{"id":13651,"date":"2021-03-25T14:29:34","date_gmt":"2021-03-25T12:29:34","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=13651"},"modified":"2024-07-01T12:41:24","modified_gmt":"2024-07-01T10:41:24","slug":"supply-chain-compliance-lieferkettengesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/supply-chain-compliance-lieferkettengesetz\/","title":{"rendered":"Supply Chain Compliance: Was sollten Unternehmen bei ihren Lieferketten beachten?"},"content":{"rendered":"<h2>Neues Lieferkettengesetz soll Unternehmen zuk\u00fcnftig noch mehr zur Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette zwingen<\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-13656\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/lieferkettengesetz-beratung.jpg\" alt=\"Beratung zum Lieferkettengesetz\" width=\"400\" height=\"266\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/lieferkettengesetz-beratung.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/lieferkettengesetz-beratung-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/p>\n<p>Die Dringlichkeit der Einhaltung der sog. \u201eSupply Chain Compliance\u201c \u2013 oder anders gesagt: die Einhaltung der gebotenen Sorgfaltspflichten der Unternehmen entlang der Lieferketten \u2013 zeigt sich mit dem <strong>Entwurf der Bundesregierung zum Lieferkettengesetz<\/strong> mehr denn je.<\/p>\n<p>Oftmals stellt sich die Frage, ob die jeweiligen Unternehmen f\u00fcr Verletzungen<\/p>\n<ul>\n<li>der Umwelt,<\/li>\n<li>der Menschenrechte,<\/li>\n<li>des Arbeitnehmerschutzes oder<\/li>\n<li>\u00e4hnlicher rechtlicher Vorgaben<\/li>\n<\/ul>\n<p>in Schwellen- und Entwicklungsl\u00e4ndern verantwortlich sind. Besonders zum Tragen kommt dieser Aspekt dann, wenn wieder einmal umfangreich medial von Arbeitsunf\u00e4llen, \u00e4hnlichen Vorf\u00e4llen mit t\u00f6dlichem Ausgang oder auch widrigen Arbeitsumst\u00e4nden z.B. in Textilfabriken oder auch technikherstellenden Betrieben in den entsprechenden L\u00e4ndern berichtet wird.<\/p>\n<p><strong>Kern<\/strong> des neuen Lieferkettengesetzes ist daher die Gew\u00e4hrleistung von gewissen Mindeststandards bzw. <strong>Sorgfaltspflichten<\/strong> in der gesamten Lieferkette bis nach Deutschland. <div class=\"tmnf-sc-box normal   \">\n<h3>Nike distanziert sich von chinesischen Arbeitslagern<\/h3>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-13659 alignleft\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/anwalt-lieferkette.jpg\" alt=\"Anwalt f\u00fcr die Lieferkette\" width=\"250\" height=\"163\"><\/p>\n<p>Aktuell deutlich wird dieses Problem anhand des internationalen <strong>Gro\u00dfkonzerns \u201eNike\u201c<\/strong>.<\/p>\n<p>Denn zwischen den Verantwortlichen des Unternehmens und der chinesischen Regierung ist ein diplomatischer Schwelbrand entfacht. Der Grund: Nike hat sich auf der Digitalplattform Weibo \u201ebesorgt\u201c \u00fcber die Berichte von <strong>Zwangsarbeit der muslimischen Minderheit der Uiguren in Xinjiang<\/strong> ge\u00e4u\u00dfert und daher erkl\u00e4rt, <strong>keine Baumwolle aus dieser Region zu verwenden<\/strong>.<\/p>\n<p>Auch der <strong>Gro\u00dfkonzern \u201eH&amp;M\u201c<\/strong> hatte Anfang 2020 bereits erkl\u00e4rt, <strong>keine Baumwolle mehr aus der Provinz Xinjiang zu verwenden<\/strong>. Das Unternehmen hatte nach einer Einsch\u00e4tzung der \u201eBetter Cotton Initiative\u201c (eine Organisation, die sich f\u00fcr Umwelt- und Arbeitsstandards einsetzt) zu bedenken gegeben, dass es \u201ezunehmend schwierig\u201c sei, die Produktionsketten nachzuvollziehen.<\/div><\/p>\n<h2>Geplante Regelungen des deutschen Lieferkettengesetzes<\/h2>\n<p>Dem Gesetzesentwurf zufolge sollen die Regelungen ab 2023 f\u00fcr Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung oder Sitz in Deutschland und mit in der Regel mehr als 3.000 Mitarbeitern \u2013 aktuell also ca. 600 Unternehmen \u2013 ihre Wirkung entfalten. Ab 2024 ist eine Herabsetzung des Schwellenwerts auf deutsche Unternehmen mit in der Regel mehr als 1.000 Mitarbeitern geplant, womit die Regelungen ab diesem Zeitpunkt f\u00fcr ca. 2.800 Unternehmen verbindlich w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Die vom Gesetzesentwurf <strong>betroffenen Unternehmen<\/strong> sind dabei grunds\u00e4tzlich <strong>verpflichtet, daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass in ihren weltweiten Lieferketten die Menschenrechte eingehalten<\/strong> werden.<\/p>\n<p>Ein wichtiger Aspekt dabei ist z.B. die Einhaltung von <strong>fairen Arbeitsbedingungen<\/strong> bei den Lieferanten. Demnach muss das Arbeitsumfeld sicher sein und es d\u00fcrfen keine gesundheitssch\u00e4dlichen Effekte eintreten. Weder Kinder- und Zwangsarbeit noch Ungleichbehandlung in Besch\u00e4ftigung aufgrund von (beispielsweise) Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter oder Geschlecht werden geduldet.<\/p>\n<p>Ebenso wenig darf die Vertretung der Interessen von Arbeitnehmern zu Sanktionen f\u00fchren. Weiterhin soll z.B. auch die Herbeif\u00fchrung von sch\u00e4dlichen Bodenver\u00e4nderungen, Gew\u00e4sserverunreinigungen, Luftverunreinigungen oder von \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Wasserverbrauch \u2013 mithin die Herbeif\u00fchrung von Umweltsch\u00e4den \u2013 vermieden werden. Hierbei verlangt die Sorgfaltspflicht allerdings nur, dass etwaige Umweltsch\u00e4den keine Menschenrechte beeintr\u00e4chtigen d\u00fcrfen.<\/p>\n<h2>Lieferkette in drei Stufen unterteilt<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich erstrecken sich die geplanten <strong>Sorgfaltspflichten<\/strong> auf die gesamte Lieferkette, wobei diese aber <strong>in drei Stufen<\/strong> <strong>abgebildet<\/strong> werden sollen.<\/p>\n<ol>\n<li>Im <strong>eigenen Unternehmen<\/strong> gilt auf h\u00f6chster Stufe der<strong> strengste Ma\u00dfstab<\/strong>.<\/li>\n<li>Auf <strong>zweiter Stufe<\/strong> gelten die Sorgfaltspflichten hinsichtlich aller <strong>direkten Zulieferer<\/strong> in abgeschw\u00e4chter Form \u2013 mithin hinsichtlich der Vertragspartner des eigenen Unternehmens.<\/li>\n<li>Auf der <strong>dritten Stufe <\/strong>sind demgegen\u00fcber die niedrigsten Sorgfaltspflichten anzuwenden. Diese gelten sodann gegen\u00fcber allen <strong>mittelbaren Lieferanten<\/strong> \u2013 hier sind eine Pr\u00fcfung und ggfs. weitere Ma\u00dfnahmen <strong>lediglich anlassbezogen<\/strong> erforderlich. Ein derartiger Anlass best\u00fcnde somit beispielsweise dann, wenn das verpflichtete deutsche Unternehmen Kenntnis von m\u00f6glichen Menschenrechtsverletzungen erh\u00e4lt.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>Zivilrechtliche Haftung<\/h3>\n<p>Innerhalb des Gesetzesentwurfs ist eine zivilrechtliche Haftung explizit <strong>nicht<\/strong> vorgesehen. Es soll lediglich bei Zwangs- und Bu\u00dfgeldern und einem etwaigen tempor\u00e4ren Ausschluss von der Vergabe von \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen als Sanktionsmittel f\u00fcr betroffene deutsche Unternehmen verbleiben.<\/p>\n<p>Zust\u00e4ndiges Organ f\u00fcr die <strong>Kontrolle<\/strong> der Einhaltung der beschriebenen Sorgfaltspflichten und f\u00fcr die etwaige <strong>Durchsetzung von Sanktionen<\/strong> ist laut Referentenentwurf das <strong>Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)<\/strong>. Bei schweren Verst\u00f6\u00dfen soll der Bu\u00dfgeldrahmen <strong>bis zu zwei Prozent des weltweiten Konzernumsatzes<\/strong> betragen.<\/p>\n<p>Dies bedeutet aber nicht, dass es nicht dennoch zu einer gesetzlichen Haftung nach \u00a7&nbsp;823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit einer gesetzlich statuierten konkret menschenrechtsverletzenden Sorgfaltsplicht kommen k\u00f6nnte. Auch die (pers\u00f6nliche) Organhaftung der jeweiligen Leitungsorgane im Innenverh\u00e4ltnis zum sanktionierten Unternehmen ist letztlich als m\u00f6glicher zivilrechtlicher Haftungstatbestand gegeben.<\/p>\n<p>Damit es zu einer derartigen Haftung jedoch \u00fcberhaupt kommen kann, m\u00fcsste allerdings auch deutsches Recht auf den jeweils konkreten Fall anwendbar sein. Dies ist nicht unproblematisch, da nach aktueller Rechtslage die deutschen Gerichte grunds\u00e4tzlich dasjenige Recht des Staates anzuwenden haben, in welchem die jeweilige Menschenrechtsverletzung des Gesch\u00e4digten eingetreten ist. Dies wird \u00fcberwiegend immer ausl\u00e4ndisches Recht sein.<\/p>\n<h3><strong>Klagem\u00f6glichkeiten<\/strong><\/h3>\n<p>Unter \u00a7&nbsp;12 des jetzigen Referentenentwurfs ist zudem die M\u00f6glichkeit geregelt, dass derjenige, der geltend macht, in einem der Menschenrechte durch einen Versto\u00df gegen eine unternehmerische Sorgfaltspflicht verletzt worden zu sein, <strong>Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen<\/strong> insoweit die <strong>Erm\u00e4chtigung zur Prozessf\u00fchrung <\/strong>vor den deutschen Gerichten erteilen kann (sog. besondere Prozessstandschaft).<\/p>\n<p>Voraussetzung daf\u00fcr ist jedoch, dass deutsches Recht \u00fcberhaupt anwendbar ist, sodass nach jetzigem Stand diese M\u00f6glichkeit <strong>oftmals ins Leere<\/strong> laufen wird. In einem fr\u00fcheren Eckpunktepapier war einmal die Rede davon, dass bei derartigen Menschenrechtsverletzungen stets deutsches Recht anwendbar sein solle. Eine entsprechende Umsetzung hat jedoch im Referentenentwurf mit Bearbeitungsstand vom 15.02.2021 nicht stattgefunden.<\/p>\n<h3>Kritik am Referentenentwurf<\/h3>\n<p>Einige Umweltschutzorganisationen haben bereits heftige <strong>Kritik<\/strong> dahingehend verlauten lassen, dass der Gesetzesentwurf vorsehe, dass die Sorgfaltspflichten hinsichtlich etwaiger Umweltbeeintr\u00e4chtigungen nur dann einzuhalten sind, wenn es anderenfalls zu Menschenrechtsverletzungen kommen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Einige andere Stimmen monieren, dass der Entwurf f\u00fcr gr\u00f6\u00dfere Unternehmen wie Edeka, Aldi, Lidl o.\u00e4. bedeuten w\u00fcrde, dass sie beim Einkauf von beispielsweise S\u00fcdfr\u00fcchten lediglich einige <strong>wenige Zulieferer \u201ekontrollieren\u201c m\u00fcssten<\/strong>, die als direkte Zulieferer in der Regel allesamt ihren Sitz in Deutschland haben. Demnach m\u00fcssten sie aber gerade grunds\u00e4tzlich nicht die Plantagen oder mittelbaren Zulieferer in den Entwicklungsl\u00e4ndern (woher die jeweiligen S\u00fcdfr\u00fcchte stammen) kontrollieren. Hinsichtlich dieser mittelbaren Zulieferer sollen lediglich die schw\u00e4chsten Sorgfaltspflichten gelten und jedenfalls auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass besteht und das betroffene Unternehmen \u201esubstantiierte Kenntnis\u201c \u00fcber eine m\u00f6gliche Menschenrechtsverletzung erlangt.<\/p>\n<p>Diese Regelung k\u00f6nnte gerade zu dem <strong>gegenteiligen Effekt<\/strong> f\u00fchren, dass betroffene Unternehmen dazu animiert w\u00fcrden, hinsichtlich m\u00f6glicher bzw. eingetretener Menschenrechtsverletzungen \u201ewegzuschauen\u201c, sodass es zu einer \u201eanlassbezogenen substantiierten Kenntnis\u201c gar nicht erst kommen k\u00f6nnte. Im Gegensatz dazu will der Entwurf mit seinen Regelungen aber gerade pr\u00e4ventiv den Eintritt von etwaigen Menschenrechtsverletzungen verhindern.<\/p>\n<p>Ein weiterer gro\u00dfer Kritikpunkt ist die bereits weiter oben angesprochene fehlende zivilrechtliche Haftung, mithin die M\u00f6glichkeit f\u00fcr Opfer, ihren entstandenen Schaden vor deutschen Gerichten einzuklagen. Das franz\u00f6sische \u201e<em>Loi de Vigilance<\/em>\u201c oder auch die bisherigen Pl\u00e4ne f\u00fcr eine EU-Regelung k\u00f6nnten hier als Beispiel dienen, da deren (geplante) Regelungen in der Hinsicht deutlich weiter gehen.<\/p>\n<p>Zuletzt wird auch von einigen Verb\u00e4nden kritisiert, dass der Gesetzesentwurf f\u00fcr deutlich zu wenige Unternehmen \u2013 so wie bereits weiter oben beschrieben \u2013 Geltung haben solle. Nach deren Ansicht tragen gerade auch deutlich kleinere Unternehmen zu erheblichen Umweltsch\u00e4den oder Menschenrechtsverletzungen bei.<\/p>\n<h2>WINHELLER ber\u00e4t zur Supply Chain Compliance<\/h2>\n<p>WINHELLER unterst\u00fctzt Sie bei der \u00dcberpr\u00fcfung Ihrer eigenen Supply Chain Compliance \u2013 sowohl in Bezug auf bereits implementierte oder noch zu entwickelnde Ma\u00dfnahmen. Konkret unterst\u00fctzen wir Sie bei:<\/p>\n<ul>\n<li>Aufbau und Implementation individueller und ma\u00dfgeschneiderter <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/compliance\/cms.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Compliance-Management-Strukturen<\/strong><\/a><\/li>\n<li>Gesch\u00e4ftspartnerpr\u00fcfung<\/li>\n<li>Systematischer Analyse der eigenen Lieferketten und Wertsch\u00f6pfungsnetzwerke hinsichtlich Risiken bez\u00fcglich Menschenrechte und Umweltstandards<\/li>\n<li>Etablierung oder Aktualisierung von <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/compliance\/cms\/risikoanalyse.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Risikoanalysen<\/strong><\/a> und damit einhergehende Ma\u00dfnahmen wie Auditierung und Vertragspartnerpr\u00fcfung durch entsprechende Vertragsgestaltung und Sanktionierung bei Verst\u00f6\u00dfen<\/li>\n<li>Ber\u00fccksichtigung arbeitsrechtlicher Schutzvorgaben, sofern ein Hinweis auf etwaige Rechtsverst\u00f6\u00dfe erfolgt ist<\/li>\n<li>Sensibilisierung durch Informationen und <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/compliance\/cms\/compliance-schulung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Schulungen der Mitarbeiter sowie der F\u00fchrungskr\u00e4fte<\/strong><\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Unserer erfahrenen Berater stehen Ihnen gern f\u00fcr Ihre Fragen <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/kontaktanfahrt.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>zur Verf\u00fcgung<\/strong><\/a>.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/compliance.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Compliance-Beratung mit WINHELLER: Unsere Leistungen<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/fallstrick-geldwaeschegesetz-unternehmen\/\"><strong>Fallstrick Geldw\u00e4schegesetz: Was Unternehmen beachten m\u00fcssen<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neues Lieferkettengesetz soll Unternehmen zuk\u00fcnftig noch mehr zur Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette zwingen Die Dringlichkeit der Einhaltung der sog. \u201eSupply Chain Compliance\u201c \u2013 oder anders gesagt: die Einhaltung der gebotenen Sorgfaltspflichten der Unternehmen entlang der Lieferketten \u2013 zeigt sich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"categories":[3432],"tags":[],"class_list":["post-13651","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-compliance-wirtschaftsrecht"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13651","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=13651"}],"version-history":[{"count":11,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13651\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":20331,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13651\/revisions\/20331"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=13651"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=13651"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=13651"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}