{"id":13645,"date":"2021-03-25T13:58:59","date_gmt":"2021-03-25T11:58:59","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=13645"},"modified":"2022-02-18T10:34:50","modified_gmt":"2022-02-18T08:34:50","slug":"keine-anerkennung-der-gemeinnuetzigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/keine-anerkennung-der-gemeinnuetzigkeit\/","title":{"rendered":"Keine Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit: So k\u00f6nnen sich NPOs wehren"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/finanzamt-gemeinnuetzigkeit-fehler.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-12947 alignright\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/finanzamt-gemeinnuetzigkeit-fehler.jpg\" alt=\"Keine Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit: So k\u00f6nnen sich NPOs wehren\" width=\"400\" height=\"267\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/finanzamt-gemeinnuetzigkeit-fehler.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/finanzamt-gemeinnuetzigkeit-fehler-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a>Neu gegr\u00fcndete NPOs und NPOs, die k\u00fcrzlich eine Satzungs\u00e4nderung durchgef\u00fchrt haben, k\u00f6nnen beim Finanzamt die Erteilung eines sog. <strong>Feststellungbescheids<\/strong> beantragen. Darin bescheinigt das Finanzamt, dass die Satzung der NPO den <strong>gemeinn\u00fctzigkeitsrechtlichen Anforderungen<\/strong> entspricht und sie damit befugt ist, Spendenbescheinigungen auszustellen. Was NPOs tun k\u00f6nnen, wenn das Finanzamt die Erteilung des Bescheids ablehnt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 02.12.2020 ausgef\u00fchrt.<\/p>\n<h2>Finanzamt verweigert Erteilung eines Feststellungsbescheids<\/h2>\n<p>In dem vom BFH entschiedenen Fall ging es um einen Verein, dessen Antrag auf Erteilung eines Feststellungsbescheids vom Finanzamt abgelehnt worden war. Zur Begr\u00fcndung hatte das Finanzamt ausgef\u00fchrt, es gebe Hinweise, die darauf hindeuteten, dass die<strong> tats\u00e4chliche Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vereins nicht den Anforderungen des Gemeinn\u00fctzigkeitsrechts<\/strong> entspr\u00e4che. Die Satzung selbst enthielt jedoch keine Fehler und entsprach den gemeinn\u00fctzigkeitsrechtlichen Anforderungen.<\/p>\n<h2>Nur satzungsm\u00e4\u00dfige Anforderungen entscheidend<\/h2>\n<p>Nachdem das Finanzamt den Einspruch des Vereins gegen die Entscheidung abgelehnt hatte und auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erfolglos geblieben war, reichte der Verein <strong>Klage<\/strong> vor dem Finanzgericht (FG) Sachsen-Anhalt ein. Zus\u00e4tzlich beantragte der Verein im Wege des vorl\u00e4ufigen Rechtsschutzes gerichtlich die <strong>Aussetzung der Vollziehung<\/strong> des Ablehnungsbescheids und hilfsweise den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung eines Feststellungsbescheids. Das Gericht entschied im Rahmen des Eilrechtsschutzes zugunsten des Vereins und begr\u00fcndete seine Entscheidung damit, dass das Finanzamt f\u00fcr die Erteilung des Feststellungsbescheides <strong>nur die satzungsm\u00e4\u00dfigen Anforderungen<\/strong> \u00fcberpr\u00fcfen d\u00fcrfe. Die Bef\u00fcrchtung, die tats\u00e4chliche Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung k\u00f6nne einer Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit entgegenstehen, sei dagegen an dieser Stelle nicht von Bedeutung.<\/p>\n<h2>Verein hat einen falschen Antrag gestellt<\/h2>\n<p>Das Finanzamt teilte die Ansicht des Finanzgerichts jedoch nicht und legte Beschwerde vor dem BFH mit der Begr\u00fcndung ein, der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sei von vornherein <strong>nicht zul\u00e4ssig<\/strong> gewesen. Die NPO h\u00e4tte stattdessen einen Antrag auf Erlass einer <strong>einstweiligen Anordnung<\/strong> stellen m\u00fcssen. Der BFH gab dem Finanzamt Recht. Denn durch den Antrag auf Erteilung eines Feststellungsbescheids gem\u00e4\u00df \u00a7 60a AO begehre die NPO eine steuerliche Beg\u00fcnstigung, die ihr bislang nicht zugestanden habe. Nur durch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung h\u00e4tte das Finanzamt zum Erlass eines solchen beg\u00fcnstigenden Bescheids gezwungen werden k\u00f6nnen. Dagegen laufe der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ins Leere, da kein belastender Bescheid vorgelegen habe, gegen dessen Vollzug sich der Verein h\u00e4tte wehren k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>WINHELLER unterst\u00fctzt NPOs beim Thema Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h2>\n<p>Aus verfahrensrechtlicher Sicht hat der Verein einen <strong>groben formellen Fehler<\/strong> begangen, indem er einen falschen Antrag gestellt hat. Dieser Fall zeigt daher, wie wichtig die Begleitung von Einspruchs- und Gerichtsverfahren durch erfahrene <strong>Steuerberater<\/strong> und <strong>Fachanw\u00e4lte f\u00fcr Steuerrecht<\/strong> ist.<\/p>\n<p>Aus rein gemeinn\u00fctzigkeitsrechtlicher Sicht war der Fall hingegen eindeutig: Die tats\u00e4chliche Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung einer NPO durfte nach bisheriger Rechtslage nicht Teil der Satzungspr\u00fcfung nach \u00a7 60a AO sein. Das Finanzamt h\u00e4tte dem Verein daher einen <strong>Feststellungsbescheid<\/strong> gem\u00e4\u00df \u00a7 60a AO erteilen m\u00fcssen. Anders ist es allerdings seit Jahresbeginn 2021: Seitdem d\u00fcrfen die Finanz\u00e4mter tats\u00e4chlich die Erteilung eines Feststellungsbescheides nach \u00a7 60a AO verweigern, wenn die tats\u00e4chliche Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung einer NPO nicht gemeinn\u00fctzigkeitsrechtskonform ist \u2013 auch wenn die Satzung selbst keine M\u00e4ngel enth\u00e4lt.<\/p>\n<p>Wir beraten Sie gerne zum Thema Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit und belgeiten Sie im Einspruchs- und Gerichtsverfahren.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2021\/volltexte\/maerz\/bfh02122020.pdf\">BFH, Beschluss v. 02.12.2020 \u2013 V B 25\/20<\/a><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht.html\">Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht und NPOs<\/a><\/strong><br \/>\n<strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/mittelfehlverwendung-aberkennung-gemeinnuetzigkeit\/\">Mittelfehlverwendung: Neben Imageschaden droht Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neu gegr\u00fcndete NPOs und NPOs, die k\u00fcrzlich eine Satzungs\u00e4nderung durchgef\u00fchrt haben, k\u00f6nnen beim Finanzamt die Erteilung eines sog. 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