{"id":13543,"date":"2021-03-19T09:03:04","date_gmt":"2021-03-19T07:03:04","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=13543"},"modified":"2023-05-04T17:01:11","modified_gmt":"2023-05-04T15:01:11","slug":"ausschluss-vereinsmitglied-formelle-maengel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/ausschluss-vereinsmitglied-formelle-maengel\/","title":{"rendered":"Ausschluss eines Vereinsmitglieds: Formelle M\u00e4ngel vermeiden!"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/Fotolia_96591871_Abstimmung.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-13544\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/Fotolia_96591871_Abstimmung-300x200.jpg\" alt=\"\" width=\"400\" height=\"267\"><\/a><\/p>\n<p>Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein ist eine der st\u00e4rksten Sanktionen, die das deutsche Vereinsrecht kennt. Es verwundert daher nicht, dass es hohe rechtliche H\u00fcrden gibt, die erst einmal \u00fcberwunden werden m\u00fcssen: Jeder noch so kleine Fehler kann zur <strong>Unwirksamkeit des Ausschlusses<\/strong> f\u00fchren. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig-Holstein zeigt exemplarisch, welche Fallstricke Vereinen drohen.<\/p>\n<h2>Ausschluss eines NPD-Mitglieds aus einem Sportverein<\/h2>\n<p>In dem Fall vor dem OLG Schleswig-Holstein ging es um den Ausschluss eines Mitglieds aus einem Breitensportverein. Das Mitglied war seit 2009 <strong>Mitglied der NPD<\/strong> und seit 2016 Landesvorsitzender der Partei in Hamburg. Beim Eintritt des Mitglieds in den Verein im Jahr 2014 waren die politischen Aktivit\u00e4ten des Mannes dem Verein jedoch nicht bekannt. Nach Bekanntwerden der Gesinnung des Mannes entschloss sich der Vereinsvorstand nach R\u00fccksprache mit den \u00fcbrigen Vereinsmitgliedern dazu, ihn aus dem Verein auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<h2>Formelle M\u00e4ngel f\u00fchrten zur Unwirksamkeit des Ausschlusses<\/h2>\n<p>Der Verein brauchte allerdings zwei Anl\u00e4ufe, um den Ausschluss tats\u00e4chlich zu vollziehen. Und das, obwohl er zuvor extra eine <strong>Satzungs\u00e4nderung<\/strong> durchgef\u00fchrt hatte, um den Ausschluss zu erm\u00f6glichen. Denn genau darin lag das Problem: Die entsprechende Satzungs\u00e4nderung wurde formfehlerhaft durchgef\u00fchrt, wodurch die \u00c4nderung insgesamt nicht wirksam zustande gekommen war. Die Richter des Landgerichts (LG) Itzehoe bem\u00e4ngelten, dass die Mitglieder in der Einladung zu der satzungs\u00e4ndernden Vereinssitzung nicht ausreichend \u00fcber die geplante Satzungs\u00e4nderung informiert worden waren. Dar\u00fcber hinaus sei das Mitglied vor dem Ausschluss nicht ordnungsgem\u00e4\u00df <strong>angeh\u00f6rt<\/strong> worden.<\/p>\n<h2>Vereinsausschluss im zweiten Anlauf erfolgreich<\/h2>\n<p>Der zweite Versuch des Vereins war hingegen erfolgreich: Sowohl das LG Itzehoe als auch das OLG Schleswig-Holstein best\u00e4tigten, dass der erneute Ausschluss des Mitglieds im Jahr 2019 rechtm\u00e4\u00dfig war. Sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht habe der Verein dieses Mal keine Fehler gemacht.<\/p>\n<p>Insbesondere verletze der Ausschluss das Mitglied nicht in seinen <strong>Grundrechten<\/strong>. Die NPD sei vom Bundesverfassungsgericht bereits als <strong>verfassungswidrige Partei<\/strong> eingestuft worden und sie vertrete Ansichten, die mit den Zielen des Vereins nicht vereinbar seien. Denn dieser bekenne sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und trete allen extremistischen Bestrebungen entschieden entgegen. Bei seiner Anh\u00f6rung habe das Mitglied ausdr\u00fccklich zu erkennen gegeben, auch in Zukunft NPD-Mitglied bleiben zu wollen. Daher sei es dem Verein auch nicht zuzumuten, auf <strong>mildere Sanktionsmittel<\/strong> zur\u00fcckzugreifen.<\/p>\n<p>Wir halten die Entscheidung des Gerichts f\u00fcr richtig. Es hat zu Recht entschieden, dass Vereine Mitglieder mit einer extremistischen Gesinnung nicht dulden m\u00fcssen.<\/p>\n<h2>Wir helfen Ihnen, Fehler beim Ausschluss zu vermeiden<\/h2>\n<p>Dieser Fall steht stellvertretend f\u00fcr eine Vielzahl von F\u00e4llen, in denen Vereine versuchen, ein Vereinsmitglied auszuschlie\u00dfen, nur um dann vor Gericht aufgrund formeller M\u00e4ngel zu scheitern. Vereine sollten sich bewusst machen, dass an einen Vereinsausschluss stets <strong>sehr hohe rechtliche Anforderungen<\/strong> zu stellen sind. In aller Regel ist es daher ratsam, fr\u00fchzeitig einen erfahrenen<strong> Anwalt<\/strong> hinzuzuziehen, der das Ausschlussverfahren professionell begleiten kann. Andernfalls kommt es schnell zu langen Verfahren und hohen Kosten f\u00fcr den Verein. Z\u00f6gern Sie also nicht und kontaktieren Sie uns gerne mit allen Anliegen rund um den Ausschluss eines Vereinsmitglieds.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2021\/volltexte\/februar\/olgschleswig16122020.pdf\">OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.12.2020 &#8211; 9 U 238\/19<\/a><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\">Anwalt f\u00fcr Vereinsrecht &amp; Vereine<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/ausschluss-vereinsmitglied\/\">Ausschluss von Vereinsmitgliedern: Gr\u00fcnde und Verfahren beachten<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein ist eine der st\u00e4rksten Sanktionen, die das deutsche Vereinsrecht kennt. 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