{"id":13413,"date":"2021-02-04T14:21:59","date_gmt":"2021-02-04T12:21:59","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=13413"},"modified":"2024-07-31T08:44:30","modified_gmt":"2024-07-31T06:44:30","slug":"kryptowaehrung-arbeitslohn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/kryptowaehrung-arbeitslohn\/","title":{"rendered":"Kryptow\u00e4hrung als Arbeitslohn: Das m\u00fcssen Arbeitgeber beachten"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/arbeitslohn-kryptowaherung.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-13414\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/arbeitslohn-kryptowaherung.jpg\" alt=\"Kryptow\u00e4hrung als Arbeitslohn: Das m\u00fcssen Arbeitgeber beachten\" width=\"400\" height=\"267\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/arbeitslohn-kryptowaherung.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/arbeitslohn-kryptowaherung-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a>Kryptow\u00e4hrungen wie beispielsweise Bitcoin erfreuen sich immer gr\u00f6\u00dferer Beliebtheit. W\u00e4hrend anfangs nur vereinzelt mit Kryptow\u00e4hrung gehandelt wurde, haben sich einige der W\u00e4hrungen mittlerweile fest etabliert. Zahlungen mithilfe von <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Kryptow\u00e4hrung<\/strong><\/a> sind an vielen Orten m\u00f6glich. D\u00fcrfen auch Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer in Kryptow\u00e4hrung bezahlen?<\/p>\n<h3>Grundsatz: Lohn in Euro<\/h3>\n<p>Das Gesetz (\u00a7 107 Abs. 1 GewO) sieht vor, dass der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt an den Arbeitnehmer in Euro auszahlt. Hintergrund ist, dass der Arbeitnehmer durch die Zahlung des Arbeitsentgelts seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Wenn der Arbeitgeber den Lohn in einer anderen W\u00e4hrung auszahlt, wird der <strong>Anspruch des Arbeitnehmers auf sein Entgelt nicht erf\u00fcllt<\/strong>. Er kann also weiterhin den Lohn fordern. Ausnahmen werden etwa dann zugelassen, wenn der Arbeitnehmer sich im Ausland befindet und das Arbeitsentgelt in der ausl\u00e4ndischen W\u00e4hrung ausgezahlt wird.<\/p>\n<h3>Kryptow\u00e4hrung als Ausnahme?<\/h3>\n<p>Kryptow\u00e4hrungen k\u00f6nnten aufgrund der internationalen Geltung dann ebenfalls ein m\u00f6glicher Ersatz sein. Dies scheitert aber an \u00a7 107 Abs. 1 GewO. Die Ausnahme der Zahlung in ausl\u00e4ndischer W\u00e4hrung umfasst n\u00e4mlich nur solche W\u00e4hrungen, die <strong>durch einen Staat gesch\u00fctzt<\/strong> und von diesem als Zahlungsmittel legitimiert und akzeptiert sind. Somit ist die Zahlung des gesamten Arbeitsentgelts in Kryptow\u00e4hrung nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<h2>Kryptow\u00e4hrung als Sachbezug<\/h2>\n<p>M\u00f6glich ist es jedoch, einen Teil des Arbeitsentgelts als sogenannten <strong>Sachbezug<\/strong> auszuzahlen. Die Auszahlung als Sachbezug unterliegt allerdings einigen Einschr\u00e4nkungen. Beispielsweise darf ein Sachbezug nur zum Selbstkostenpreis \u00fcberlassen werden. Ein Gewinn des Arbeitgebers durch die Gew\u00e4hrung von Sachbez\u00fcgen ist also ausgeschlossen. Ebenso muss die Gew\u00e4hrung des Sachbezugs <strong>im Interesse des Arbeitnehmers<\/strong> liegen. Wann dies genau der Fall ist, kann nicht generell beantwortet werden, sondern ist je nach Einzelfall anders zu beurteilen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem ist bei der Gew\u00e4hrung von Sachbez\u00fcgen zu beachten, dass der unpf\u00e4ndbare Lohnteil (derzeit bei Arbeitnehmern ohne Unterhaltspflichten 1.178,59 Euro) in Euro auszuzahlen ist. Damit ist aber noch nicht die Frage beantwortet, ob dar\u00fcber hinausgehende Lohnbestandteile in Kryptow\u00e4hrung ausgezahlt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<h3>Doppelte Lohnzahlung vermeiden<\/h3>\n<p>Arbeitgebern, die Kryptow\u00e4hrung als Arbeitsentgelt auszahlen m\u00f6chten, ist zur Vorsicht zu raten, da der Lohnanspruch des Arbeitnehmers damit nicht erlischt. Dies h\u00e4tte zur Folge, dass unter Umst\u00e4nden der Lohn doppelt gezahlt werden m\u00fcsste.<\/p>\n<p>Es ist immer vom Einzelfall abh\u00e4ngig, welcher Teil des Arbeitsentgelts als Sachbezug und damit in Form von Kryptow\u00e4hrung ausgezahlt werden kann. Als grobe Richtlinie nimmt man derzeit ca. <strong>25 Prozent des gesamten Arbeitsentgelts<\/strong> an, wobei je nach Einzelfall andere Prozents\u00e4tze denkbar sind.<\/p>\n<h2>WINHELLER hilft bei Gestaltung von Arbeitsvertr\u00e4gen<\/h2>\n<p>Sie m\u00f6chten Ihren Arbeitnehmern Arbeitslohn in Kryptow\u00e4hrung zahlen? Bei der <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/arbeitsrecht\/arbeitsvertragsgestaltung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Gestaltung der Arbeitsvertr\u00e4ge<\/strong><\/a> auch hinsichtlich der Entlohnung in Kryptow\u00e4hrung stehen wir Ihnen gerne zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/arbeitsrecht\/arbeitsvertragsgestaltung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Was Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsvertr\u00e4gen beachten sollten<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/strafzahlung-spaet-gezahlte-loehne\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Strafzahlung bei zu sp\u00e4t gezahlten L\u00f6hnen und Geh\u00e4ltern<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kryptow\u00e4hrungen wie beispielsweise Bitcoin erfreuen sich immer gr\u00f6\u00dferer Beliebtheit. 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