{"id":13376,"date":"2021-01-27T17:58:46","date_gmt":"2021-01-27T15:58:46","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=13376"},"modified":"2023-12-18T11:49:06","modified_gmt":"2023-12-18T09:49:06","slug":"unwirksame-schiedsvereinbarung-schadensersatz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/unwirksame-schiedsvereinbarung-schadensersatz\/","title":{"rendered":"Unwirksame Schiedsvereinbarung: Deutscher Volleyball-Verband schadensersatzpflichtig"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/volleyball-verband-schiedsvereinbarung.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-13377\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/volleyball-verband-schiedsvereinbarung.jpg\" alt=\"Unwirksame Schiedsvereinbarung: Deutscher Volleyball-Verband schadensersatzpflichtig\" width=\"400\" height=\"267\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/volleyball-verband-schiedsvereinbarung.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/volleyball-verband-schiedsvereinbarung-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a>Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat in seiner Entscheidung vom 07.10.2020 den Deutschen Volleyball-Verband (DVV) zu einer Zahlung von 17.000 US-Dollar Schadensersatz an zwei seiner Beach-Volleyballerinnen verpflichtet, da der <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Verband<\/strong><\/a> das Duo seit April 2019 ungerechtfertigt nicht mehr bei internationalen Turnieren nominiert und damit benachteiligt hat. Das Urteil enth\u00e4lt interessante Ausf\u00fchrungen zur <strong>Zul\u00e4ssigkeit von Schiedsgerichtsklauseln<\/strong> sowie zur <strong>Autonomie von Sportverb\u00e4nden<\/strong>, die jedoch rechtlich nicht haltbar sind.<\/p>\n<h3>Wie viele Teams d\u00fcrfen an internationalen Wettbewerben teilnehmen?<\/h3>\n<p>Nach den Regeln des Internationalen Volleyballverbandes (FIVB) d\u00fcrfen an jedem internationalen Turnier bis zu vier Teams pro Land teilnehmen. Die ersten drei Nominierungen sollen sich dabei aus Sicht des FIVB an die Bestplatzierten in der Weltrangliste richten, w\u00e4hrend der vierte Platz an den Gewinner eines nationalen Qualifikationsturniers gehen soll. Die finale Entscheidungsbefugnis \u00fcber die Nominierung verbleibt jedoch beim nationalen Volleyballverband.<\/p>\n<h3>Verband bevorzugte National- und Perspektivteams<\/h3>\n<p>Grund f\u00fcr die Verhandlung vor dem LG Frankfurt war die neue Politik des DVV, ausschlie\u00dflich seine festgesetzten National- und Perspektivteams bei internationalen Turnieren zu nominieren \u2013 unabh\u00e4ngig von den sportlichen Leistungen dieser Teams. Hierdurch solle die Teilnahme an einem nationalen Qualifikationsturnier vermieden und den Spielern damit auch der Erfolgsdruck auf nationaler Ebene genommen werden. Durch die sichere Nominierung sei zudem sichergestellt, dass die Teams eingespielter werden und an internationaler Turniererfahrung gewinnen. Denn am Ende sollten sich so viele Teams wie m\u00f6glich f\u00fcr die Olympischen Spiele 2020 (wegen Corona verschoben auf 2021) in Tokio qualifizieren und dort Medaillen gewinnen.<\/p>\n<h4><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell-npr.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/h4>\n<h3>Beachvolleyball-Duo f\u00fchlte sich benachteiligt<\/h3>\n<p>Das Problem: Die beiden Beach-Volleyballerinnen waren laut der Weltrangliste stets besser als mindestens ein Nationalteam. Der DVV nominierte sie jedoch nur, sofern die Teilnahme der National- und Perspektivteams nicht gef\u00e4hrdet war. Das f\u00fchrte dazu, dass die beiden Sportlerinnen seit April 2019 nicht mehr zu internationalen Turnieren nominiert wurden und erst wieder im September 2020 an der Beachvolleyball-EM in Lettland teilnehmen durften \u2013 als Nachr\u00fcckerinnen, weil ein Nationalteam vorher seine Teilnahme abgesagt hatte. Das Duo f\u00fchlte sich daher <strong>durch die Politik des Verbandes benachteiligt<\/strong> und reichte Klage beim LG Frankfurt ein. Denn die Teilnahme an diesen Turnieren stellt f\u00fcr die Sportlerinnen h\u00e4ufig die einzige Einnahmequelle durch den Gewinn von Preisgeldern dar. Sie machten daher als Schadensersatzsumme die entgangenen Mindestpreisgelder gegen\u00fcber ihrem Verband geltend.<\/p>\n<h3>Bevorzugung ist nicht gerechtfertigt<\/h3>\n<p>Das LG Frankfurt gab dem Duo Recht und verurteilte den DVV zur Zahlung von <strong>Schadensersatz in H\u00f6he von 17.000 US-Dollar<\/strong>. Aus Sicht des Gerichts sei die Bevorzugung der National- und Perspektivteams sachlich nicht gerechtfertigt. Aufgrund seiner Monopolstellung m\u00fcsse der Verband die Teams nach sportlichen Leistungskriterien, wie etwa der Weltranglistenplatzierung oder dem Ergebnis bei nationalen Qualifikationsturnieren, bewerten und nominieren. Der Verband ignoriere jedoch alle sportlichen Kriterien bei seiner Entscheidung, welche Teams er bei internationalen Turnieren nominiert. Es liege daher eine Benachteiligung vor, die <strong>sachlich nicht gerechtfertigt<\/strong> sei.<\/p>\n<p>Insbesondere habe der Verband nicht dargelegt, inwiefern ein fehlender Qualifikationsdruck aus wissenschaftlicher oder psychologischer Sicht dazu geeignet sein k\u00f6nnte, ein besseres Abschneiden der gesetzten Teams bei der Qualifikation f\u00fcr die Olympischen Spiele und bei den Olympischen Spielen selbst im Vergleich zu den Kl\u00e4gerinnen zu erreichen.<\/p>\n<h2>Unwirksame Schiedsvereinbarung<\/h2>\n<p>Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist, dass sie \u00fcberhaupt vom LG Frankfurt gef\u00e4llt werden konnte. Denn die beiden Sportlerinnen hatten eine <strong>Schiedsvereinbarung unterzeichnet<\/strong>, die besagt, dass ein Schiedsgericht und damit kein staatliches Gericht bei Streitigkeiten zust\u00e4ndig ist. Eine Klage vor dem LG Frankfurt w\u00e4re daher an sich unzul\u00e4ssig gewesen.<\/p>\n<p>Das Gericht hielt die Schiedsvereinbarung jedoch f\u00fcr unwirksam, da sie die Sportlerinnen <strong>unangemessen benachteilige<\/strong>: Das Schiedsgericht war n\u00e4mlich aus drei Mitgliedern zusammensetzt. Ein Mitglied war von den Sportlern und eines vom Verband zu benennen, das dritte Mitglied vom Vorsitzenden des Verbandsgerichts des DVV. Diese Konstellation k\u00f6nne, so das LG Frankfurt, theoretisch dazu f\u00fchren, dass zwei Personen als Schiedsrichter auftreten k\u00f6nnen, die an der aktuellen Nominierungspraxis des Verbandes mitgewirkt haben und diese bef\u00fcrworten. Der DVV h\u00e4tte dann eine Mehrheit von zwei Schiedsrichtern, sodass das Gericht <strong>nicht unabh\u00e4ngig und unparteiisch<\/strong> sei. Ferner lege der DVV keine Anforderungen an die Qualifikation der Schiedsrichter fest. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) m\u00fcssen die Schiedsrichter jedoch ausgebildete Volljuristen sein, um eine kritische \u00dcberpr\u00fcfung aller rechtlichen Aspekte des Falles zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<h3>Automatische Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung<\/h3>\n<p>Nach Ansicht des Gerichts war die Schiedsvereinbarung au\u00dferdem deswegen unwirksam, weil sich die Sportlerinnen ihr <strong>nicht freiwillig<\/strong> unterworfen hatten. Das LG bezieht sich dabei auf ein Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) vom 02.10.2018. Demnach liegt eine unfreiwillige Unterwerfung vor, wenn Sportler ohne Unterzeichnung einer Schiedsvereinbarung ihren Beruf effektiv nicht mehr aus\u00fcben und damit ihren L-bensunterhalt nicht mehr bestreiten k\u00f6nnen. Der Grund: Durch die dominierende Stellung der Sportverb\u00e4nde sei der einzelne Sportler h\u00e4ufig gezwungen, die Bedingu-gen des Verbands anzuerkennen, um seinen Lebensu-terhalt weiterhin bestreiten zu k\u00f6nnen. Denn der Sportler erhalte nur Zugang zu sportlichen Wettk\u00e4mpfen und damit Zugang zu Preisgeldern, wenn er die Bedingungen des Verbandes akzeptiere. Weigere er sich, einer Schiedsvereinbarung zuzustimmen, k\u00f6nne er seinen Sport nur noch als Amateursportler aus\u00fcben.<\/p>\n<p>Das LG Frankfurt sah diese Voraussetzungen vorliegend als erf\u00fcllt an, da der DVV im Volleyballsport eine Monopolstellung in Deutschland einnimmt und die Sportler ohne Anerkennung der Schiedsvereinbarung an keinen sportlichen Wettbewerben mehr teilnehmen k\u00f6nnten.<\/p>\n<h3>Nominierungspraxis des DVV gerechtfertigt<\/h3>\n<p>Wir halten die Entscheidung des LG Frankfurt nur teilweise f\u00fcr richtig. Zun\u00e4chst ist es richtig, dass die Schiedsvereinbarung unwirksam war \u2013 allerdings nicht, weil sich die Sportlerinnen ihr nicht freiwillig unterworfen h\u00e4tten. Zwar hat der EGMR in seinem Urteil vom 02.10.2018 entschieden, dass eine Schiedsvereinbarung grunds\u00e4tzlich unwirksam ist, wenn sie der Sportler nicht freiwillig unterzeichnet hat. Allerdings hat der EGMR auch entschieden, dass die Schiedsvereinbarung ihre Wirksamkeit beh\u00e4lt, wenn dennoch sichergestellt ist, dass das Schiedsgericht unabh\u00e4ngig und unparteiisch sei. Nur an der falschen, d.h. nicht unabh\u00e4ngigen, unparteiischen und rechtskundigen Besetzung des Schiedsgerichts, scheitert die Schiedsvereinbarung. Dass die Klage vor die staatlichen Gerichte gebracht werden konnte, ist somit richtig.<\/p>\n<p>F\u00fcr falsch wiederum halten wir, dass die bevorzugte Behandlung der National- und Perspektivteams sachlich ungerechtfertigt sei. Gerade im Hinblick auf die Perspektivteams ist es geboten, dass der Verband langfristig denkt und nicht nur auf die aktuellen sportlichen Leistungen der Teams schaut, sondern auch deren sportliches Potenzial bewertet und insbesondere f\u00f6rdert. Eine angemessene F\u00f6rderung ist nur m\u00f6glich, wenn sich die jungen Talente auch auf internationalem Parkett beweisen d\u00fcrfen und dort Turniererfahrung sammeln k\u00f6nnen. Wir halten die Nominierungspraxis des DVV daher aus sportpolitischer Sicht f\u00fcr gerechtfertigt und lehnen die Auffassung des LG Frankfurt als unzul\u00e4ssigen Eingriff in die Verbandsautonomie ab.<\/p>\n<h3>Hohen Anforderungen an eine Schiedsvereinbarung<\/h3>\n<p>Das LG Frankfurt setzt mit seiner Argumentation die Voraussetzungen f\u00fcr eine unwirksame Schiedsvereinbarung herab. Eine Schiedsvereinbarung ist danach bereits dann unwirksam, wenn der Sportler sie nicht freiwillig unterzeichnet hat. Dies k\u00f6nnte zu einer Vielzahl von Verfahren vor staatlichen Gerichten f\u00fchren, da der DVV nicht der einzige Sportverband in Deutschland mit einer Monopolstellung ist. Es ist daher erfreulich, dass der DVV Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt eingelegt hat. Wir erwarten, dass das OLG die Nominierungspraxis des DVV als sachlich gerechtfertigt einstufen wird. Im Ergebnis wird das Gericht auch die Unwirksamkeit der Schiedsklausel feststellen, jedoch die Schiedsvereinbarung entgegen der Ansicht des LG nicht bereits an der unfreiwilligen Unterwerfung scheitern lassen.<\/p>\n<p>Dieses Verfahren zeigt, welche hohen Anforderungen an eine Schiedsvereinbarung zu stellen sind. Sportverb\u00e4nde sollten ihre Schiedsvereinbarungen daher von einem Fachanwalt f\u00fcr <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/sportrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Sportrecht<\/strong><\/a> \u00fcberpr\u00fcfen lassen, um Verhandlungen vor staatlichen Gerichten zu vermeiden.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2020\/volltexte\/dezember\/lgfrankfurt07102020.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LG Frankfurt am Main, Urteil v. 07.10.2020 \u2013 2-06 O 457\/19<\/a><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/npo-compliance.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Compliance f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Organisationen<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/sportrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Rechtsberatung f\u00fcr Sportverb\u00e4nde, Sportvereine und Sponsoren<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat in seiner Entscheidung vom 07.10.2020 den Deutschen Volleyball-Verband (DVV) zu einer Zahlung von 17.000 US-Dollar Schadensersatz an zwei seiner Beach-Volleyballerinnen verpflichtet, da der Verband das Duo seit April 2019 ungerechtfertigt nicht mehr bei internationalen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":17,"featured_media":9918,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"categories":[1966,70],"tags":[],"class_list":["post-13376","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-sportrecht","category-verbandsrecht"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13376","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/17"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=13376"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13376\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":19452,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13376\/revisions\/19452"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/9918"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=13376"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=13376"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=13376"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}