{"id":13358,"date":"2021-01-21T14:35:05","date_gmt":"2021-01-21T12:35:05","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=13358"},"modified":"2022-02-18T10:36:33","modified_gmt":"2022-02-18T08:36:33","slug":"gemeinnuetzigkeit-zeitpunkt-aberkennung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/gemeinnuetzigkeit-zeitpunkt-aberkennung\/","title":{"rendered":"Gemeinn\u00fctzigkeit: Ab welchem Zeitpunkt darf sie aberkannt werden?"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/zeitpunkt-aberkennung-gemeinnuetzigkeit.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-13362\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/zeitpunkt-aberkennung-gemeinnuetzigkeit.jpg\" alt=\"Gemeinn\u00fctzigkeit: Ab welchem Zeitpunkt darf sie aberkannt werden?\" width=\"400\" height=\"267\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/zeitpunkt-aberkennung-gemeinnuetzigkeit.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/zeitpunkt-aberkennung-gemeinnuetzigkeit-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a>M\u00f6chte das Finanzamt einem Verein infolge einer Satzungs\u00e4nderung die <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/aberkennung-gemeinnuetzigkeit.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Gemeinn\u00fctzigkeit aberkennen<\/strong><\/a>, stellt sich die Frage, ab wann eine Aberkennung m\u00f6glich ist. In Betracht kommen <strong>unterschiedliche Zeitpunkte<\/strong>, zu denen der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 23.07.2020 Stellung bezogen hat.<\/p>\n<h3>Streit um den richtigen Zeitpunkt<\/h3>\n<p>In dem Fall vor dem BFH ging es um einen eingetragenen <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Verein<\/strong><\/a>, der seine Satzung ge\u00e4ndert hatte. Die Formulierungen der neuen Satzung unterschieden sich von denen der Mustersatzung, weshalb der Verein aus Sicht des Finanzamtes keine steuerbeg\u00fcnstigenden Zwecke mehr verfolgte. Infolgedessen erkannte das Finanzamt dem Verein die Gemeinn\u00fctzigkeit ab.<\/p>\n<p>Kernpunkt des Streits vor dem BFH war allerdings nicht die Frage nach dem \u201eob\u201c, sondern die Frage nach dem \u201ewann\u201c. Denn der Verein war der Ansicht, dass der Entzug fr\u00fchestens mit der <strong>Eintragung der Satzungs\u00e4nderung<\/strong> in das Vereinsregister h\u00e4tte erfolgen d\u00fcrfen. Dagegen vertraten das Finanzamt und das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg die Auffassung, dass der Entzug bereits mit dem zeitlich vorgelagerten <strong>Beschluss der Satzungs\u00e4nderung<\/strong> in der Mitgliederversammlung zu erfolgen habe.<\/p>\n<h3>Aberkennung erst ab Eintragung der Satzungs\u00e4nderung m\u00f6glich<\/h3>\n<p>Der Bundesfinanzhof erteilte der Auffassung des Finanzamts und der Vorinstanz jedoch eine Absage. Denn der Moment, ab dem das Finanzamt die Gemeinn\u00fctzigkeit aberkennen kann, bestimme sich ausschlie\u00dflich nach dem Zivilrecht. Der Grund: Eine Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit sei erst m\u00f6glich, wenn eine erhebliche <strong>\u00c4nderung der Verh\u00e4ltnisse des Vereins<\/strong>, z.B. durch eine Satzungs\u00e4nderung, eingetreten sei. Allein durch den Beschluss einer Satzungs\u00e4nderung trete jedoch noch keine erhebliche \u00c4nderung der Verh\u00e4ltnisse ein, da weiterhin die alte Satzung im Innenverh\u00e4ltnis zu den Mitgliedern und im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis zu Dritten seine Wirkung entfalte.<\/p>\n<h4><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell-npr.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/h4>\n<p>Nach den einschl\u00e4gigen Regelungen des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB) werde eine Satzungs\u00e4nderung erst mit Eintragung in das Vereinsregister im Innen- und im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis wirksam, sodass auch erst ab diesen Zeitpunkt eine erhebliche \u00c4nderung eintrete. Der Entzug der Gemeinn\u00fctzigkeit war daher zu fr\u00fch erfolgt.<\/p>\n<h3>Steuernachzahlungen f\u00fcr das komplette Jahr<\/h3>\n<p>Wir halten die Entscheidung des BFH f\u00fcr richtig. Das Finanzamt kann nicht einfach mit Beschluss der Satzungs\u00e4nderung dem Verein die Gemeinn\u00fctzigkeit entziehen. Zu beachten ist allerdings, dass der Zeitpunkt, ab wann das Finanzamt die Gemeinn\u00fctzigkeit aberkennen kann, streng vom Zeitraum, f\u00fcr den die Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit erfolgt, abzugrenzen ist. Die Aberkennung erfolgt n\u00e4mlich r\u00fcckwirkend f\u00fcr das jeweilige Jahr, in dem die Satzungs\u00e4nderung wirksam durchgef\u00fchrt wurde. Daher werden dem Verein die Steuerbeg\u00fcnstigungen <strong>r\u00fcckwirkend f\u00fcr dieses Jahr<\/strong> versagt und das Finanzamt kann entsprechende <strong>Steuernachzahlungen<\/strong> festsetzen.<\/p>\n<h3>An Mustersatzung orientieren<\/h3>\n<p>Dieser Fall verdeutlicht, dass bei einer Satzungs\u00e4nderung nicht nur die zivilrechtlichen, sondern auch die steuerrechtlichen Folgen betrachtet werden m\u00fcssen. Der Verein h\u00e4tte diesen langwierigen Rechtsstreit durch eine <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/satzungsgestaltung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>vorausschauende Satzungsgestaltung<\/strong><\/a>, die alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte ber\u00fccksichtigt, vermeiden k\u00f6nnen. Insbesondere h\u00e4tte sich der Verein bei der Satzungs\u00e4nderung an den Formulierungen der Mustersatzung orientieren sollen.<\/p>\n<p>Zwar ist der Wortlaut der Mustersatzung rechtlich nicht verbindlich, in der Praxis l\u00e4sst sich jedoch h\u00e4ufig \u00c4rger mit dem Finanzamt vermeiden, wenn sich die eigene Satzung <strong>an der Mustersatzung orientiert<\/strong>. Der BFH hat NPOs mit diesem Urteil zus\u00e4tzliche Zeit verschafft, um eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Satzung zu formulieren \u2013 diese Zeit sollten NPOs nutzen! Bei Fragen rund um das Thema stehen Ihnen unsere Experten f\u00fcr Satzungsgestaltung gerne zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2020\/volltexte\/dezember\/bfh23072020.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BFH, Urteil v. 23.07.2020 \u2013 V R 40\/18<\/a><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/was-ist-die-mustersatzung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Was ist die Mustersatzung?<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/aberkennung-gemeinnuetzigkeit.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit: Diese Folgeprobleme drohen<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>M\u00f6chte das Finanzamt einem Verein infolge einer Satzungs\u00e4nderung die Gemeinn\u00fctzigkeit aberkennen, stellt sich die Frage, ab wann eine Aberkennung m\u00f6glich ist. 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