{"id":13028,"date":"2020-11-24T11:01:44","date_gmt":"2020-11-24T09:01:44","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=13028"},"modified":"2023-12-18T12:23:18","modified_gmt":"2023-12-18T10:23:18","slug":"fussball-leistungszentren-wirtschaftlicher-geschaeftsbetrieb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/fussball-leistungszentren-wirtschaftlicher-geschaeftsbetrieb\/","title":{"rendered":"Fu\u00dfball-Leistungszentren: Welche Mannschaften geh\u00f6ren zum wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb?"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/fussballverein-leistungszentrum-besteuerung.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-13030\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/fussballverein-leistungszentrum-besteuerung.jpg\" alt=\"Fu\u00dfball-Leistungszentren: Welche Mannschaften geh\u00f6ren zum wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb?\" width=\"400\" height=\"267\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/fussballverein-leistungszentrum-besteuerung.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/fussballverein-leistungszentrum-besteuerung-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a>Wenn ein <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht\/gemeinnuetziger-verein.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>gemeinn\u00fctziger Fu\u00dfballverein<\/strong><\/a> ein Leistungszentrum f\u00fcr den Fu\u00dfball-Nachwuchs betreibt, stellt sich die Frage: Welchen Umfang hat in diesem Fall der steuerpflichtige wirtschaftliche Gesch\u00e4ftsbetrieb? Zu dieser Frage \u00e4u\u00dferte sich nun das Finanzgericht (FG) Hessen \u2013 mit erheblichen Auswirkungen f\u00fcr die Gemeinn\u00fctzigkeit von Fu\u00dfballvereinen. In Einzelf\u00e4llen droht sogar die <strong>L\u00f6schung aus dem Vereinsregister<\/strong>.<\/p>\n<h3>Hintergrund: Lizenz nur mit Leistungszentrum<\/h3>\n<p>Damit ein Fu\u00dfballverein am Spielbetrieb der ersten und zweiten Fu\u00dfballbundesliga teilnehmen darf, sieht die Lizenzierungsordnung der Deutschen Fu\u00dfball-Liga (DFL) vor, dass der Verein ein sogenanntes <strong>Nachwuchs-Leistungszentrum<\/strong> (NLZ) betreiben muss. Jedes NLZ gliedert sich in den Grundlagenbereich (U 10 und 11), einen Aufbaubereich (U 12 bis U 15) und einen Leistungsbereich (U 16 bis U 23). Im Aufbau- und Leistungsbereich m\u00fcssen mindestens sieben und d\u00fcrfen max. 9 Mannschaften unterhalten werden, die am Spielbetrieb teilnehmen. Die Anzahl der Spieler im Aufbau- und Leistungsbereich ist zudem begrenzt.<\/p>\n<h3>Profiabteilung auf GmbH ausgegliedert<\/h3>\n<p>In dem Fall vor dem FG Hessen ging es um einen hessischen Sportverein mit ausgegliedertem Lizenzspielerbereich, der neben dem NLZ auch weitere Sportabteilungen und Freizeitmannschaften im Fu\u00dfball unterhielt. W\u00e4hrend die Profifu\u00dfballabteilung, wie bei vielen Vereinen \u00fcblich, auf eine <strong>Tochter-GmbH ausgegliedert<\/strong> war, war das NLZ beim Verein angesiedelt. In einem Kooperationsvertrag zwischen der <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/gesellschaftsrecht\/gruendung-einer-gesellschaft\/gruendung-gmbh.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>GmbH<\/strong><\/a> und dem <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Verein<\/strong><\/a> wurde vereinbart, dass der Verein das NLZ nach den Vorgaben der DFL zu betreiben hatte. Dar\u00fcber hinaus erhielt die GmbH das Recht des ersten Zugriffs auf s\u00e4mtliche Spieler, die aus dem Amateur- oder Jugendbereich in den Lizenzspielerkader wechselten. Die GmbH konnte au\u00dferdem Mitglieder der Amateur- und Jugendmannschaften zum Einsatz in ihrem Lizenzkader anfordern. Im Gegenzug erhielt der Verein ein j\u00e4hrliches F\u00f6rdergeld von der GmbH \u2013 allerdings nur f\u00fcr die Mannschaften des Aufbau- und Leistungsbereichs (U 12 bis U 23).<\/p>\n<h3>Nur U 17 bis U 23 wirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb?<\/h3>\n<p>Uneinigkeit bestand dar\u00fcber, welche Bereiche dem wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb zuzuordnen waren. W\u00e4hrend der Verein die Einnahmen und Ausgaben f\u00fcr den Aufbau- und Leistungsbereich (U 12 bis U 23) dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb zugeordnet hatte, war das Finanzamt der Ansicht, dass lediglich die U 17 bis U 23 dem wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb unterfielen. Die Mannschaften des Grundlagenbereichs, des Aufbaubereichs und der U 16 seien demgegen\u00fcber dem ideellen Bereich zuzuordnen. Dadurch waren die Ausgaben f\u00fcr diese Mannschaften jedoch <strong>steuerlich nicht mehr abziehbar<\/strong>.<\/p>\n<p><iframe loading=\"lazy\" title=\"Fu\u00dfball-Leistungszentren | Gemeinn\u00fctzigkeit von Vereinen in Gefahr?\" width=\"628\" height=\"353\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/xxOBdqhXxkE?feature=oembed\" frameborder=\"0\" allow=\"accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share\" referrerpolicy=\"strict-origin-when-cross-origin\" allowfullscreen><\/iframe><\/p>\n<h3>Auch Aufbau- und Leistungsbereich wirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb<\/h3>\n<p>Die Ansicht des Finanzamts teilte das FG Hessen nicht. F\u00fcr das Gericht waren auch die Mannschaften des Aufbau- und Leistungsbereichs dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb zuzuordnen, sodass die dazugeh\u00f6rigen <strong>Ausgaben steuerlich geltend<\/strong> gemacht werden k\u00f6nnen. Dass der Grundlagenbereich dem ideellen Bereich zuzuordnen sei, sei aus Sicht des Gerichts jedoch richtig.<\/p>\n<h3>Kooperationsvertrag ist entscheidend<\/h3>\n<p>Als Begr\u00fcndung f\u00fcr seine Ansicht f\u00fchrte das Finanzgericht den Kooperationsvertrag zwischen Verein und Profiabteilung an: Bei dem Vertrag handle es sich um einen <strong>Dienstleistungsvertrag<\/strong>, f\u00fcr den der Verein ein Entgelt erhalte. Der Vertrag stehe in einem engen Zusammenhang mit der gewerblichen Profiabteilung, da der Verein ohne den Vertrag kein Leistungszentrum betreiben und ohne Leistungszentrum die Profiabteilung keine Lizenz erhalten w\u00fcrde und keine gewerblichen Einnahmen generieren k\u00f6nne.<\/p>\n<h4><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell-npr.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/h4>\n<p>F\u00fcr den Verein stehe somit die <strong>Sicherstellung der Einnahmen<\/strong> der Profiabteilung, von denen er in Form des vertraglichen Entgelts profitiert, im Vordergrund und nicht die gemeinn\u00fctzige F\u00f6rderung des Breitensports. Die Mannschaften des Aufbau- und des Leistungsbereichs k\u00f6nnten daher weder dem ideellen Bereich, der Verm\u00f6gensverwaltung noch einem steuerbeg\u00fcnstigten Zweckbetrieb zugeordnet werden, so das Gericht.<\/p>\n<h3>Bezahlter Sport ist kein gemeinn\u00fctziger Zweck<\/h3>\n<p>Wir halten das Urteil des FG Hessen f\u00fcr richtig. Aufbau- und Leistungsbereich dienen dazu, die Lizenzvergabe der DFL an die Profiabteilung und die damit verbundenen Einnahmen sicherzustellen. Der \u201ebezahlte\u201c Sport ist keine gemeinn\u00fctzige Zweckverfolgung, sondern wirtschaftliche Aktivit\u00e4t.<\/p>\n<p>Das Urteil ist rechtskr\u00e4ftig, da das Finanzamt die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zur\u00fcckgenommen hat. Das hat Auswirkungen vor allem auf Ein-Sparten-Vereine, die nur Fu\u00dfball anbieten. Anders als im entschiedenen Fall, in dem der Verein noch viele andere Sportabteilungen und auch rein freizeitorientierte Fu\u00dfballmannschaften unterhielt, d\u00fcrften Ein-Sparten-Vereine nach den Grunds\u00e4tzen der Entscheidung des FG Hessen n\u00e4mlich \u00fcberwiegend wirtschaftliche Zwecke verfolgen mit der Folge, dass ihnen das Finanzamt wegen eines Versto\u00dfes gegen das Ausschlie\u00dflichkeitsgebot (\u00a7 56 AO) die <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/aberkennung-gemeinnuetzigkeit.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Gemeinn\u00fctzigkeit entziehen<\/strong><\/a> m\u00fcsste. Gleichzeitig droht eine L\u00f6schung solcher Vereine durch das Registergericht.<\/p>\n<h2>WINHELLER unterst\u00fctzt Vereine bei Umstrukturierung<\/h2>\n<p>Eine Umstrukturierung oder Neuausrichtung mit der Unterst\u00fctzung eines Fachanwalts f\u00fcr Sport- und Steuerrecht ist in diesem Fall dringend geboten. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2020\/volltexte\/oktober\/fghessen17052019.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">FG Hessen, Urteil vom 17.05.2019 \u2013 4 K 1480\/17<\/a><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/vereinsrecht-was-ist-eine-ausgliederung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Vereinsrecht: Was ist eine Ausgliederung?<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/umstrukturierung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Umfassende Beratung zur Umstrukturierung von Nonprofit-Organisationen<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn ein gemeinn\u00fctziger Fu\u00dfballverein ein Leistungszentrum f\u00fcr den Fu\u00dfball-Nachwuchs betreibt, stellt sich die Frage: Welchen Umfang hat in diesem Fall der steuerpflichtige wirtschaftliche Gesch\u00e4ftsbetrieb? 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