{"id":12949,"date":"2020-11-18T11:56:09","date_gmt":"2020-11-18T09:56:09","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=12949"},"modified":"2022-08-08T13:14:54","modified_gmt":"2022-08-08T11:14:54","slug":"npos-corona-regelungen-massnahmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/npos-corona-regelungen-massnahmen\/","title":{"rendered":"NPOs und Corona: Aktuelle Regelungen und Ma\u00dfnahmen beachten!"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/corona-nonprofit-organisation-massnahmen.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-12951 size-full\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/corona-nonprofit-organisation-massnahmen.jpg\" alt=\"NPOs und Corona: Aktuelle Regelungen und Ma\u00dfnahmen beachten!\" width=\"400\" height=\"229\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/corona-nonprofit-organisation-massnahmen.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/corona-nonprofit-organisation-massnahmen-300x172.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a>Die <a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/tag\/coronavirus\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Coronakrise<\/strong><\/a> h\u00e4lt die Welt weiterhin in Atem: Um dem rasanten Anstieg der Infektionszahlen seit Oktober Einhalt zu gebieten, reagiert die Politik mit tiefgreifenden Restriktionen. So werden Gastronomiebetriebe geschlossen, Veranstaltungen untersagt und Kontaktverbote erlassen. Vorerst sollen die Verbote bis Ende November in Kraft bleiben.<\/p>\n<p>Die durch COVID-19 hervorgerufenen Beschr\u00e4nkungen haben nicht nur auf das gesamtgesellschaftliche Leben der Bev\u00f6lkerung Auswirkungen, sondern treffen insbesondere auch gemeinn\u00fctzige Institutionen wie <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Vereine<\/strong><\/a>, <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/stiftungsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Stiftungen<\/strong><\/a> oder auch Krankenh\u00e4user (<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/gemeinnuetzige-gmbh.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>gGmbH<\/strong><\/a>).<\/p>\n<p>Wir wollen daher aufzeigen, mit welchen Hilfsma\u00dfnahmen die Politik NPOs unter die Arme greift und mit welchen <strong>Hilfen und Vereinfachungen<\/strong> auch im Jahr 2021 zu rechnen ist.<\/p>\n<h3>Diese Ma\u00dfnahmen stehen NPOs aktuell zur Verf\u00fcgung<\/h3>\n<p>Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder haben verschiedene Ma\u00dfnahmen beschlossen, um NPOs in der Coronakrise zu unterst\u00fctzen: Zum einen erhalten gemeinn\u00fctzige Organisationen <strong>Steuererleichterungen<\/strong>, zum anderen wird diesen ein gr\u00f6\u00dferer <strong>Handlungsspielraum<\/strong> einger\u00e4umt, um von der Krise schwer getroffene Personen besser unterst\u00fctzen zu k\u00f6nnen, so dass in Zeiten der Pandemie schnell und effektiv geholfen werden kann, ohne dass hierdurch die Gemeinn\u00fctzigkeit in Gefahr gebracht wird.<\/p>\n<p>Konkret gelten folgende Regelungen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Einwerben von Spenden:<\/strong> Jede steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft darf unabh\u00e4ngig von ihrem eigentlichen Satzungszweck Spenden im Zusammenhang mit der Coronakrise einwerben. So kann z.B. ein Fu\u00dfballverein eine Spendenaktion f\u00fcr Betroffene der Coronakrise starten und die im Zuge dieser Spendenaktion eingeworbenen Mittel an ein steuerbeg\u00fcnstigtes Krankenhaus weiterleiten.<\/li>\n<li><strong>Erleichterte Nachweispflicht:<\/strong> Wollen Spender den von ihnen an eine gemeinn\u00fctzige Organisation gespendeten Betrag steuerlich absetzen, ben\u00f6tigen sie hierzu eine Spendenbescheinigung, die von dem steuerbeg\u00fcnstigten Empf\u00e4nger der Spende auszustellen ist. Hierf\u00fcr besteht f\u00fcr NPOs eine vereinfachte Nachweispflicht, wenn sie ein Spendensonderkonto eingerichtet haben, um mit den dort gesammelten Geldern von der Coronakrise betroffenen Personen zu helfen. Das Finanzamt erachtet dann bereits den Beleg des Kreditinstituts als Spendennachweis als ausreichend an.<\/li>\n<li><strong>Gebot der zeitnahen Mittelverwendung:<\/strong> Gemeinn\u00fctzige Organisationen m\u00fcssen ihre Mittel zeitnah verwenden. Das hei\u00dft, NPOs m\u00fcssen ihre Mittel sp\u00e4testens zwei Jahre, nachdem sie diese Mittel erhalten haben, f\u00fcr steuerbeg\u00fcnstigte satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwenden. Bei Nichtbeachtung dieser Frist kann es zu Problemen mit dem Finanzamt kommen. Hierbei werden nun die Auswirkungen der Coronapandemie ber\u00fccksichtigt, so dass eine eigentlich zu sp\u00e4te Mittelverwendung ausnahmsweise unsch\u00e4dlich sein kann. Den gemeinn\u00fctzigen Organisationen wird damit also mehr Zeit zur Verwendung ihrer angesammelten Mittel gegeben.<\/li>\n<li><strong>R\u00fccklagen:<\/strong> Ebenfalls d\u00fcrfen R\u00fccklagen, die f\u00fcr andere Zwecke gem. \u00a7 62 AO gebildet wurden, aufgel\u00f6st werden, um eine aufgrund der Coronakrise entstandene Notsituation abzumildern.<\/li>\n<li><strong>Verluste aus wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieben:<\/strong> Verluste aus wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieben, die bis zum 31.12.2020 aufgrund der Coronapandemie entstanden sind, d\u00fcrfen mit Mitteln aus dem ideellen Bereich ausgeglichen werden. Das hei\u00dft, die Mittel, die sie durch Spenden erhalten haben, m\u00fcssen ausnahmsweise nicht ausnahmslos gemeinn\u00fctzigen Zwecken zugutekommen, sondern k\u00f6nnen zur Verlustausgleichung genutzt werden.<\/li>\n<li><strong>Kurzarbeitergeld:<\/strong> Unsch\u00e4dlich ist ferner, wenn eine Aufstockung des Arbeitnehmergehalts auf 80% erfolgt, sofern diese angemessen und marktgerecht ist. Einer besonderen Begr\u00fcndung bedarf es hierzu nicht. Darin liegt kein Versto\u00df gegen das Selbstlosigkeitsgebot aus \u00a7 55 Abs. 1 Nr. 4 AO. Sollte das Gehalt jedoch auf mehr als 80% aufgestockt werden, bedarf es hierf\u00fcr zus\u00e4tzlich zur \u201eMarkt\u00fcblichkeit und Angemessenheit\u201c einer gesonderten Begr\u00fcndung.<\/li>\n<li><strong>Engagement au\u00dferhalb des Satzungswecks:<\/strong> Gemeinn\u00fctzigkeitsrechtlich zul\u00e4ssig ist es nunmehr auch, wenn sich steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaften zur Bew\u00e4ltigung der Coronakrise engagieren, obwohl entsprechende Ma\u00dfnahmen nicht von ihren Satzungszwecken gedeckt sind. Ebenfalls d\u00fcrfen NPOs gemeinn\u00fctzigkeitsunsch\u00e4dlich Personal, R\u00e4umlichkeiten, Sachmittel oder andere Leistungen, die f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung der Coronakrise notwendig sind, gegen Entgelt, z.B. Krankenh\u00e4usern, zur Verf\u00fcgung stellen. Ertragsteuerlich und umsatzsteuerlich werden diese entgeltlichen Bet\u00e4tigungen dem steuerbeg\u00fcnstigten Zweckbetrieb zugeordnet.<\/li>\n<li><strong>Mitgliedsbeitr\u00e4ge:<\/strong> Beitr\u00e4ge von Mitgliedern, die aufgrund der Pandemie wirtschaftlich in Not geraten sind, k\u00f6nnen vom Verein gemeinn\u00fctzigkeitsunsch\u00e4dlich zur\u00fcckerstattet werden. Hierzu bedarf es keiner gesonderten Nachweispflicht. Ausreichend ist, wenn sich das Mitglied plausibel auf seine Notlage beruft oder andere Umst\u00e4nde vortr\u00e4gt, aus der sich eine Notsituation ergibt.<\/li>\n<li><strong>\u00dcbungsleiterverg\u00fctung:<\/strong> Ein gemeinn\u00fctziger Verein kann seinem bspw. Fu\u00dfballtrainer auch dann gemeinn\u00fctzigkeitssch\u00e4dlich weiterhin seine Verg\u00fctung zahlen, wenn dieser aufgrund der Coronabeschr\u00e4nkungen nicht f\u00fcr den Verein arbeiten kann.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Hilfsgelder und digitale Beschlussfassungen f\u00fcr NPOs<\/h3>\n<p>Um die von den Einschr\u00e4nkungen ausgehenden wirtschaftlichen Folgen f\u00fcr die Betroffenen abzumildern, wurden zuletzt auch folgende Hilfsma\u00dfnahmen verabschiedet:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Verl\u00e4ngerung der M\u00f6glichkeit zu digitalen Beschlussfassungen:<\/strong> Die mit dem Gesetz \u00fcber Ma\u00dfnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bek\u00e4mpfung der Auswirkungen der COVID-19- Pandemie vom 27.03.2020 (BGBl. I, 569, 570) getroffenen vor\u00fcbergehenden, substantiellen Erleichterungen zur Erhaltung der Beschluss- und Handlungsf\u00e4higkeit f\u00fcr unterschiedliche Rechtsformen wie Vereine und Stiftungen werden bis zum 31.12.2021 verl\u00e4ngert. So k\u00f6nnen NPOs Beschl\u00fcsse auch digital, z.B. mittels Videokonferenz, fassen, ohne dass dies in der Satzung geregelt ist.<\/li>\n<li><strong>Bereitstellung eines Hilfsfonds:<\/strong> Die von den im Bund-L\u00e4nder-Beschluss v. 28.10.2020 beschlossenen Ma\u00dfnahmen getroffenen Unternehmen k\u00f6nnen auf einen Hilfsfonds in H\u00f6he von zehn Millionen Euro zugreifen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstst\u00e4ndige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Gesch\u00e4ft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unterst\u00fctzungsma\u00dfnahmen f\u00fcr diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffen sind, werden zeitnah gekl\u00e4rt.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>NPOs sollten Gemeinn\u00fctzigkeit im Blick behalten<\/h3>\n<p>Die oben beschriebenen Regelungen und Ma\u00dfnahmen des Bundes gelten vorerst jedoch nur bis zum 31.12.2020. Sollte \u00fcber diesen Stichtag hinaus keine Fristverl\u00e4ngerung beschlossen werden, treten die urspr\u00fcnglichen gemeinn\u00fctzigkeitsrechtlichen Regelungen wieder in Kraft. NPOs sollten daher genaustens die <strong>aktuell geltende Rechtslage pr\u00fcfen<\/strong>, um nicht im kommenden Jahr 2021 mit ihrem Wirken den Status der Gemeinn\u00fctzigkeit in Gefahr zu bringen.<\/p>\n<p>Gerne geben wir Ihnen hierzu rechtssicher Auskunft und beraten Sie, wie Sie auch im neuen Jahr mit Ihrer gemeinn\u00fctzigen Organisation handeln k\u00f6nnen, ohne bef\u00fcrchten zu m\u00fcssen, hierdurch die Gemeinn\u00fctzigkeit zu verlieren. Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu!<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/aberkennung-gemeinnuetzigkeit.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Verlust der Gemeinn\u00fctzigkeit: Zahlreiche Folgeprobleme<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/mitgliederversammlung-corona-alternativen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Mitgliederversammlung in Zeiten von Corona: Diese Alternativen gibt es<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Coronakrise h\u00e4lt die Welt weiterhin in Atem: Um dem rasanten Anstieg der Infektionszahlen seit Oktober Einhalt zu gebieten, reagiert die Politik mit tiefgreifenden Restriktionen. So werden Gastronomiebetriebe geschlossen, Veranstaltungen untersagt und Kontaktverbote erlassen. 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