{"id":12935,"date":"2020-11-17T18:04:26","date_gmt":"2020-11-17T16:04:26","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=12935"},"modified":"2023-05-30T16:00:04","modified_gmt":"2023-05-30T14:00:04","slug":"registrierung-im-verpackungsregister-geschaeftsbezeichnung-ausreichend","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/registrierung-im-verpackungsregister-geschaeftsbezeichnung-ausreichend\/","title":{"rendered":"Registrierung im Verpackungsregister: Gesch\u00e4ftsbezeichnung ausreichend"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/verpackung-haendler-agb.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-12941\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/verpackung-haendler-agb.jpg\" alt=\"Verpackungsregister Beratung\" width=\"400\" height=\"267\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/verpackung-haendler-agb.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/verpackung-haendler-agb-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a>Nach dem Verpackungsgesetz ist der Hersteller eines Produkts auch f\u00fcr die Verpackung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung verantwortlich.<\/p>\n<p>Die <strong>Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister<\/strong> \u00fcbernimmt dabei in Deutschland die Aufgabe, die Produktverantwortlichen zu registrieren, \u00f6ffentlich zu machen und bei Fragestellungen Ansprechpartner aufzuzeigen.<\/p>\n<h2>Onlineshop im Verpackungsregister registrieren<\/h2>\n<p>Wer sich als Onlineh\u00e4ndler beim Verpackungsregister ausschlie\u00dflich <strong>mit dem Namen seines Shops registriert<\/strong>, verst\u00f6\u00dft dabei nicht gegen jene <strong>Vorgaben des Verpackungsgesetzes<\/strong>. Dies entschied das Landgericht Bonn und gab damit einem Shopbetreiber Recht, der sich gegen die Klage eines Unternehmerverbands wehrte.<\/p>\n<p>Der klagende Verband sah in der Angabe des Gesch\u00e4ftsnamens statt des nat\u00fcrlichen Namens des Betreibers einen Versto\u00df gegen \u00a7 9 Abs. 2 Nr. 1 des Verpackungsgesetzes, der f\u00fcr die Registrierung von Herstellern, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringen, deren<\/p>\n<ul>\n<li>Namen,<\/li>\n<li>Anschrift sowie<\/li>\n<li>Kontaktdaten<\/li>\n<\/ul>\n<p>einfordert. Durch die Angabe seines Gesch\u00e4ftsnamens verstie\u00df der Beklagte Shopbetreiber nach Ansicht des Verbands gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), welches in \u00a7 3a die Zuwiderhandlung gegen eine gesetzliche Regelung als unlauter einstuft.<\/p>\n<h3>Liberalisiertes Firmenrecht erm\u00f6glicht Gesch\u00e4ftsbezeichnung anstelle des Privatnamens<\/h3>\n<p>Dieser Auffassung widersprach das Landgericht Bonn nun und stellte klar, dass das Verpackungsgesetz selbst gar nicht n\u00e4her definiert, was unter der geforderten Namensangabe zu verstehen ist und welche Angaben diesbez\u00fcglich bei der Registrierung zu machen sind. Daher erg\u00e4be sich im Wege der kontextbezogenen Auslegung und aus einer Mail der Zentralen Stelle Verpackungsregister die Annahme, dass die Gesch\u00e4ftsbezeichnung, unter der das Gewerbe betrieben wird, ausreichend und die Angabe des vollen Namens des Gewerbetreibenden nicht erforderlich ist.<\/p>\n<p>Hierf\u00fcr spreche laut Gericht auch das in den vergangenen Jahren <strong>liberaler gewordene Firmenrecht<\/strong>, nach welchem Einzelkaufleute <strong>Fantasienamen<\/strong> benutzen k\u00f6nnten. Gerade wenn mit dem Firmennamen Bekanntheit erlangt wird, m\u00fcsse dieser auch im beh\u00f6rdlichen Verkehr verwendet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Gesch\u00e4ftsname begr\u00fcndet keine Rechtsunsicherheit<\/h2>\n<p>Auch eine m\u00f6gliche Rechtsunsicherheit durch die Angabe eines Fantasienamens sei verkraftbar, stehe doch nach Zielsetzung des Verpackungsgesetzes vor allem die <strong>Abfallvermeidung im Vordergrund<\/strong>, die durch Pfand- und R\u00fccknahmepflichten betrieben werden soll. Wolle sich ein Nutzer doch einmal in Haftungsfragen an den Betreiber wenden und ben\u00f6tige den tats\u00e4chlichen Namen, k\u00f6nne er auch \u00fcber eine standardisierte Suchabfrage leicht die ladungsf\u00e4hige Adresse finden, selbst wenn ihm nur die Gesch\u00e4ftsbezeichnung bekannt sei. Insgesamt sei daher die Angabe des Gesch\u00e4ftsnamens bei der Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister ausreichend.<\/p>\n<h2>Aufrechnungsverbot in AGB unzul\u00e4ssig<\/h2>\n<p>Im Rahmen der Verhandlung musste sich das Gericht zudem mit der Frage besch\u00e4ftigen, ob ein in den allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen festgeschriebenes <strong>Aufrechnungsverbot<\/strong> mit der Formulierung \u201eEin Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unstreitig oder von X anerkannt sind\u201c eine <strong>unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners<\/strong> darstellt.<\/p>\n<p>So hatte der Shopbetreiber eine solche Klausel in seine allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen aufgenommen und wurde auch in diesem Punkt von dem Unternehmerverband ger\u00fcgt. Obwohl der Betreiber noch vor der Verhandlung eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben hatte, schloss er sich der Erledigungserkl\u00e4rung des Verbands nicht an, sodass das Gericht die Rechtsauffassung des abmahnenden Verbands ausdr\u00fccklich zu best\u00e4tigen hatte und dies auch tat. Dabei verwies das Gericht auf \u00e4hnliche Klauseln, die bereits der Bundesgerichtshof als unzul\u00e4ssig, weil f\u00fcr die Vertragspartner nachteilig bewertet hatte.<\/p>\n<h2>WINHELLER ber\u00e4t zu E-Commerce und AGB<\/h2>\n<p>Die Streitpunkte des Verfahrens zeigen Fallstricke auf dem Gebiet des Onlinehandels auf. Sollten auch Sie Fragen zu der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit Ihrer <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/handelsrecht\/erstellung-und-ueberpruefung-der-agb.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/a> oder zur sachgerechten Einhaltung der im <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/handelsrecht\/e-commerce.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>E-Commerce<\/strong><\/a> vorhandenen Regelungen haben, sprechen Sie uns gerne an.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/abmahnung-unlauterer-wettbewerb-unternehmen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs: Das m\u00fcssen Unternehmen wissen<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/handelsrecht\/e-commerce.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>E-Commerce und AGB &#8211; unsere Leistungen<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach dem Verpackungsgesetz ist der Hersteller eines Produkts auch f\u00fcr die Verpackung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung verantwortlich. 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