{"id":12823,"date":"2020-10-14T16:50:29","date_gmt":"2020-10-14T14:50:29","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=12823"},"modified":"2022-02-18T10:40:41","modified_gmt":"2022-02-18T08:40:41","slug":"verkauf-beteiligung-wirtschaftlicher-geschaeftsbetrieb-zweckbetrieb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/verkauf-beteiligung-wirtschaftlicher-geschaeftsbetrieb-zweckbetrieb\/","title":{"rendered":"Verkauf einer Beteiligung: Wirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb oder Zweckbetrieb?"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/verkauf-beteiligung-steuer.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-12825\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/verkauf-beteiligung-steuer.jpg\" alt=\"Verkauf einer Beteiligung: Wirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb oder Zweckbetrieb?\" width=\"400\" height=\"267\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/verkauf-beteiligung-steuer.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/verkauf-beteiligung-steuer-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a>F\u00fcr gemeinn\u00fctzige Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen stellt sich h\u00e4ufig die steuerlich bedeutsame Frage, ob eine bestimmte Bet\u00e4tigung als Verm\u00f6gensverwaltung oder als wirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb zu qualifizieren ist. Das Finanzgericht (FG) Sachsen musste k\u00fcrzlich dar\u00fcber entscheiden, wie der Verkauf einer Beteiligung einzuordnen ist.<\/p>\n<h3>Wirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb als steuerlicher Nachteil<\/h3>\n<p>Steuerlich vorteilhaft ist es f\u00fcr Forschungseinrichtungen, wenn eine Bet\u00e4tigung als Verm\u00f6gensverwaltung eingeordnet wird. Denn: Viele gemeinn\u00fctzige Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen streben die Einstufung ihrer Forschungsarbeit als <strong>Zweckbetrieb<\/strong> an, um <strong>steuerliche Vorteile<\/strong> zu erhalten. Statt dem Umsatzsteuerregelsatz von 19% bzw. aktuell 16% unterliegen ihre Leistungen dann n\u00e4mlich nur noch dem erm\u00e4\u00dfigten Steuersatz von 7% bzw. 5%. Au\u00dferdem unterliegen die Ertr\u00e4ge nicht der K\u00f6rperschaft- und Gewerbesteuer.<\/p>\n<p>Damit diese Einrichtungen als Zweckbetrieb gelten, m\u00fcssen sie sich aber zu mehr als 50% aus Zuwendungen der \u00f6ffentlichen Hand, Dritter oder aus der Verm\u00f6gensverwaltung finanzieren. Erf\u00fcllen sie diese Finanzierungsquote nicht, wird ihre Forschungsarbeit als steuerpflichtiger <strong>wirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb<\/strong> eingestuft. Die Folge: Erhebliche <strong>steuerliche Nachteile<\/strong> f\u00fcr die Forschungseinrichtung.<\/p>\n<h3>gGmbH verkauft Beteiligung an Tochtergesellschaft<\/h3>\n<p>In dem Fall vor dem FG Sachsen ging es um eine <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/gemeinnuetzige-gmbh.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>gGmbH<\/strong><\/a>, die ihre Beteiligung an einer Tochtergesellschaft an einen Dritten verkaufte. Die Erl\u00f6se aus diesem Verkauf ordnete sie der Verm\u00f6gensverwaltung zu. So konnte sie die <strong>notwendige Finanzierungsquote<\/strong> f\u00fcr die Einordnung als steuerbeg\u00fcnstigter Zweckbetrieb erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Das Finanzamt widersprach diesem Vorgehen: Es qualifizierte die Erl\u00f6se aus dem Verkauf der Beteiligung als solche eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetriebs. Damit erf\u00fclle die GmbH nicht die f\u00fcr den Zweckbetrieb erforderliche Finanzierungsquote von 50%.<\/p>\n<h3>Verkauf geh\u00f6rt nicht zur Verm\u00f6gensverwaltung<\/h3>\n<p>Das FG Sachsen gab dem Finanzamt Recht und wies die Klage der gGmbH ab. Die Verm\u00f6gensverwaltung umfasse nur das Halten von Beteiligungen, nicht dagegen deren Verkauf. Das folge insbesondere daraus, dass zur Verm\u00f6gensverwaltung nur Gelder geh\u00f6rten, die <strong>ohne Gegenleistung<\/strong> an die Einrichtung gezahlt w\u00fcrden. Beim Verkauf einer Beteiligung liege jedoch eine Gegenleistung in Form der verkauften Gesellschaftsanteile an der Tochtergesellschaft vor. Die Zuordnung zum wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb sei somit folgerichtig.<\/p>\n<h4><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell-npr.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/h4>\n<p>Die Entscheidung begegnet Zweifeln. Es ist unseres Erachtens widerspr\u00fcchlich, das Halten und den Verkauf einer Beteiligung unterschiedlich zu behandeln. Aus unserer Sicht stellt der Verkauf lediglich den letzten Akt bzw. Schritt der Verm\u00f6gensverwaltung dar. Auch sonst f\u00fchren Verk\u00e4ufe von Wirtschaftsg\u00fctern (z.B. Immobilien) nicht dazu, dass das Steuerrecht eine gewerbliche T\u00e4tigkeit annimmt \u2013 von Ausnahmen intensiver An- und Verkaufst\u00e4tigkeit einmal abgesehen (z.B. gewerblicher Grundst\u00fcckshandel).<\/p>\n<h3>Ausgliederung der Auftragsforschung kann helfen<\/h3>\n<p>Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig, da das Gericht die Revision zum BFH zugelassen hat (Aktenzeichen: V R 5\/20). Sollten sich die Finanz\u00e4mter in der Zwischenzeit in ihren Bescheiden auf dieses Urteil berufen, k\u00f6nnen betroffene Einrichtungen unter Hinweis auf die laufende Revision Einspruch einlegen und darauf hoffen, dass der BFH ein anderslautendes Urteil f\u00e4llen wird. Im \u00dcbrigen hilft h\u00e4ufig eine Ausgliederung der Auftragsforschung auf eine Tochtergesellschaft. Dadurch k\u00f6nnen Forschungseinrichtungen in aller Regel ihre Gemeinn\u00fctzigkeit und ihren Status als Zweckbetrieb sch\u00fctzen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2020\/volltexte\/september\/fgsachsen140120201.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">FG Sachsen, Urteil v. 14.01.2020 \u2013 3 K 492\/13<\/a><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/gemeinnuetzige-gmbh\/vier-sphaeren-ggmbh.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Die vier Sph\u00e4ren einer gGmbH und deren Besteuerung<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/umsatzsteuer.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Umsatzsteuer bei gemeinn\u00fctzigen Organisationen<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr gemeinn\u00fctzige Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen stellt sich h\u00e4ufig die steuerlich bedeutsame Frage, ob eine bestimmte Bet\u00e4tigung als Verm\u00f6gensverwaltung oder als wirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb zu qualifizieren ist. 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