{"id":12682,"date":"2020-09-18T10:46:01","date_gmt":"2020-09-18T08:46:01","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=12682"},"modified":"2023-06-07T15:28:47","modified_gmt":"2023-06-07T13:28:47","slug":"verluste-bitcoin-kryptowaehrungen-steuererklaerung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/verluste-bitcoin-kryptowaehrungen-steuererklaerung\/","title":{"rendered":"Verluste aus Bitcoin und anderen Kryptow\u00e4hrungen in Steuererkl\u00e4rung angeben"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_12693\" style=\"width: 410px\" class=\"wp-caption alignright\"><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/verluste-bitcoin-kryptowaehrungen-steuererklaerung.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-12693\" class=\"wp-image-12693 size-full\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/verluste-bitcoin-kryptowaehrungen-steuererklaerung.jpg\" alt=\"Verluste aus Bitcoin und anderen Kryptow\u00e4hrungen in Steuererkl\u00e4rung angeben\" width=\"400\" height=\"236\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/verluste-bitcoin-kryptowaehrungen-steuererklaerung.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/verluste-bitcoin-kryptowaehrungen-steuererklaerung-300x177.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-12693\" class=\"wp-caption-text\">Verluste aus dem Handel mit Kryptow\u00e4hrungen lassen sich noch bis zu 4 Jahre, ggf. sogar bis zu 7 Jahre sp\u00e4ter angeben.<\/p><\/div>\n<p>Nachdem sich der Kurs eines einzigen <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading.html\">Bitcoins<\/a> Ende 2017 auf fast 20.000 US-Dollar katapultiert hatte, folgte eine l\u00e4ngere Phase der Konsolidierung. Vielen Investoren ist diese Zeit auch als <strong>\u201eKryptowinter\u201c<\/strong> bekannt, war sie doch vor allem durch fallende Kurse und ein wachsendes Misstrauen gegen\u00fcber <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading.html\">Kryptow\u00e4hrungen<\/a> gepr\u00e4gt. Im Jahr 2020 haben sich die Kurse nun wieder erholt, einige Kryptow\u00e4hrungen wie z.B. Chainlink oder Aave markieren sogar neue Allzeithochs, sodass Kryptoinvestoren endlich wieder satte Gewinne erzielen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Dass <strong>steuerpflichtige Gewinne aus Kryptow\u00e4hrungen<\/strong> in der Einkommensteuererkl\u00e4rung angegeben werden m\u00fcssen, d\u00fcrfte den meisten Investoren bekannt sein. Die wenigsten wissen hingegen, dass sich <strong>steuerpflichtige Verluste<\/strong> der vergangenen Jahre auf zuk\u00fcnftige Gewinne anrechnen lassen. Zwar ist die Angabe steuerpflichtiger Verluste in der Steuererkl\u00e4rung <strong>keine Pflicht<\/strong>, weniger Gewinn bedeutet aber auch <strong>weniger Steuern<\/strong>. Damit scheint auch klar, wieso das Finanzamt nicht darauf besteht, dass Kryptoinvestoren auch ihre Verluste steuerlich geltend machen.<\/p>\n<h3>Verluste aus Kryptow\u00e4hrungen mit Gewinnen der Folgejahre verrechnen<\/h3>\n<p>Die <strong>Verrechnung von Verlusten<\/strong> im deutschen Einkommensteuergesetz kann grunds\u00e4tzlich <em>horizontal<\/em> und <em>vertikal<\/em> oder durch einen <strong>Verlustvortrag<\/strong> bzw. <strong>Verlustr\u00fccktrag<\/strong> erfolgen. Die Verluste werden dabei zuerst innerhalb derselben Einkunftsart (horizontal) und danach mit anderen Einkunftsarten (vertikal) verrechnet. In bestimmten Einkunftsarten gelten jedoch Einschr\u00e4nkungen, sodass sowohl der horizontale als auch der vertikale Verlustausgleich ausgeschlossen ist. Diese sogenannten <strong>Verlustabzugsbeschr\u00e4nkungen<\/strong> betreffen auch Eink\u00fcnfte im Zusammenhang mit Kryptow\u00e4hrungen. Das bedeutet: Sind im Jahr 2019 steuerpflichtige Verluste aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften im Sinne des \u00a7 23 EStG (z.B. Handel mit Kryptow\u00e4hrungen) entstanden, k\u00f6nnen diese <strong>nicht<\/strong> mit <strong>sonstigen Eink\u00fcnften<\/strong> im Sinne des \u00a7 22 Nr. 3 EStG (z.B. aus Staking und Lending) oder mit anderen Einkunftsarten (z.B. Eink\u00fcnften aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit) verrechnet werden.<\/p>\n<p>Diese <strong>Verluste<\/strong> werden <strong>standardm\u00e4\u00dfig vorgetragen<\/strong> und vom Finanzamt im n\u00e4chsten Jahr automatisch verrechnet <strong>(Verlustvortrag)<\/strong>. Gibt es auch in den kommenden Jahren keine oder zu wenige steuerpflichtige Gewinne aus dem Handel mit Kryptow\u00e4hrungen, werden die Verluste weiter in die n\u00e4chsten Jahre vorgetragen, bis alle Verluste mit Gewinnen verrechnet wurden.<\/p>\n<p>Normalerweise erh\u00e4lt man vom Finanzamt nach einem Verlustvortrag einen <strong>gesonderten Bescheid zur Verlustverrechnung<\/strong> nach \u00a7 10d EStG.<\/p>\n<h3>Verlustr\u00fccktrag bei Kryptow\u00e4hrungen gesondert zu beantragen<\/h3>\n<p>Neben dem Verlustvortrag gibt es auch die M\u00f6glichkeit, Verluste <strong>um ein Jahr r\u00fcckzutragen<\/strong> und mit steuerpflichtigen Gewinnen des Vorjahres zu verrechnen. Dabei kann angegeben werden, ob das Finanzamt alle oder nur einen Teil der Verluste r\u00fccktragen soll. \u00dcbersteigen die r\u00fcckgetragenen Verluste die Gewinne des Vorjahres, werden die restlichen Verluste wiederum vorgetragen. Ist ein <strong>Verlustr\u00fccktrag<\/strong> beantragt worden, wird der <strong>Steuerbescheid des Vorjahres<\/strong> nachtr\u00e4glich angepasst, und man kann sich auf eine <strong>R\u00fcckzahlung<\/strong> freuen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/verlustruecktrag-verlustvortrag-bitcoin.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-12697\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/verlustruecktrag-verlustvortrag-bitcoin.png\" alt=\"\" width=\"1669\" height=\"107\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/verlustruecktrag-verlustvortrag-bitcoin.png 1669w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/verlustruecktrag-verlustvortrag-bitcoin-300x19.png 300w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/verlustruecktrag-verlustvortrag-bitcoin-768x49.png 768w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/verlustruecktrag-verlustvortrag-bitcoin-1024x66.png 1024w\" sizes=\"auto, (max-width: 1669px) 100vw, 1669px\" \/><\/a><\/p>\n<h3><\/h3>\n<h3>Bestandskr\u00e4ftiger Steuerbescheid verhindert nachtr\u00e4gliche Ber\u00fccksichtigung von Verlusten<\/h3>\n<p>Wurde bereits eine <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading\/bitcoinundsteuer\/besteuerung-kryprowaehrungen.html\"><strong>Einkommensteuererkl\u00e4rung<\/strong><\/a> ohne Angaben zu steuerpflichtigen Verlusten abgegeben und ist dieser Steuerbescheid bereits <strong>bestandskr\u00e4ftig<\/strong>, werden nachtr\u00e4glich <strong>keine Verluste<\/strong> mehr <strong>anerkannt<\/strong>.<\/p>\n<p>Ist der Einkommensteuerbescheid jedoch<strong> nicht bestandskr\u00e4ftig<\/strong>, weil die Einspruchsfrist noch nicht verstrichen ist, Einspruch eingelegt wurde oder der Steuerbescheid in Bezug auf Kryptow\u00e4hrungen vorl\u00e4ufig (\u00a7 165 AO) bzw. unter dem Vorbehalt der Nachpr\u00fcfung (\u00a7 164 AO) ergangen ist, k\u00f6nnen Verluste auch <strong>nachtr\u00e4glich ber\u00fccksichtigt<\/strong> werden.<\/p>\n<p>Wurde <strong>noch keine Einkommensteuererkl\u00e4rung abgegeben<\/strong>, lassen sich die Verluste aus dem Handel mit Kryptow\u00e4hrungen noch bis zu vier Jahre, ggf. sogar <strong>bis zu sieben Jahre sp\u00e4ter<\/strong> angeben.<\/p>\n<h3>Ber\u00fccksichtigung von Verlusten aus Margin Trading nur begrenzt m\u00f6glich<\/h3>\n<p>Verluste aus Kapitalertr\u00e4gen, wie z.B. durch <strong>Margin Trading<\/strong> mit Kryptow\u00e4hrungen auf BitMex, k\u00f6nnen auch ber\u00fccksichtigt werden. Allerdings ist hier der Verlustabzug ab dem 01.01.2020 aufgrund der <strong>neuen \u201eDerivatesteuer\u201c<\/strong> nur noch sehr begrenzt m\u00f6glich. Eine vertikale Verrechnung von Verlusten aus der Anlage KAP und der Anlage SO war auch schon vor der Gesetzes\u00e4nderung aufgrund der <strong>Verlustabzugsbeschr\u00e4nkungen<\/strong> ausgeschlossen.<\/p>\n<h3>Kosten f\u00fcr Steuerberater und Steuersoftware als Werbungskosten angeben<\/h3>\n<p>Auch die Angabe m\u00f6glicher <strong>Werbungskosten<\/strong> im Zusammenhang mit <strong>privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften<\/strong> sollte in der Steuererkl\u00e4rung nicht vergessen werden. Kosten f\u00fcr <a href=\"https:\/\/www.accointing.com\/de\/winheller\">Steuerberatung<\/a> oder entsprechende Steuersoftware k\u00f6nnen direkt gewinnmindernd angerechnet werden.<\/p>\n<h3>WINHELLER ber\u00e4t bei steuerlicher Geltendmachung von Verlusten aus Kryptohandel<\/h3>\n<p>Haben auch Sie vergessen, steuerpflichtige Verluste in Ihrer Steuerkl\u00e4rung anzugeben? Oder ben\u00f6tigen Sie Hilfe bei der steuerrechtlich <strong>korrekten Ermittlung von Verlusten<\/strong>? Ist der Steuerbescheid noch nicht bestandskr\u00e4ftig, sollte am besten schnell gehandelt werden. Gerne unterst\u00fctzen wir Sie bei der Auswertung Ihrer Daten und pr\u00fcfen Ihren Steuerbescheid auf m\u00f6gliche Optimierungspotentiale.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/decentralized-finance-defi-lending-steuern\/\"><strong>Besteuerung von Decentralized Finance (DeFi) Lending: Das sollten Kryptoinvestoren wissen<\/strong><\/a><br \/>\n<strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading\/bitcoinundsteuer\/besteuerung-kryprowaehrungen.html\">7 Fragen zur Kryptobesteuerung<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachdem sich der Kurs eines einzigen Bitcoins Ende 2017 auf fast 20.000 US-Dollar katapultiert hatte, folgte eine l\u00e4ngere Phase der Konsolidierung. 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