{"id":12603,"date":"2020-09-04T09:43:08","date_gmt":"2020-09-04T07:43:08","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=12603"},"modified":"2022-02-18T10:41:51","modified_gmt":"2022-02-18T08:41:51","slug":"airbnb-finanzamt-korrekte-versteuerung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/airbnb-finanzamt-korrekte-versteuerung\/","title":{"rendered":"Vermietung \u00fcber Airbnb: Finanz\u00e4mter pr\u00fcfen korrekte Versteuerung"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/airbnb-vermieter-steuerhinterziehung.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-12604\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/airbnb-vermieter-steuerhinterziehung.jpg\" alt=\"Vermietung \u00fcber Airbnb: Finanz\u00e4mter pr\u00fcfen korrekte Versteuerung\" width=\"400\" height=\"267\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/airbnb-vermieter-steuerhinterziehung.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/airbnb-vermieter-steuerhinterziehung-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a>Airbnb-Vermieter aufgepasst! Wie wir schon <a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/?s=airbnb\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>mehrfach berichtet<\/strong><\/a> haben, hat die deutsche Finanzverwaltung bereits im Mai 2018 ein Auskunftsersuchen an Irland gestellt, wo das Unterkunftsvermittlungsportal Airbnb seinen Firmensitz hat. Ziel der Anfrage war es, die Daten der Nutzer sowie die H\u00f6he der Eink\u00fcnfte aus Vermietungen zu ermitteln.<\/p>\n<h3>Nichtversteuerung von Eink\u00fcnften ist Steuerhinterziehung<\/h3>\n<p>Sp\u00e4testens jetzt ist klar, dass die Daten tats\u00e4chlich <strong>ausgewertet<\/strong> und teilweise schon an die zust\u00e4ndigen Finanz\u00e4mter <strong>weitergeleitet<\/strong> wurden. Da die Daten systematisch abgearbeitet werden, rechnen wir mit einer nahezu vollst\u00e4ndigen Aufkl\u00e4rung und Entdeckung von Eink\u00fcnften, die den Finanz\u00e4mtern bisher verschwiegen wurden. Die Nichtangabe oder Zuwenigangabe von Eink\u00fcnften aus Vermietung \u00fcber Airbnb stellt eine strafbare <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/steuerstrafrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Steuerhinterziehung<\/strong><\/a> dar.<\/p>\n<h3>Steuerhinterziehung \u00fcber Airbnb hat nicht nur finanzielle Folgen<\/h3>\n<p>Auch wenn der hinterzogene Betrag gering ist, kann die Steuerhinterziehung <strong>hohe Strafen<\/strong> und empfindliche Nebenfolgen nach sich ziehen, wie z.B. den Schaden der eigenen Reputation. Auch ein Jagdschein oder eine Waffenbesitzberechtigung sind in Gefahr. Die Grenze zur <strong>Vorstrafe<\/strong> ist bei Steuerhinterziehung schnell erreicht und kann sich dann \u00e4u\u00dferst negativ auf die berufliche Zukunft auswirken. Au\u00dferdem kann es dann auch zu Problemen bei der Einreise in Visa-L\u00e4nder kommen. Beim ESTA-Antrag f\u00fcr die Einreise in die USA wird n\u00e4mlich beispielsweise nach Vorstrafen gefragt.<\/p>\n<h3>Welche Jahre sind betroffen?<\/h3>\n<p>Man unterscheidet zwischen der strafrechtlichen und steuerrechtlichen Verj\u00e4hrung, die sich sowohl von der L\u00e4nge als auch bei Beginn bzw. Ende erheblich unterscheiden k\u00f6nnen. Strafrechtlich k\u00f6nnen die letzten f\u00fcnf Jahre belangt werden, in besonders schweren F\u00e4llen (in der Regel bei Steuerhinterziehung \u00fcber 50.000 Euro) 10 Jahre. Steuerrechtlich sind es <strong>10 Jahre<\/strong>, sodass die Finanz\u00e4mter auf jeden Fall die letzten Jahre auswerten werden.<\/p>\n<h3>Strafbefreiende Selbstanzeige kann noch eingereicht werden<\/h3>\n<p>Betroffene Vermieter k\u00f6nnen eine Strafe derzeit noch durch eine <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/steuerstrafrecht\/selbstanzeige.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Selbstanzeige<\/strong><\/a> gegen\u00fcber den Finanzbeh\u00f6rden abwenden. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist allerdings nur m\u00f6glich, solange die Tat noch nicht \u201eentdeckt\u201c ist. Noch ist nicht klar, welcher Zeitpunkt dabei entscheidend ist: der Zeitpunkt des Eingangs der Meldung beim zust\u00e4ndigen Finanzamt oder erst der Zeitpunkt, wenn der zust\u00e4ndige Sachbearbeiter den Vorgang gepr\u00fcft hat und festgestellt hat, dass keine oder zu wenige Eink\u00fcnfte aus Vermietung erkl\u00e4rt wurden? Aus diesem Grund ist es wichtig, m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig und schnell eine Selbstanzeige abzugeben, um die <strong>Straffreiheit<\/strong> zu erlangen.<\/p>\n<h3>Selbstanzeige: Der Teufel steckt im Detail<\/h3>\n<p>Damit die Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung hat, muss sie <strong>vollst\u00e4ndig<\/strong> sein. Das hei\u00dft, der Steuerpflichtige muss alle fehlenden Angaben nachholen. Bei Eink\u00fcnften aus der Airbnb-Vermietung besteht dabei die Schwierigkeit, <strong>Art und Umfang der Steuern<\/strong> zu \u00fcberblicken: So k\u00f6nnen f\u00fcr eine Vermietung neben der Einkommensteuer auch \u00dcbernachtungsteuer, Kulturf\u00f6rderabgabe, Tourismustaxe oder Beherbergungsteuer sowie in Einzelf\u00e4llen auch Gewerbesteuer und Umsatzsteuer anfallen.<\/p>\n<p>Laien ist daher zu raten, die Selbstanzeige durch einen Experten erstellen zu lassen. Sollten die Voraussetzungen der Wirksamkeit der Selbstanzeige n\u00e4mlich nicht eingehalten werden, gelangt man nicht in den Genuss der Straffreiheit, sondern pr\u00e4sentiert die Beweise der Beh\u00f6rde auf dem Silbertablett.<\/p>\n<h3>Nicht nur steuerliche Risiken<\/h3>\n<p>Neben den steuerlichen Folgen droht auch das Risiko einer bu\u00dfgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit. In den meisten deutschen Gro\u00dfst\u00e4dten gelten <strong>Zweckentfremdungsverbote<\/strong> f\u00fcr Wohnraum, worunter auch die Vermietung der eigenen Wohnung \u00fcber Airbnb f\u00e4llt \u2013 auch wenn hier noch vieles nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt ist.<\/p>\n<h2>Unsere Anw\u00e4lte unterst\u00fctzen Airbnb-Vermieter bei der Selbstanzeige<\/h2>\n<p>Gerne unterst\u00fctzen unsere erfahrenen Rechtsanw\u00e4lte Sie bei der Pr\u00fcfung, ob eine Selbstanzeige sinnvoll ist und dann gegebenenfalls bei der Erstellung einer Selbstanzeige. Gerne pr\u00fcfen wir auch, ob Ihr Sachverhalt unter ein Zweckentfremdungsverbot f\u00e4llt. Sollte gegen Sie bereits ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet worden sein, pr\u00fcfen wir, ob Beweisverwertungsverbote vorliegen und legen gerne gemeinsam mit Ihnen die Verteidigungsstrategie fest. Melden Sie sich gerne unter <a href=\"mailto:info@winheller.com\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">info@winheller.com<\/a> oder <strong>069 76 75 77 80<\/strong>.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/airbnb-vermietung-steuerhinterziehung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Airbnb-Vermietern droht Strafe wegen Steuerhinterziehung!<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/steuerstrafrecht\/schaubild-selbstanzeige.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>So funktioniert eine Selbstanzeige<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Airbnb-Vermieter aufgepasst! Wie wir schon mehrfach berichtet haben, hat die deutsche Finanzverwaltung bereits im Mai 2018 ein Auskunftsersuchen an Irland gestellt, wo das Unterkunftsvermittlungsportal Airbnb seinen Firmensitz hat. 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