{"id":12402,"date":"2020-08-05T16:44:49","date_gmt":"2020-08-05T14:44:49","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=12402"},"modified":"2023-05-30T16:03:52","modified_gmt":"2023-05-30T14:03:52","slug":"werbung-kostenlos-bei-servicegebuehren-irrefuehrend","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/werbung-kostenlos-bei-servicegebuehren-irrefuehrend\/","title":{"rendered":"Werbung mit \u201ekostenlos\u201c bei versteckten Servicegeb\u00fchren irref\u00fchrend"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/kostenlos-marketing-wettbewerbsrecht.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-12405\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/kostenlos-marketing-wettbewerbsrecht.jpg\" alt=\"Kostenlos im Werbespruch\" width=\"400\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/kostenlos-marketing-wettbewerbsrecht.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/kostenlos-marketing-wettbewerbsrecht-300x126.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a>Wo kostenlos draufsteht muss auch kostenlos drin sein \u2013 dies zumindest entschied das LG Frankfurt am Main und verurteilte ein Flugversp\u00e4tungsportal zur <strong>Unterlassung von Werbung mit der Aussage<\/strong>, die Inanspruchnahme des Service sei f\u00fcr die Nutzer <strong>unentgeltlich<\/strong>.<\/p>\n<p>Flugreisende, denen aufgrund von Ausf\u00e4llen oder Versp\u00e4tungen Entsch\u00e4digungszahlungen von den Fluglinien zustehen, k\u00f6nnen ihre Rechte an den Anbieter abtreten und diesen ihre Anspr\u00fcche verfolgen lassen. Daf\u00fcr beh\u00e4lt das Portal im Erfolgsfall einen bestimmten Anteil der Entsch\u00e4digungssumme ein und zahlt den Nutzern dann den Restbetrag aus. Trotz der Einbehaltung des Eigenanteils des Portals bezeichnete der Anbieter die T\u00e4tigkeit als f\u00fcr die Reisenden kostenfrei und warb \u00f6ffentlich damit.<\/p>\n<h2>Servicegeb\u00fchr schlie\u00dft Unentgeltlichkeit aus<\/h2>\n<p>Dagegen ging bereits im Fr\u00fchjahr 2019 die Wettbewerbszentrale vor und bem\u00e4ngelte die <strong>angebliche Unentgeltlichkeit<\/strong> des Portals. Man k\u00f6nne den Kunden schlie\u00dflich keine kostenlose Leistung anbieten, wenn diese letzten Endes das Honorar \u00fcber ihre Entsch\u00e4digungssumme ausgleichen m\u00fcssten.<\/p>\n<p>Das sah auch das Portal ein, unterschrieb in der Folge eine <strong>Unterlassungserkl\u00e4rung<\/strong> und erkl\u00e4rte sich bereit, seine Werbung zu \u00e4ndern. Wenige Monate sp\u00e4ter jedoch musste die Wettbewerbszentrale feststellen, dass das Portal zwar tats\u00e4chlich nicht mehr mit einer kostenlosen Dienstleistung warb, nun jedoch seine T\u00e4tigkeit als f\u00fcr den Nutzer \u201ekostenrisikolos\u201c beschrieb und den Nutzern im Erfolgsfall eine Entsch\u00e4digungssumme garantierte. Gleichwohl hatten die Verbraucher jedoch die f\u00e4llige Servicegeb\u00fchr zu entrichten, die der Anbieter von der Entsch\u00e4digungssumme vor Auszahlung abzog.<\/p>\n<p>Nachdem die Wettbewerbszentrale in diesem Gesch\u00e4ftsgebaren einen <strong>Versto\u00df gegen die Unterlassungserkl\u00e4rung<\/strong> erkannte, forderte sie das Portal zur Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe sowie zur erneuten Anpassung der Werbung auf. Die Betreiber weigerten sich jedoch, der Forderung der Wettbewerbszentrale nachzukommen. Daher erhob der Verein Klage vor dem Landgericht Frankfurt.<\/p>\n<h3>Werbemedium f\u00fcr Unterlassungserkl\u00e4rung irrelevant<\/h3>\n<p>Neben der Verurteilung des Portals zur Zahlung der Vertragsstrafe stellte das Gericht gleichzeitig klar, dass eine abgegebene Unterlassungserkl\u00e4rung sich nicht lediglich auf das beanstandete Werbemedium bezieht, sondern f\u00fcr alle Werbearten verbindlich ist. Die urspr\u00fcnglich bem\u00e4ngelte Werbung wurde mit den Worten \u201erisikofrei und kostenlos\u201c als Flugblatt gedruckt, die streitentscheidende Werbung fand sich auf den Internetseiten des Portals.<\/p>\n<p>Das Urteil zeigt, dass Dienstleister bei ihren Marketingma\u00dfnahmen das <strong>Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb<\/strong> sehr gut kennen sollten. Andernfalls k\u00f6nnen \u2013 wie im vorliegenden Fall \u2013 neben <strong>unangenehmen Abmahnungen<\/strong> empfindliche <strong>Kosten<\/strong> auf die Werbenden zukommen. Gern beraten wir Sie bei allen Fragen des <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/wettbewerbsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Wettbewerbsrechts<\/strong><\/a>.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/domainrecht-verbot-markenverwendung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Domainrecht: Verwendung einer anderen Marke ist verboten<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/wettbewerbsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Unsere Beratungsleistungen im Wettbewerbsrecht<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wo kostenlos draufsteht muss auch kostenlos drin sein \u2013 dies zumindest entschied das LG Frankfurt am Main und verurteilte ein Flugversp\u00e4tungsportal zur Unterlassung von Werbung mit der Aussage, die Inanspruchnahme des Service sei f\u00fcr die Nutzer unentgeltlich. 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