{"id":12286,"date":"2020-07-28T12:42:13","date_gmt":"2020-07-28T10:42:13","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=12286"},"modified":"2023-05-30T16:04:49","modified_gmt":"2023-05-30T14:04:49","slug":"markenverletzung-verkauf-hardware","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/markenverletzung-verkauf-hardware\/","title":{"rendered":"Markenverletzung: Vorsicht beim Verkauf von Hardware"},"content":{"rendered":"<h2><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/verkauf-hardware-markenverletzung.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-12290\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/verkauf-hardware-markenverletzung.jpg\" alt=\"verrkauf-hardware-markenrecht\" width=\"400\" height=\"267\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/verkauf-hardware-markenverletzung.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/verkauf-hardware-markenverletzung-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a>Verkauf von gebrauchten WLAN-Routern mit neuer Firmware stellt Markenverletzung dar<\/h2>\n<p>Wer bei alten WLAN-Routern eine neue Software aufspielt und die Ger\u00e4te anschlie\u00dfend zum Verkauf anbietet, verst\u00f6\u00dft gegen die <strong>Unionsmarkenverordnung<\/strong>. Dies entschied nun das Landgericht M\u00fcnchen und gab damit dem Hersteller der Router recht, der gegen den Verkauf seiner Altger\u00e4te mit einer neuen Firmware klagte.<\/p>\n<h3>Markenverletzung erfordert keine Substanzverschlechterung<\/h3>\n<p>Im vorliegenden Fall hatte ein Elektrogebrauchtwarenh\u00e4ndler alte Ger\u00e4te eines Routerherstellers <strong>mit einer neuen Software<\/strong> versehen und so deren urspr\u00fcnglichen Funktionsumfang erweitert. Unter anderem waren die Ger\u00e4te nach dem Update in der Lage, Kabel-TV-Sendungen zu empfangen, was vom Hersteller in der konkreten Sonderausf\u00fchrung nicht vorgesehen war. Stattdessen sollten die Kunden die Option nur beim Hersteller gegen entsprechenden Aufpreis erhalten. Auch veranlasst mangelnde Funktionalit\u00e4t veralteter Ger\u00e4te h\u00e4ufig zu einem Neuerwerb, woher das Interesse des Herstellers an einem Erhalt des urspr\u00fcnglichen Funktionsumfangs r\u00fchren d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>Das Gericht sah hierin berechtigte Gr\u00fcnde des Herstellers, sich dem weiteren <strong>Vertrieb der Ger\u00e4te zu widersetzen<\/strong>. Mit der Funktionserweiterung gehe eine Zustandsver\u00e4nderung der Router einher, die der Hersteller nicht hinnehmen muss, obwohl es sich um eine Verbesserung der urspr\u00fcnglichen Funktion handele.<\/p>\n<h3>Kennzeichnung ver\u00e4nderter Produkte erforderlich<\/h3>\n<p>Weiter wurde dem Reseller der Router auch die <strong>mangelnde Kennzeichnung<\/strong> der verkauften Ger\u00e4te mit der neuen Firmware zur Last gelegt. Hier verletzte der Gebrauchtwarenh\u00e4ndler f\u00fcr Elektroger\u00e4te die <strong>eingetragene Unionsmarke<\/strong>, in dem er die ver\u00e4nderten Produkte unter dem Namen des Herstellers, der mit der Funktionserweiterung gar nichts zu tun habe, in Verkehr brachte.<\/p>\n<p>Zwar ersch\u00f6pfen Hersteller oft durch das erste Inverkehrbringen ihrer Waren die Rechte an der Marke, weshalb Wiederverk\u00e4ufe gebrauchter Ger\u00e4te in der Regel auch m\u00f6glich sind. Allerdings gibt es F\u00e4lle, in denen die Interessen der jeweiligen Hersteller auch in der weiteren Historie der Ger\u00e4te sch\u00fctzenswert sind. Dies k\u00f6nnen beispielsweise wie im vorliegenden Fall Substanzver\u00e4nderungen der vertriebenen Produkte sein, deren Qualit\u00e4t durch die Ver\u00e4nderungen auch abnehmen kann. Dieser Qualit\u00e4tsverlust k\u00f6nnte dann aufgrund mangelnder Kennzeichnung nicht dem tats\u00e4chlich Verantwortlichen, sondern dem Markeninhaber zugerechnet werden.<\/p>\n<h2>Regelm\u00e4\u00dfige Pr\u00fcfung von Markenverletzung unerl\u00e4sslich<\/h2>\n<p>Das Urteil des LG M\u00fcnchen zeigt, dass Hersteller und Markenrechtsinhaber eine <strong>regelm\u00e4\u00dfige Pr\u00fcfung ihrer Rechte<\/strong> vornehmen m\u00fcssen, um m\u00f6gliche Sch\u00e4den abwenden zu k\u00f6nnen. Denn wenn der Qualit\u00e4tsverlust durch ver\u00e4nderte Produkte erst einmal eingetreten ist, sind die Imagesch\u00e4den kaum zu reparieren, selbst, wenn man sie nicht zu verantworten hat. Gleiches gilt f\u00fcr m\u00f6gliche Zweitverk\u00e4ufer, die bei einer unerlaubten Markenverwendung Dritter hohe Abmahngeb\u00fchren und Schadensersatzforderungen zu f\u00fcrchten haben. Gern sind wir Ihrem Unternehmen als Markenrechtsinhaber oder Zweitverk\u00e4ufer&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/gewerblicher-rechtsschutz\/markenrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>behilflich<\/strong><\/a>.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/quadratisch-schokolade-markengeschuetzt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Quadratisch, praktisch, gut \u2013 Schokolade weiterhin markengesch\u00fctzt<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/gewerblicher-rechtsschutz\/markenrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Markenrecht:&nbsp;Beratung und Vertretung vom erfahrenen Anwalt f\u00fcr Markenrecht<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verkauf von gebrauchten WLAN-Routern mit neuer Firmware stellt Markenverletzung dar Wer bei alten WLAN-Routern eine neue Software aufspielt und die Ger\u00e4te anschlie\u00dfend zum Verkauf anbietet, verst\u00f6\u00dft gegen die Unionsmarkenverordnung. 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