{"id":12181,"date":"2020-07-02T09:54:11","date_gmt":"2020-07-02T07:54:11","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=12181"},"modified":"2023-12-18T12:26:21","modified_gmt":"2023-12-18T10:26:21","slug":"stiftung-erbin-kommanditanteil","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/stiftung-erbin-kommanditanteil\/","title":{"rendered":"Unselbstst\u00e4ndige Stiftung als Erbin eines Kommanditanteils"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/unselbststaendige-stiftung-erbin.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-12184\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/unselbststaendige-stiftung-erbin.jpg\" alt=\"Unselbstst\u00e4ndige Stiftung als Erbin eines Kommanditanteils\" width=\"400\" height=\"267\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/unselbststaendige-stiftung-erbin.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/unselbststaendige-stiftung-erbin-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a>Soll eine unselbstst\u00e4ndige Stiftung als Erbin eines Kommanditanteils als neue Kommanditistin im Handelsregister eingetragen werden, stellt sich die Frage, wer konkret Erbe ist und wie die Erbfolge gegen\u00fcber dem Registergericht nachzuweisen ist. Ein Beschluss des OLG D\u00fcsseldorf vom 12. August 2019 beantwortet diese Fragen.<\/p>\n<p>Die Kommanditistin einer GmbH &amp; Co. KG setzte in ihrem notariellen Testament eine unselbstst\u00e4ndige Stiftung, die von einem eingetragenen Verein als Rechtstr\u00e4ger verwaltet wurde, als Alleinerbin ein. Nach dem Tod der Kommanditistin sollte der Verein unter Bezugnahme auf die Nachlassakte und Vorlage der schriftlichen <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/stiftungsrecht\/stiftungssatzung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Satzung der Stiftung<\/strong><\/a> als neuer Kommanditist im Handelsregister eingetragen werden. Das Registergericht verweigerte jedoch die Eintragung.<\/p>\n<h3>Ablehnung der Eintragung durch das Registergericht<\/h3>\n<p>Dem Registergereicht war nicht klar, wer Erbe war, da die unselbstst\u00e4ndige Stiftung mangels Rechtsf\u00e4higkeit nicht Erbin sein konnte. Und ob stattdessen der Verein als Rechtstr\u00e4ger der Stiftung Erbe geworden war oder ob die gesetzliche Erbfolge eingetreten war, sei eine Frage der Auslegung, die allein dem Nachlassgericht obliege. Vor dem Registergericht sei daher die Vorlage eines Erbscheins notwendig. Die Vorlage einer Satzung in einfacher schriftlicher Form sei f\u00fcr den Nachweis der Erbenstellung des Vereins jedenfalls nicht ausreichend. Der Erbfolgenachweis sei n\u00e4mlich durch eine \u00f6ffentliche Urkunde zu erbringen.<\/p>\n<h3>Nachweis der Erbfolge durch Testament und schriftliche Satzung ausreichend<\/h3>\n<p>Das OLG D\u00fcsseldorf entschied gl\u00fccklicherweise anders. Zwar k\u00f6nne eine unselbstst\u00e4ndige Stiftung mangels Rechtsf\u00e4higkeit nicht Erbin sein. Statt der unselbstst\u00e4ndigen <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/stiftungsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Stiftung<\/strong><\/a> werde jedoch ihr Rechtstr\u00e4ger Erbe, hier also der Verein. Daf\u00fcr sei keine Auslegung des Testaments durch das Nachlassgericht notwendig. Die Erbfolge des Vereins durch das notarielle Testament der verstorbenen Kommanditistin sei au\u00dferdem in Form einer \u00f6ffentlichen Urkunde formgerecht nachgewiesen. Der Nachweis, dass der Verein Rechtstr\u00e4ger der unselbstst\u00e4ndigen Stiftung sei, k\u00f6nne zudem allein durch die Satzung in einfacher Schriftform erbracht werden. M\u00f6gliche Zweifel hinsichtlich der Fortgeltung der Satzung k\u00f6nnten vom Vereinsvorstand des Rechtstr\u00e4gers durch eine eidesstattliche Versicherung vor einem Notar beseitigt werden.<\/p>\n<h4><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell-npr.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/h4>\n<p>Laut dem Beschluss des OLG D\u00fcsseldorf reichen f\u00fcr den Nachweis der Erbfolge einer unselbstst\u00e4ndigen Stiftung also ein notarielles Testament des Erblassers sowie die Satzung der Stiftung in schriftlicher Form aus. Das ist gut und bringt Rechtssicherheit.<\/p>\n<h3>Vorteile und Nachteile von unselbstst\u00e4ndigen Stiftungen<\/h3>\n<p>Ob diese einfachen Nachweism\u00f6glichkeiten allerdings daf\u00fcr sprechen, eine unselbst\u00e4ndige Stiftung zur Erbin einzusetzen, ist zweifelhaft. Zwar warten unselbstst\u00e4ndige Stiftungen im Vergleich zu selbstst\u00e4ndigen (rechtsf\u00e4higen) Stiftungen durchaus mit Vorteilen auf. So bedarf eine unselbst\u00e4ndige Stiftung beispielsweise keiner staatlichen Anerkennung und ihre laufende T\u00e4tigkeit unterliegt auch keiner staatlichen Aufsicht. Der Stiftungszweck kann zudem leicht ge\u00e4ndert sowie die Stiftung auch aufgel\u00f6st werden, ohne dass eine Stiftungsbeh\u00f6rde zustimmen m\u00fcsste. Unselbst\u00e4ndige Stiftungen haben aber auch mit Nachteilen zu k\u00e4mpfen. Und einer der gr\u00f6\u00dften Nachteile der unselbst\u00e4ndigen Stiftung d\u00fcrfte in der Tat darin liegen, dass noch zu viele Rechtsfragen im Zusammenhang mit unselbst\u00e4ndigen Stiftungen ungekl\u00e4rt bzw. jedenfalls nicht h\u00f6chstrichterlich entschieden sind.<\/p>\n<h2>Rechtssicher vererben an rechtsf\u00e4higer Stiftung<\/h2>\n<p>Allein die Tatsache, dass der vorliegende Fall vor die Gerichte getragen werden musste, weil dem Registergericht offensichtlich nicht im Einzelnen klar war, wie das Konstrukt einer unselbst\u00e4ndigen Stiftung funktioniert und wie es mit einer solchen unselbst\u00e4ndigen Stiftung umgehen sollte, zeigt eindrucksvoll, auf welch unsicheres Terrain sich ein Erblasser begibt, wenn er eine unselbst\u00e4ndige Stiftung zur Erbin bestimmt. Und welcher Erblasser will das schon? Wer ein Testament errichtet, hat sich dar\u00fcber im Zweifel viele Gedanken gemacht und m\u00f6chte seinen Nachlass in seinem Sinne und rechtssicher regeln. Gestaltungen, die keine Rechtssicherheit vermitteln, sondern unsichere Folgen ausl\u00f6sen k\u00f6nnen, sind daf\u00fcr nicht geeignet. Wer rechtssicher an eine Stiftung vererben will, w\u00e4hlt als Erbin daher eine rechtsf\u00e4hige Stiftung. Gerne sind Ihnen unsere Experten behilflich.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/ersatzerbschaftsteuer-unselbststaendige-stiftungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Keine Ersatzerbschaftsteuer f\u00fcr unselbstst\u00e4ndige Stiftungen<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/familienstiftung-ersatzerbschaftssteuer\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Unselbstst\u00e4ndige Stiftung unterliegt als Familienstiftung der Ersatzerbschaftssteuer<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/unselbststaendige-familienstiftung-ersatzerbschaftssteuer\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Unselbstst\u00e4ndige Familienstiftung unterliegt doch nicht der Ersatzerbschaftssteuer<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/stiftungsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Umfassende Beratung vom Anwalt f\u00fcr Stiftungsrecht<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Soll eine unselbstst\u00e4ndige Stiftung als Erbin eines Kommanditanteils als neue Kommanditistin im Handelsregister eingetragen werden, stellt sich die Frage, wer konkret Erbe ist und wie die Erbfolge gegen\u00fcber dem Registergericht nachzuweisen ist. 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