{"id":11985,"date":"2020-06-12T17:24:34","date_gmt":"2020-06-12T15:24:34","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=11985"},"modified":"2022-02-17T11:16:31","modified_gmt":"2022-02-17T09:16:31","slug":"senkung-mehrwertsteuer-massnahmen-unternehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/senkung-mehrwertsteuer-massnahmen-unternehmen\/","title":{"rendered":"Senkung der Mehrwertsteuer: Diese Ma\u00dfnahmen sollten Unternehmen jetzt umsetzen!"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/06\/umsatzsteuer-senkung-mehrwertsteuer-unternehmen-beratung.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/06\/umsatzsteuer-senkung-mehrwertsteuer-unternehmen-beratung.jpg\" alt=\"Beratung zur Senkung der Umsatzsteuer\" width=\"400\" height=\"214\"><\/a><\/p>\n<p>Der Koalitionsausschuss hat am 03.06.2020 ein neues <strong>Konjunkturpaket<\/strong> beschlossen, dass gezielte Ma\u00dfnahmen im Umfang von insgesamt 130 Milliarden Euro zur Unterst\u00fctzung und Stabilisierung der Wirtschaft in Deutschland ank\u00fcndigt. Um Unternehmer zu unterst\u00fctzen und Investitionsanreize zu setzen, beinhaltet das Konjunkturpaket unter anderem folgende<strong> steuerliche Ma\u00dfnahmen<\/strong>:<\/p>\n<ul>\n<li>Die <strong>Mehrwertsteuer<\/strong> wird befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 <strong>gesenkt<\/strong>. Der<strong> regul\u00e4re Steuersatz sinkt dabei von 19% auf 16%, der reduzierte Steuersatz von 7% auf 5%<\/strong>. Dies kommt Privatpersonen zugute. Aber auch Unternehmen und gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaften, die die Vorsteuer nicht ziehen k\u00f6nnen, profitieren hiervon.<\/li>\n<li>Unternehmen erhalten f\u00fcr die Steuerjahre 2020 und 2021 befristet <strong>verbesserte&nbsp;Abschreibungsm\u00f6glichkeiten&nbsp;<\/strong>f\u00fcr bewegliche Wirtschaftsg\u00fcter wie beispielsweise Maschinen. Durch diese sogenannte degressive Abschreibung werden Investitionsanreize gesetzt.<\/li>\n<li>Die M\u00f6glichkeit, <strong>Verluste steuerlich mit Gewinnen des Vorjahres zu verrechnen<\/strong>, wird ausgeweitet. Der&nbsp;steuerliche Verlustr\u00fccktrag&nbsp;wird f\u00fcr 2020 und 2021 auf maximal <strong>5 Millionen Euro<\/strong> (bzw.&nbsp;10 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) erweitert. Au\u00dferdem wird die M\u00f6glichkeit geschaffen, den R\u00fccktrag schon in der Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr 2019 nutzbar zu machen.<\/li>\n<li>Die <strong>F\u00e4lligkeit der&nbsp;Einfuhrumsatzsteuerwird<\/strong> auf den 26. des Folgemonats verschoben. Das verschafft Unternehmen zus\u00e4tzliche Liquidit\u00e4t.<\/li>\n<li>Das K\u00f6rperschaftsteuerrecht wird modernisiert und erm\u00f6glicht u.a. nun <strong>Personengesellschaften die&nbsp;Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft<\/strong>. Das verbessert die Wettbewerbsbedingungen f\u00fcr Unternehmen.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Verk\u00fcrztes Entschuldungsverfahren<\/h3>\n<p>Die Coronapandemie kann dazu f\u00fchren, dass viele Unternehmen unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten. Mit den zahlreichen Unterst\u00fctzungsma\u00dfnahmen m\u00f6chte die Bundesregierung Unternehmern helfen, Insolvenzen zu vermeiden. Wo dies trotz aller Anstrengungen nicht m\u00f6glich ist, soll ein <strong>schneller Neustart nach einer Insolvenz<\/strong> erleichtert werden. Deshalb soll das Entschuldungsverfahren f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen auf drei Jahre verk\u00fcrzt werden. Im Bereich der Unternehmensinsolvenzen soll ein <strong>vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren<\/strong> eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Das Konjunkturpaket ist bisher noch kein verabschiedetes Gesetz und deshalb nur eine Ank\u00fcndigung des Koalitionsausschusses der Bundesregierung.<\/p>\n<h2>Neue Mehrwertsteuers\u00e4tze ab 01.07.2020<\/h2>\n<p>Derzeit bereitet das Bundesfinanzministerium Verlautbarungen zur Erleichterung der praktischen Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung als \u201e<strong>Rolle r\u00fcckw\u00e4rts<\/strong>\u201c zum letzten BMF-Schreiben \u00fcber die Mehrwertsteuererh\u00f6hung von 16% auf 19% vom 11.08.2006 (IV A 5 \u2013 S 7210 \u2013 23\/06) vor. Erwartet werden <strong>Vereinfachungsregeln f\u00fcr die Praxis<\/strong>, wovon wir einige vorsimulieren.<\/p>\n<p>Die Telefone der Finanz\u00e4mter in Deutschland laufen unserer Erfahrung nach derzeit hei\u00df. Dort ist man allerdings ratlos, wie die praktische Umsetzung ausgestaltet wird und h\u00e4lt sich noch zur\u00fcck mit Informationen, was jetzt noch im Juni 2020 zu beachten ist. Kommt das angek\u00fcndigte Gesetz zur Mehrwertsteuersenkung noch wie geplant im Juni 2020, so gelten die neuen Steuers\u00e4tze von erm\u00e4\u00dfigt 5% bzw. regul\u00e4r 16% ab dem 01.07.2020.<\/p>\n<h3>Diese Sofortma\u00dfnahmen sollten Unternehmer und NPOs treffen:<\/h3>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Mehrwertsteuer bei Anzahlungen<\/strong><br \/>\nWenn Sie <strong>Anzahlungen<\/strong> <strong>bis 30.06.2020<\/strong> erhalten, gilt der bisherige Steuersatz von 19%. Bis zum 30.06.2020 m\u00fcssen Teilleistungen zu 19% unter Anrechnung der geleisteten Anzahlungen Ihrer Kunden abgerechnet werden. Bei endg\u00fcltiger Lieferung oder Ausf\u00fchrung der Leistung muss unmittelbar eine Schlussrechnung erstellt werden. Der Steuersatz von 16% bzw. 5% kommt f\u00fcr die Teilleistung zur Anwendung, die nach dem 30.06.2020, aber vor dem 31.12.2020 erbracht wird.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Analog dem BMF-Schreiben vom 11.08.2006 wird erwartet, dass aus <strong>Vereinfachungsgr\u00fcnden<\/strong> bei&nbsp;<strong>Teilentgelten&nbsp;<\/strong>die nicht l\u00e4nger geschuldete Umsatzsteuer (3%-Punkte) f\u00fcr den Voranmeldungszeitraum verg\u00fctet werden kann, in dem das&nbsp;<strong>restliche Entgelt<\/strong>&nbsp;eingenommen wird. Erh\u00e4lt der Unternehmer den restlichen Betrag zwischen Juli und Dezember 2020 in mehreren Teilbetr\u00e4gen, kann er die Umsatzsteuer, soweit sie noch auf vor dem 30.06.2020 vereinnahmte Teilentgelte entf\u00e4llt, f\u00fcr den Voranmeldungszeitraum berechnen und entrichten, in dem der&nbsp;<strong>letzte Teilbetrag<\/strong>&nbsp;vereinnahmt wird.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage<\/strong><br \/>\nDurch diese Ma\u00dfnahme sinkt im vorgenannten Zeitraum die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage f\u00fcr alle Entgelte im Wirtschaftsverkehr. Entscheidend ist, wann die Lieferung des Gegenstands oder die Dienstleistung bewirkt wird. Die Entstehung der Umsatzsteuer h\u00e4ngt in allen F\u00e4llen von der Verwirklichung eines bestimmten tats\u00e4chlichen Vorgangs (Ausf\u00fchrung der Leistung) ab. Unternehmer k\u00f6nnen die Entstehung der auf den Umsatz entfallenden Umsatzsteuer nicht dadurch vermeiden, dass dem Leistungsempf\u00e4nger keine Rechnung ausgestellt wird (BFH vom 07.07.1983, VR 197\/81).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Alle Lieferungen und Dienstleistungen bis 30.06.2020 abrechnen!<\/strong><br \/>\n\u201eMit Ablauf des Voranmeldungszeitraums\u201c entsteht die Umsatzsteuer i.H.v. 19% f\u00fcr 2020 letztmalig am 30.06.2020, also am Ende des letzten Junitages 2020. Unternehmen sind daher verpflichtet,<strong> alle bereits ausgef\u00fchrten Lieferungen und alle bereits erbrachten Dienstleistungen bis zum 30.06.2020 abzurechnen<\/strong>. Vereinbarungen \u00fcber R\u00fcckverg\u00fctungen (\u201eUmsatzboni\u201c) an Ihre Kunden sind deshalb, soweit sie bis zum 30.06.2020 entstanden sind, bis dahin abzurechnen, gegebenenfalls unter Hochrechnung des Halbjahresergebnisses zur Bestimmung der H\u00f6he der R\u00fcckverg\u00fctung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Teilbare Leistungen abrechnen<\/strong><br \/>\nDienstleistungen gelten als erbracht, wenn eine teilbare Leistung vereinbart und erbracht wurde \u2013 diese m\u00fcssen <strong>bis Ende Juni 2020 abgerechnet<\/strong> werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Werklieferungen bis 30.06.2020 abrechnen!<\/strong><br \/>\nWerklieferungen mit Abnahmezeitpunkt im Juni 2020 sind noch <strong>in diesem Monat abzurechnen<\/strong>.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Mehrwertsteuer bei Lieferungen<\/strong><br \/>\nF\u00fcr Lieferungen ist der Zeitpunkt der Verschaffung der Verf\u00fcgungsmacht ma\u00dfgeblich, z.B. bei der Versendung ist die Rechnung zu diesem Zeitpunkt auszustellen, unabh\u00e4ngig von Incoterms. Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung. Wenn f\u00fcr Nebenleistungen ein anderer Abrechnungszeitraum als f\u00fcr die Hauptleistung vereinbart ist, gilt f\u00fcr die Nebenleistung nach dem BMF-Schreiben aus 2006 der Steuersatz im Zeitpunkt der Ausf\u00fchrung der jeweiligen Hauptleistung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Es d\u00fcrfte analog dem BMF-Schreiben vom 11.08.2006 erlaubt werden, in vor dem 30.06.2020 ausgestellten Rechnungen \u2013 \u00fcber bis 30.06.2020 vereinnahmte Teilentgelte f\u00fcr Zeitr\u00e4ume vom 01.07. bis 31.12.2020 ausgef\u00fchrte Leistungen \u2013 die Umsatzsteuer bereits mit 16% auszuweisen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Brutto-Preisvereinbarung<\/strong><br \/>\nUnterbleibt bei einer Brutto-Preisvereinbarung \u2013 z.B. weil die Senkung der Mehrwertsteuers\u00e4tze nicht bei Vertragsschluss eingeplant war \u2013 eine ausdr\u00fcckliche Ber\u00fccksichtigung der Umsatzsteuer, so bleibt es endg\u00fcltig bei diesem vereinbarten Bruttopreis, auch wenn die Umsatzsteuerpflicht sich erst nachtr\u00e4glich ergibt oder wenn die Beteiligten nicht einvernehmlich eine Anpassung durchf\u00fchren. Es besteht grunds\u00e4tzlich keine Verpflichtung zur nachtr\u00e4glichen Vertragsanpassung, z.B. durch Erh\u00f6hung oder Senkung um die auf den vereinbarten Betrag entfallende Umsatzsteuer (BGH vom 11.05.2001, V ZR 492\/99, und BFH vom 14.12.1977, VIII ZR 34\/76). Der leistende Unternehmer tr\u00e4gt das Risiko und die Chance, dass sein Preis durch die gesetzlich vorgesehene Aufteilung in Entgelt (netto) und Umsatzsteuer durch Herausrechnung des Umsatzsteueranteils geschm\u00e4lert oder erh\u00f6ht wird, wenn der Empf\u00e4nger zur Erlangung des Vorsteueranspruchs die Rechnungsstellung mit Steuerausweis geltend macht.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Preisklauseln und Dauerrechnungen anpassen!<\/strong><br \/>\nVertr\u00e4ge mit umsatzsteuerlich relevanten Preisklauseln m\u00fcssen angepasst werden. F\u00fcr Dauerschuldverh\u00e4ltnisse, die \u00fcblicherweise nicht einzeln abgerechnet werden, bspw. umsatzsteuerpflichtige Miete bzw. Leasing, muss zum 01.07.2020 eine auf den neuen Steuersatz aktualisierte Dauerrechnung ausgestellt werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Handlungsbedarf besteht bei Vertr\u00e4gen \u00fcber Dauerleistungen, die als Rechnung anzusehen sind: Es wird erwartet, dass das Bundesfinanzministerium ausdr\u00fccklich darauf hinweisen wird, dass diese Vertr\u00e4ge an den neuen zeitlich befristeten Steuersatz von 16% angepasst werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Ausgleich von Mehr- oder Minderbelastungen<\/strong><br \/>\n\u00a7 29 UStG enth\u00e4lt eine zivilrechtliche Regelung zum Ausgleich von Mehr- oder Minderbelastungen, die aufgrund von \u00c4nderungen des Umsatzsteuergesetzes eintreten. Die Norm kommt nur zur Anwendung, wenn die Vertragsparteien den vereinbarten Preis mit \u201ealtem\u201c Umsatzsteuersatz nach dem 29.02.2020 f\u00fcr eine nach dem 01.07.2020 erbrachte Lieferung oder Leistung vereinbart haben. Das gilt dann nicht, wenn Leistungen nach Honorar- oder Geb\u00fchrenordnungen abgerechnet werden, die, wie z.B. die Steuerberaterverg\u00fctungsverordnung, das Rechtsanwaltsverg\u00fctungsgesetz oder die Kostenordnung, vorsehen, dass der Leistende (Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar) Anspruch auf Ersatz der f\u00fcr seine T\u00e4tigkeit f\u00e4lligen Umsatzsteuer hat. Dies bedeutet, dass der Leistungsempf\u00e4nger die jeweils gesetzlich entstehende Umsatzsteuer schuldet, er kann sich nicht auf \u00a7 29 UStG berufen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Unternehmer kann einen angemessenen Ausgleich f\u00fcr die umsatzsteuerliche Mehrbelastung verlangen (\u00a7 29 Abs. 2 UStG), vorausgesetzt,<\/p>\n<ul>\n<li>die Leistung beruht auf einem Vertrag, der&nbsp;vor dem 30.06.2020 geschlossen worden ist;<\/li>\n<li>die Vertragspartner d\u00fcrfen nichts anderes vereinbart haben, z.B., dass Ausgleichsanspr\u00fcche im Falle einer Anhebung oder Senkung des Steuersatzes ausgeschlossen sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Rechnungseing\u00e4nge auf 19% pr\u00fcfen<\/strong><br \/>\nAb dem 01.07.2020 bis voraussichtlich zum 31.12.2020 d\u00fcrfen Ihnen andere Unternehmer (Ihre Lieferanten) nicht den \u201ealten\u201c Steuersatz von 19% in Rechnung stellen. Der Vorsteuerabzug f\u00fcr die absolute Differenz von 3% zum g\u00fcltigen Steuersatz von 16% ist ausgeschlossen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihre <strong>Rechnungseing\u00e4nge akribisch daraufhin zu pr\u00fcfen<\/strong>, damit sie nicht auf diesen Mehrkosten sitzen bleiben. Allerdings gilt hier, dass eine Berichtigungsm\u00f6glichkeit durch Ihre Lieferanten besteht.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Einige Steuerberater verk\u00fcnden derzeit gro\u00dfe Erwartungen, dass eine <strong>Nichtbeanstandungsregel<\/strong> vom Finanzministerium so aussehen k\u00f6nnte, dass ein zu hoher Vorsteuerabzug von 19% nach dem 30.06.2020 nicht problematisiert werden soll, wenn der leistende Unternehmer die (dann ung\u00fcltige) 19%ige&nbsp;Umsatzsteuer auch tats\u00e4chlich abgef\u00fchrt hat. Praktisch kann das niemand genau wissen oder recherchieren, weshalb wir empfehlen, auf eine Rechnungskorrektur zu bestehen. Im \u00dcbrigen sind die Finanzgerichte nicht an BMF-Schreiben gebunden. Formal-juristisch ist im Einzelfall kein Verlass auf eine solche Vereinfachungsregelung vor Gericht erstreitbar.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Umtausch und \u00c4nderungen der Bemessungsgrundlage<\/strong><br \/>\nTritt nach dem 30.06.2020 eine Minderung oder Erh\u00f6hung der Bemessungsgrundlage f\u00fcr einen<strong> vor dem 01.07.2020 ausgef\u00fchrten steuerpflichtigen Umsatz<\/strong> ein (z.B. durch Skonto, Rabatt, einen sonstigen Preisnachlass oder durch Nachberechnung), wird der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgef\u00fchrt hat, h\u00f6chstwahrscheinlich den daf\u00fcr geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen haben (\u00a7 17 Abs. 1 Satz 1 UStG). Dabei ist sowohl im Falle der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Solleinnahmen) als auch nach vereinnahmten Entgelten (Isteinnahmen) der Steuersatz von 19% anzuwenden. Das Gleiche gilt f\u00fcr die Berichtigung des Vorsteuerabzugs. Besonderheiten gelten insbesondere bei der Gew\u00e4hrung von Gutscheinen, Pfandbeitr\u00e4gen und Jahresboni. Beim Umtausch eines Gegenstands wird die urspr\u00fcngliche Lieferung r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht; an ihre Stelle tritt eine neue Lieferung. Wird ein vor dem 01.07.2020 gelieferter Gegenstand nach diesem Stichtag umgetauscht, ist auf die Lieferung des Ersatzgegenstands der ab 01.07.2020 geltende Steuersatz von 16% anzuwenden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Mehrwertsteuer auf Gutscheine<\/strong><br \/>\nEinzweck- oder Mehrzweckgutscheine werden unterschiedlich behandelt:<\/p>\n<ul>\n<li>Bei <strong>Mehrzweckgutscheinen<\/strong> kommt es darauf an, wann die Leistung erbracht wird, f\u00fcr die der Gutschein eingel\u00f6st wird.<\/li>\n<li>Bis zum 30.06.2020 ausgegebene <strong>Einzweckgutscheine<\/strong> profitieren nicht von der Mehrwertsteuersenkung.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Kassensysteme umstellen!<\/strong><br \/>\nUnternehmer sollten ihre EDV- und Kassensysteme befristet auf die vorgenannten \u00c4nderungen umstellen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Lohnabrechnungen anpassen!<\/strong><br \/>\nSachbez\u00fcge (private Firmenwagennutzung) und <strong>unentgeltliche Wertabgaben<\/strong> (private Telefonnutzung) unterliegen ab dem 01.07.2020 ebenfalls der Mehrwertsteuersenkung. Die Lohnabrechnung ist deshalb zwingend anzupassen.<\/p>\n<h2>Beispiel f\u00fcr die Umsatzsteuersenkung bei Teilleistungen<\/h2>\n<p>Ein Softwareentwickler arbeitet in Auftragsarbeit (Werkvertrag) auf Vorschussbasis an drei gleichwertigen Entwicklungsprojekten f\u00fcr modulare Software. Der Auftragswert der Softwaremodule und hierf\u00fcr vertraglich vereinbarte Nettopreis betr\u00e4gt 37.500 Euro.<\/p>\n<ul>\n<li>Zum 02.01.2020 und zum 03.04.2020 hat er jeweils Anzahlungen i.H.v. 10.000 Euro + 19% Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.<\/li>\n<li>Am 20.06.2020 hat er zwei von drei bestellten Softwaremodulen f\u00fcr 25.000 Euro netto an seinen Auftraggeber mittels Upload \u00fcber die Datencloud ausgeliefert.<\/li>\n<li>Alle Betr\u00e4ge in Euro.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>a) Behandlung der Vorsch\u00fcsse der ersten Jahresh\u00e4lfte 2020<\/strong><\/p>\n<table style=\"margin-left: 30px;\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"75\"><strong>Datum<\/strong><\/td>\n<td width=\"83\"><strong>Vorsch\u00fcsse&nbsp;<\/strong><\/td>\n<td width=\"70\"><strong>USt.<\/strong><\/td>\n<td width=\"33\"><strong>Satz&nbsp;<\/strong><\/td>\n<td width=\"82\"><strong>Brutto<\/strong><\/td>\n<td width=\"281\"><strong>Kommentar<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"75\">02.01.2020<\/td>\n<td width=\"83\">1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 10.000<\/td>\n<td width=\"70\">1.900<\/td>\n<td width=\"33\">19%<\/td>\n<td width=\"82\">11.900<\/td>\n<td rowspan=\"2\" width=\"281\">mit Geldeingang im Voranmeldezeitraum an Finanzamt abzuf\u00fchren<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"75\">03.04.2020<\/td>\n<td width=\"83\">2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 10.000<\/td>\n<td width=\"70\">1.900<\/td>\n<td width=\"33\">19%<\/td>\n<td width=\"82\">11.900<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"75\"><strong>Vorsch\u00fcsse<\/strong><\/td>\n<td width=\"83\"><strong>20.000<\/strong><\/td>\n<td width=\"70\"><strong>3.800<\/strong><\/td>\n<td width=\"33\"><strong>19%<\/strong><\/td>\n<td width=\"82\"><strong>23.800<\/strong><\/td>\n<td width=\"281\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"75\"><\/td>\n<td width=\"83\"><\/td>\n<td width=\"70\"><\/td>\n<td width=\"33\"><\/td>\n<td width=\"82\"><\/td>\n<td width=\"281\"><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>b) Abrechnung der erbrachten Teilleistungen am 20.06.2020<\/strong><\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"24\"><\/td>\n<td colspan=\"2\" width=\"93\"><strong>Datum<\/strong><\/td>\n<td colspan=\"2\" width=\"122\"><strong>Teilabrechnung&nbsp;<\/strong><\/td>\n<td colspan=\"2\" width=\"103\"><strong>Ust.<\/strong><\/td>\n<td width=\"42\"><strong>Satz&nbsp;<\/strong><\/td>\n<td width=\"82\"><strong>Brutto<\/strong><\/td>\n<td colspan=\"3\" width=\"239\"><strong>Kommentar<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"24\"><\/td>\n<td colspan=\"2\" width=\"93\">20.06.2020<\/td>\n<td colspan=\"2\" width=\"122\">3.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 25.000<\/td>\n<td colspan=\"2\" width=\"103\">4.750<\/td>\n<td width=\"42\">19%<\/td>\n<td width=\"82\">29.750<\/td>\n<td colspan=\"3\" rowspan=\"2\" width=\"239\">Anzahlungen sind vom Teilabrechnungsbetrag mit offenem USt.-Ausweis abzusetzen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"24\"><\/td>\n<td colspan=\"2\" width=\"93\"><span style=\"color: #ff0000;\">.\/. abz\u00fcglich<\/span><\/td>\n<td colspan=\"2\" width=\"122\"><span style=\"color: #ff0000;\">4.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 20.000<\/span><\/td>\n<td colspan=\"2\" width=\"103\"><span style=\"color: #ff0000;\">3.800<\/span><\/td>\n<td width=\"42\"><span style=\"color: #ff0000;\">19%<\/span><\/td>\n<td width=\"82\"><span style=\"color: #ff0000;\">23.800<\/span><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"24\"><\/td>\n<td colspan=\"2\" width=\"93\"><strong>Abrechnung<\/strong><\/td>\n<td colspan=\"2\" width=\"122\"><strong>&nbsp; 5.000<\/strong><\/td>\n<td colspan=\"2\" width=\"103\"><strong>950<\/strong><\/td>\n<td width=\"42\"><strong>19%<\/strong><\/td>\n<td width=\"82\"><strong>5.950<\/strong><\/td>\n<td colspan=\"3\" width=\"239\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"2\" width=\"87\"><\/td>\n<td colspan=\"2\" width=\"105\"><\/td>\n<td colspan=\"2\" width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td colspan=\"3\" width=\"201\"><\/td>\n<td width=\"138\"><\/td>\n<td width=\"25\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"22\"><\/td>\n<td width=\"62\"><\/td>\n<td width=\"30\"><\/td>\n<td width=\"75\"><\/td>\n<td width=\"47\"><\/td>\n<td width=\"37\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"42\"><\/td>\n<td width=\"82\"><\/td>\n<td width=\"74\"><\/td>\n<td width=\"132\"><\/td>\n<td width=\"24\"><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Abwandlung<\/strong><\/p>\n<p>Es wurde noch keine Teilleistung am 20.06.2020 erbracht; alle Softwaremodule werden am 31.08.2020 fertig und dem Kunden bereitgestellt.<\/p>\n<p>Abrechnung als Schlussrechnung am 31.08.2020<\/p>\n<table style=\"margin-left: 30px;\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"110\"><strong>Datum<\/strong><\/td>\n<td width=\"122\"><strong>Teilabrechnung&nbsp;<\/strong><\/td>\n<td width=\"102\"><strong>Ust.<\/strong><\/td>\n<td width=\"48\"><strong>Satz&nbsp;<\/strong><\/td>\n<td width=\"265\"><strong>Kommentar<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"110\"><strong>31.08.2020<\/strong><\/td>\n<td width=\"122\">1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 37.500<\/td>\n<td width=\"102\">6.000<\/td>\n<td width=\"48\"><strong>16%<\/strong><\/td>\n<td rowspan=\"2\" width=\"265\">Offene Absetzung bereits mit Vorsch\u00fcssen entrichteter 19%iger Umsatzsteuer unter Anrechnung auf die 16%ige Umsatzsteuerzahllast.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"110\"><span style=\"color: #ff0000;\">.\/. abz\u00fcglich<\/span><\/td>\n<td width=\"122\"><span style=\"color: #ff0000;\">2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 20.000<\/span><\/td>\n<td width=\"102\"><span style=\"color: #ff0000;\">3.800<\/span><\/td>\n<td width=\"48\"><span style=\"color: #ff0000;\">19%<\/span><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"110\"><strong>Abrechnung<\/strong><\/td>\n<td width=\"122\"><strong>17.500<\/strong><\/td>\n<td width=\"102\"><strong>2.200<\/strong><\/td>\n<td width=\"48\"><\/td>\n<td width=\"265\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"110\"><\/td>\n<td colspan=\"3\" width=\"271\"><\/td>\n<td width=\"265\"><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Eine weitere Abwandlung betrifft die Behandlung von Restguthaben, wenn der Vorschuss am 30.06.2020 \u00fcber die Teilabrechnung hinaus \u00fcberzahlt wurde.<\/p>\n<h3>WINHELLER ber\u00e4t Unternehmen zur Umsatzsteuer<\/h3>\n<p>Sie haben Fragen zur Senkung der Umsatzsteuer in Ihrem Unternehmen? Gerne stehen Ihnen unsere Steuerexperten f\u00fcr eine individuelle Beratung zum Umgang mit der Umsatzsteuersenkung zur Verf\u00fcgung. Z\u00f6gern Sie nicht, mit Ihren Fragen <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/kontaktanfahrt.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>auf uns zuzukommen<\/strong><\/a>.<\/p>\n<p><strong>Weiterlesen<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/umsatzsteuer-reihengeschaeft-steuerfreie-lieferung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Umsatzsteuer: Reihengesch\u00e4ft und steuerfreie Lieferung<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/umsatzsteuer.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Die Umsatzsteuer bei gemeinn\u00fctzigen Organisationen<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Koalitionsausschuss hat am 03.06.2020 ein neues Konjunkturpaket beschlossen, dass gezielte Ma\u00dfnahmen im Umfang von insgesamt 130 Milliarden Euro zur Unterst\u00fctzung und Stabilisierung der Wirtschaft in Deutschland ank\u00fcndigt. Um Unternehmer zu unterst\u00fctzen und Investitionsanreize zu setzen, beinhaltet das Konjunkturpaket unter anderem [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":15325,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"categories":[9,69],"tags":[3408],"class_list":["post-11985","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-umsatzsteuer","category-umsatzsteuerrecht","tag-coronavirus"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/11985","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=11985"}],"version-history":[{"count":39,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/11985\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":15843,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/11985\/revisions\/15843"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/15325"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=11985"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=11985"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=11985"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}