{"id":11860,"date":"2020-05-15T15:56:19","date_gmt":"2020-05-15T13:56:19","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=11860"},"modified":"2022-02-18T12:06:32","modified_gmt":"2022-02-18T10:06:32","slug":"airbnb-vermieter-selbstanzeige","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/airbnb-vermieter-selbstanzeige\/","title":{"rendered":"Airbnb-Vermieter: Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung noch m\u00f6glich!"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/airbnb-steuerhinterziehung-vermietung.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-11866\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/airbnb-steuerhinterziehung-vermietung.jpg\" alt=\"Airbnb-Vermieter: Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung noch m\u00f6glich!\" width=\"400\" height=\"267\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/airbnb-steuerhinterziehung-vermietung.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/airbnb-steuerhinterziehung-vermietung-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a>Wie <a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/airbnb-vermietung-steuerhinterziehung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>wir berichteten<\/strong><\/a>, hat die deutsche Finanzverwaltung bereits im Mai 2018 ein Auskunftsersuchen an Irland, wo das Unterkunftsvermittlungsportal Airbnb seinen Firmensitz hat, gestellt. Ziel der Anfrage war es, die Daten der Nutzer sowie die H\u00f6he der Eink\u00fcnfte aus Vermietungen zu ermitteln. Dem Vernehmen nach werden die Daten nun an die \u00f6rtlichen Finanz\u00e4mter verteilt.<\/p>\n<h2>Airbnb-Vermietern droht Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung<\/h2>\n<p>Die \u00fcbermittelten Daten werden die Finanzbeh\u00f6rden anschlie\u00dfend mit den Steuererkl\u00e4rungen der Airbnb-Vermieter auf fehlende Angaben zu Vermietungseink\u00fcnften abgleichen. Die Nichtangabe oder Zuwenigangabe dieser Eink\u00fcnfte stellt eine strafbare <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/steuerstrafrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Steuerhinterziehung<\/strong><\/a> dar. Auch wenn der hinterzogene Betrag gering ist, kann die Steuerhinterziehung relativ <strong>hohe Strafen<\/strong> und <strong>empfindliche Nebenfolgen<\/strong> nach sich ziehen. Dies gilt erst recht f\u00fcr Gewerbetreibende, die \u201ezuverl\u00e4ssig\u201c sein m\u00fcssen, sowie Beamte, Bedienstete im \u00f6ffentlichen Sektor und Berufstr\u00e4ger. So ist eine Sanktion zus\u00e4tzlich zu der durch das Finanzamt bzw. Staatsanwaltschaft m\u00f6glich. Auch die Grenze zur <strong>Vorstrafe<\/strong> ist bei Steuerhinterziehung schnell erreicht und kann sich dann \u00e4u\u00dferst negativ auf das berufliche Fortkommen auswirken.<\/p>\n<h3>Was tun? Strafbefreiende Selbstanzeige einreichen!<\/h3>\n<p>Betroffene k\u00f6nnen eine Strafe derzeit noch durch eine Selbstanzeige gegen\u00fcber den Finanzbeh\u00f6rden abwenden. Eine <strong>strafbefreiende <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/steuerstrafrecht\/selbstanzeige.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Selbstanzeige<\/a><\/strong> ist allerdings nur m\u00f6glich, so lange die Tat noch nicht entdeckt ist. Wann genau die Tat als entdeckt gilt, ist umstritten. Weil auch ausl\u00e4ndische Beh\u00f6rden als Tatentdecker in Frage kommen, gehen einige Stimmen bereits von einer Entdeckung mit dem Zeitpunkt aus, in dem die irischen Beh\u00f6rden Kenntnis von den Vermietungen erlangen. Diese Auffassung halten wir allerdings f\u00fcr verfehlt, da die Kenntniserlangung von einer Steuerquelle allein noch keine Tatentdeckung begr\u00fcndet.<\/p>\n<h3>Wann ist es zu sp\u00e4t f\u00fcr eine Selbstanzeige?<\/h3>\n<p>Eine Selbstanzeige wird bei den Airbnb-Eink\u00fcnften also in aller Regel noch bis zum <strong>Abgleich der Nutzungsdaten mit den Steuererkl\u00e4rungen<\/strong> der betroffenen Vermieter durch das Finanzamt m\u00f6glich sein. Wann genau das sein wird, ist von beh\u00f6rdeninternen Abl\u00e4ufen abh\u00e4ngig und daher nur schwer vorherzusagen. Betroffenen ist anzuraten, <strong>m\u00f6glichst schnell<\/strong> zu reagieren und das verbleibende Zeitfenster zu nutzen.<\/p>\n<h3>Selbstanzeige: Der Teufel steckt im Detail<\/h3>\n<p>Essentiell f\u00fcr die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige ist ihre <strong>Vollst\u00e4ndigkeit<\/strong>. Das hei\u00dft, der Steuerpflichtige muss alle fehlenden Angaben nachholen. Bei Eink\u00fcnften aus der Airbnb-Vermietung besteht dabei die Schwierigkeit, Art und Umfang der Steuern zu \u00fcberblicken: So k\u00f6nnen f\u00fcr eine Vermietung neben der Einkommensteuer auch \u00dcbernachtungsteuer, Kulturf\u00f6rderabgabe, Tourismustaxe oder Beherbergungsteuer sowie in Einzelf\u00e4llen auch Gewerbesteuer und Umsatzsteuer anfallen. Laien ist daher zu raten, die Selbstanzeige <strong>durch einen Experten<\/strong> erstellen zu lassen. Sollten die Wirksamkeitsvoraussetzungen der Selbstanzeige n\u00e4mlich nicht eingehalten werden, gelangt man nicht in den Genuss der Straffreiheit, sondern pr\u00e4sentiert der Beh\u00f6rde die Beweise auf dem Silbertablett.<\/p>\n<h3>Es bleibt nicht bei steuerlichen Risiken<\/h3>\n<p>Neben den steuerlichen Folgen droht auch das Risiko einer bu\u00dfgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit. In den meisten deutschen Gro\u00dfst\u00e4dten gelten <strong>Zweckentfremdungsverbote f\u00fcr Wohnraum<\/strong>, worunter auch die Vermietung der eigenen Wohnung \u00fcber Airbnb fallen \u2013 auch wenn hier vieles noch nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt ist.<\/p>\n<h3>Unsere Experten beraten zu Steuerhinterziehung und Selbstanzeige<\/h3>\n<p>Gerne unterst\u00fctzen unsere erfahrenen Rechtsanw\u00e4lte Sie bei der Pr\u00fcfung, ob eine Selbstanzeige sinnvoll ist, sowie gegebenenfalls bei der Erstellung einer Selbstanzeige und pr\u00fcfen, ob Ihr Sachverhalt unter ein Zweckentfremdungsverbot f\u00e4llt. Sollte gegen Sie bereits ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet worden sein, pr\u00fcfen wir gerne, ob Beweisverwertungsverbote vorliegen und legen gerne gemeinsam mit Ihnen die Verteidigungsstrategie fest. Sie erreichen uns unter <a href=\"mailto:info@winheller.com\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">info@winheller.com<\/a> oder <strong>069 76 75 77 80<\/strong>.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/airbnb-vermietung-steuerhinterziehung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Airbnb-Vermietern droht Strafe wegen Steuerhinterziehung!<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/steuerstrafrecht\/schaubild-selbstanzeige.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>So funktioniert eine Selbstanzeige<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie wir berichteten, hat die deutsche Finanzverwaltung bereits im Mai 2018 ein Auskunftsersuchen an Irland, wo das Unterkunftsvermittlungsportal Airbnb seinen Firmensitz hat, gestellt. Ziel der Anfrage war es, die Daten der Nutzer sowie die H\u00f6he der Eink\u00fcnfte aus Vermietungen zu ermitteln. 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