{"id":11785,"date":"2020-04-28T14:59:49","date_gmt":"2020-04-28T12:59:49","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=11785"},"modified":"2023-05-30T16:10:40","modified_gmt":"2023-05-30T14:10:40","slug":"arbeitgeber-private-daten-durchsuchen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/arbeitgeber-private-daten-durchsuchen\/","title":{"rendered":"Arbeitgeber darf als \u201eprivat\u201c gekennzeichnete Daten nicht durchsuchen"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/arbeitgeber-private-daten.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-11792\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/arbeitgeber-private-daten.jpg\" alt=\"Arbeitgeber sucht private Daten\" width=\"400\" height=\"266\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/arbeitgeber-private-daten.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/arbeitgeber-private-daten-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a>\u00dcberl\u00e4sst ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Dienstrechner, werden dort h\u00e4ufig nicht nur dienstliche, sondern auch private Daten verarbeitet und gespeichert. M\u00f6chten Unternehmer die Daten auf diesem Rechner aus arbeitsrechtlichen Gr\u00fcnden durchsuchen, stellt sich daher die Frage, ob dies \u00fcberhaupt zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<h3>Angestellter dokumentiert eigenen Tankbetrug<\/h3>\n<p>Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte k\u00fcrzlich \u00fcber genau diese Frage zu entscheiden. Bei der Durchsuchung eines Dienstrechners war der unternehmensinternen Revision eine Datei aufgefallen, deren Inhalt einen Tankbetrug eines Arbeitnehmers nahelegte. Der Arbeitgeber sah es als erwiesen an, dass der betroffene Arbeitnehmer Dritte mit der firmeneigenen Tankkarte tanken lie\u00df und k\u00fcndigte diesem. Der Arbeitnehmer zog daraufhin gegen seine K\u00fcndigung vor Gericht.<\/p>\n<h3>War die Verwertung mit Datenschutz vereinbar?<\/h3>\n<p>Die durchsuchte Datei stand nicht in einem dienstlichen Kontext. Der Gek\u00fcndigte vertrat daher die Ansicht, sein Arbeitgeber habe diese Daten nicht durchsuchen und nicht verwenden d\u00fcrfen, denn die daraus gewonnenen Erkenntnisse st\u00fcnden nicht im Einklang mit dem <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/datenschutzrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Datenschutz<\/strong><\/a>. Nach \u00a7 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) d\u00fcrften personenbezogene Daten des Arbeitnehmers nur bei einem begr\u00fcndeten Verdacht zur Aufdeckung von Straftaten verwertet werden. Zum Zeitpunkt der Durchsuchung habe dieser jedoch nicht bestanden.<\/p>\n<h3>Ohne \u201eprivate\u201c Kennzeichnung keine berechtigten Privatheitsinteressen<\/h3>\n<p>Allerdings hat der klagende Arbeitnehmer die Datei nicht als \u201eprivat\u201c gekennzeichnet. Das BAG urteilte daraufhin, dass Daten, die nicht als \u201eprivat\u201c gekennzeichnet oder als solche erkennbar sind, auch ohne den Verdacht einer Straftat vom Arbeitgeber durchsucht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Voraussetzung sei gem\u00e4\u00df \u00a7 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG allerdings, dass die Datenerhebung erforderlich und keine unzumutbare Belastung f\u00fcr den Arbeitnehmer sei. Dabei habe der Arbeitnehmer eine berechtigte Privatheitserwartung, die es zu ber\u00fccksichtigen gilt. Denn der Arbeitnehmer k\u00f6nne nicht erwarten, dass der Arbeitgeber bei einer berechtigten Routine\u00fcberpr\u00fcfung der Vertragstreue seiner Angestellten Daten auf Dienstrechnern nicht durchsucht, wenn diese nicht als \u201eprivat\u201c erkennbar sind.<\/p>\n<h2>Arbeitnehmer sollten private Daten als privat markieren<\/h2>\n<p>Im Umkehrschluss bedeutet das Urteil des BAG, dass Arbeitnehmer durch deutliche Hinweise auf die Privatheit von Daten auf dem Dienstrechner die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einer Durchsuchung ohne einen qualifizierten Anlass verhindern k\u00f6nnen. Dazu k\u00f6nnen Dateien entweder als \u201eprivat\u201c markiert werden oder in einen privaten Bereich des Rechners verschoben werden. Hat der Arbeitnehmer dies nicht getan, muss er jedoch billigerweise mit einer Durchsuchung rechnen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem kann davon ausgegangen werden, dass die hier dargestellten Grunds\u00e4tze auch auf die Durchsuchung des E-Mail-Postfaches durch den Arbeitgeber anzuwenden sind.<\/p>\n<h2>Beratung f\u00fcr Unternehmen im Besch\u00e4ftigtendatenschutz<\/h2>\n<p>Letztlich muss sich der Arbeitgeber aber auch im Umgang mit den Daten seiner Arbeitnehmer datenschutzkonform verhalten. F\u00fcr Arbeitgeber zeigt sich aus dem Urteil, dass es stets ratsam ist, berufliche und private Daten im dienstlichen Umfeld strikt zu trennen oder Daten privater Natur eindeutig kenntlich zu machen. Gern beraten unsere <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/arbeitsrecht\/arbeitnehmerdatenschutz.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Anw\u00e4lte f\u00fcr Arbeitnehmerdatenschutz<\/strong><\/a> Sie zum passenden Datenschutzkonzept.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/halbe-urlaubstage-kein-urlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Halbe Urlaubstage sind kein Urlaub<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/arbeitsrecht\/arbeitnehmerdatenschutz.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Unsere Beratung im Arbeitnehmerdatenschutz<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcberl\u00e4sst ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Dienstrechner, werden dort h\u00e4ufig nicht nur dienstliche, sondern auch private Daten verarbeitet und gespeichert. 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