{"id":11760,"date":"2020-04-23T10:41:23","date_gmt":"2020-04-23T08:41:23","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=11760"},"modified":"2020-04-23T10:41:23","modified_gmt":"2020-04-23T08:41:23","slug":"vereine-satzung-regelmaessig-aktualisieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/vereine-satzung-regelmaessig-aktualisieren\/","title":{"rendered":"Warum Vereine ihre Satzung regelm\u00e4\u00dfig aktualisieren sollten"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/verein-regelmaessig-satzung-anpassen.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-11761\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/verein-regelmaessig-satzung-anpassen.jpg\" alt=\"Warum Vereine ihre Satzung regelm\u00e4\u00dfig aktualisieren sollten\" width=\"400\" height=\"267\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/verein-regelmaessig-satzung-anpassen.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/verein-regelmaessig-satzung-anpassen-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a>Auch in mitgliederstarken Vereinen l\u00e4sst das tats\u00e4chliche Engagement von Mitgliedern immer mehr nach. Ist davon auch die Mitgliederversammlung betroffen, kann dies zu einem Problem werden, z.B. wenn die Satzung hohe Anforderungen an die Beschlussf\u00e4higkeit der Mitgliederversammlung hat. In einem k\u00fcrzlich vom Oberlandesgericht (OLG) M\u00fcnchen zu entscheidenden Fall, sah die <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/satzungsgestaltung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Satzung<\/strong><\/a> eine besonders <strong>hohe H\u00fcrde f\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen<\/strong> vor.<\/p>\n<h3>Veraltete Satzung verhinderte Satzungs\u00e4nderung<\/h3>\n<p>Nach dem Gesetz ben\u00f6tigen Satzungs\u00e4nderungen die Zustimmung von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen auf der Mitgliederversammlung. Im vorliegenden Fall war der Verein jedoch von dieser Regel in seiner Satzung aus dem Jahr 1964 abgewichen und hatte die H\u00fcrde f\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen erh\u00f6ht. Zwar reichte f\u00fcr eine einfache Satzungs\u00e4nderung eine 3\/4 Mehrheit der erschienenen Mitglieder aus, es mussten jedoch mindestens 51% aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Hinzu kam, dass <strong>alle stimmberechtigten Mitglieder<\/strong> zustimmen mussten, wenn der Verein diese Vorschriften \u00fcber Abstimmungen \u00e4ndern wollte. Bestrebungen, diese Regelung zu vereinfachen, scheiterten in dem M\u00fcnchener Fall an dem Umstand, dass gerade einmal 5% der Stimmberechtigten zu den Mitgliederversammlungen des Vereins erschienen und somit das erforderliche Quorum nicht erreicht werden konnte.<\/p>\n<h3>Anwendung der gesetzlichen Regelungen, wenn Satzungs\u00e4nderung sonst unm\u00f6glich ist<\/h3>\n<p>Ist eine Satzungs\u00e4nderung aufgrund der tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse faktisch nicht mehr m\u00f6glich, k\u00f6nnen die Voraussetzungen hierf\u00fcr auf die Mindestanforderung des Gesetzes gesenkt werden. Hierauf wollte sich auch der betroffene <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Verein<\/strong><\/a> berufen.<\/p>\n<p>Letztlich scheiterte das Begehren des Vereins allerdings daran, dass eine Satzungs\u00e4nderung nach den Vorgaben in der Satzung nach Auffassung des Gerichts m\u00f6glich gewesen w\u00e4re. Um eine \u00c4nderung des notwendigen Quorums herbeizuf\u00fchren, h\u00e4tte nach der Satzung die Zustimmung aller Mitglieder auch schriftlich eingeholt werden k\u00f6nnen. Diesen Versuch hatte der Verein nach der Abstimmung nicht mehr unternommen. Ein R\u00fcckgriff auf die gesetzlichen Mindestanforderungen ist erst dann m\u00f6glich, wenn der Verein zuvor <strong>alle zumutbaren Anstrengungen<\/strong> unternommen hat, um die tats\u00e4chlichen Voraussetzungen f\u00fcr eine Satzungs\u00e4nderung nach den Vorgaben der eigenen Satzung herbeizuf\u00fchren. Dies sah das Gericht im vorliegenden Fall als nicht erf\u00fcllt an.<\/p>\n<h3>Minderheitenschutz der Satzung<\/h3>\n<p>Zudem darf der R\u00fcckgriff auf die gesetzlichen Vorgaben nicht den Minderheitenschutz der Satzung unterlaufen. Stimmt z.B. ein Mitglied gegen eine \u00c4nderung und ist aber gem\u00e4\u00df der Satzung ein einstimmiges Ergebnis erforderlich, ist es zum Schutz dieses einzelnen Mitglieds nicht zul\u00e4ssig, auf die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen zur\u00fcckzugreifen. Stimmt ein Mitglied gegen den Antrag auf Satzungs\u00e4nderung, scheitert die Erf\u00fcllung der Satzungsvorgaben nicht allein aus tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden, sondern an der Gegenstimme des Mitglieds.<\/p>\n<p>Damit sind nicht tats\u00e4chliche Gegebenheiten, sondern ist allein die <strong>Entscheidung des einzelnen Mitglieds<\/strong>, deren Schutz das Einstimmigkeitserfordernis der Satzung gerade bezweckt, die Ursache f\u00fcr das Scheitern der Satzungs\u00e4nderung. So auch in dem vom OLG M\u00fcnchen entschiedenen Fall: Die Satzung sah f\u00fcr eine Satzungs\u00e4nderung ein einstimmiges Votum der Mitglieder vor. Da eines der Vereinsmitglieder gegen die Satzungs\u00e4nderung gestimmt hatte, kam ein R\u00fcckgriff auf die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen auch aus Gr\u00fcnden des Minderheitenschutzes nicht in Betracht.<\/p>\n<h4><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/h4>\n<p>Der vorliegende Fall zeigt sehr gut, dass Vereine ihre Satzungen stets an die <strong>aktuellen Strukturen<\/strong> und die <strong>tats\u00e4chlichen Umst\u00e4nde des Vereinslebens<\/strong> anpassen sollten. Grund muss nicht nur ein Ausbleiben der Mitglieder auf der Mitgliederversammlung sein. Auch positive Entwicklungen durch Wachstum oder durch Erweiterung der T\u00e4tigkeitsbereiche erfordern h\u00e4ufig eine Neuordnung des Vereinsinnenlebens. Auch die Professionalisierung des Vereins kann durch entsprechende Regelungen in der Satzung unterst\u00fctzt werden und nicht zuletzt geh\u00f6ren passende Satzungsregelungen mit zu einer guten <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/npo-compliance.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Compliance<\/strong><\/a>. Daher ist es ratsam, in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden die Satzung auf ihre Aktualit\u00e4t hin zu \u00fcberpr\u00fcfen und ggf. zu \u00fcberarbeiten. Gerne sind Ihnen unsere spezialisierten Anw\u00e4lte dabei behilflich.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2020\/volltexte\/maerz\/olgmuenchen30012020.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">OLG M\u00fcnchen, Urteil v. 30.01.2020 \u2013 31 Wx 371\/19<\/a><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/frist-satzungsaenderungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Welche Frist ist bei Satzungs\u00e4nderungen zu beachten?<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/satzungsgestaltung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Vereinfachung des Vereinslebens durch Anpassung der Vereinssatzung<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch in mitgliederstarken Vereinen l\u00e4sst das tats\u00e4chliche Engagement von Mitgliedern immer mehr nach. 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