{"id":11587,"date":"2020-09-23T09:49:25","date_gmt":"2020-09-23T07:49:25","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=11587"},"modified":"2020-09-24T12:09:33","modified_gmt":"2020-09-24T10:09:33","slug":"elektronische-wertpapiere","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/elektronische-wertpapiere\/","title":{"rendered":"Elektronische Wertpapiere und Kryptowertpapiere"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/elektronische-wertpapiere.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-11590\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/elektronische-wertpapiere.jpg\" alt=\"Einf\u00fchrung elektronischer Wertpapiere: Das kommt auf Emittenten zu\" width=\"400\" height=\"267\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/elektronische-wertpapiere.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/elektronische-wertpapiere-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a><\/p>\n<h3>Unternehmensfinanzierung durch das Begeben von blockchainbasierten Wertpapieren in vollst\u00e4ndig digitaler Form wird m\u00f6glich<\/h3>\n<p>Am 11.08.2020 haben das Bundesjustiz- und das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Einf\u00fchrung von elektronischen Wertpapieren ver\u00f6ffentlicht. Das Papier ist ein zentraler Baustein der Blockchainstrategie der Bundesregierung.<\/p>\n<h3>Wer ist von den geplanten Neuerungen betroffen?<\/h3>\n<p>Die angedachten Neuregelungen haben Auswirkungen auf Unternehmen, die<\/p>\n<ul>\n<li>die Begebung von elektronischen Wertpapieren beabsichtigen,<\/li>\n<li>einen <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading\/ico-initial-coin-offering\/security-token.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>STO<\/strong><\/a> \/ eIPO planen,<\/li>\n<li>eine Kryptoverwahrlizenz oder eine Kryptowertpapierregisterf\u00fchrungslizenz beantragen m\u00f6chten oder<\/li>\n<li>bereits einen Antrag auf Erteilung einer Kryptoverwahrlizenz gestellt haben.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Welche Neuerungen sieht der Entwurf vor?<\/h3>\n<ul>\n<li><strong>Einf\u00fchrung von elektronischen Wertpapieren und Kryptowertpapieren<\/strong><br \/>\nNeu eingef\u00fchrt werden elektronische Wertpapiere und Krytowertpapiere. Durch die Differenzierung soll dem Bed\u00fcrfnis der Praxis entsprochen werden, bei Kryptowertpapieren ohne oder mit m\u00f6glichst wenigen Intermedi\u00e4ren auszukommen.<\/li>\n<li><strong>Elektronische Registrierung und Registereintrag anstelle der Papierurkunde<\/strong><br \/>\nDer Unterschied zwischen einem papiergebundenen und einem elektronischen Wertpapier liegt ausschlie\u00dflich in der Begebungsform. An die Stelle der Herstellung einer Papierurkunde tritt bei einem elektronischen Wertpapier die Eintragung in ein zentral gef\u00fchrtes elektronisches Wertpapierregister als sog. Skripturakt.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>F\u00fcr welche Wertpapiere gelten die Neuregelungen?<\/h3>\n<p>Der Gesetzentwurf erfasst derzeit nur <strong>Schuldverschreibungen auf den Inhaber<\/strong>. Damit k\u00f6nnen nur solche Wertpapiere, die als Inhaberschuldverschreibung zu qualifizieren sind, als elektronisches Wertpapier ausgestaltet werden. Derzeit nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs einbezogen sind alle anderen Wertpapiere, insbesondere die elektronische Aktie und Wertpapiere sui generis, die lediglich wertpapier\u00e4hnlich ausgestaltet sind, wie etwa tokenisierte Verm\u00f6gensanlagen.<\/p>\n<h2>Was sind Kryptowertpapiere?<\/h2>\n<p>Nach der Legaldefinition des Entwurfs ist ein Kryptowertpapier ein elektronisches Wertpapier, das in ein <strong>Kryptowertpapierregister<\/strong> eingetragen ist. Damit sind Kryptowerte, die wertpapier\u00e4hnlich, aber nicht als Inhaberschuldverschreibung ausgestaltet sind, weder ein elektronisches Wertpapier noch ein Kryptowertpapier und werden daher nicht von dem Gesetzentwurf erfasst.<\/p>\n<h3>Gleicher Eigentums- und Verkehrsschutz bei elektronischen Wertpapieren<\/h3>\n<p>Nach aktueller Rechtslage sind Finanzinstrumente, die zivilrechtlich als Wertpapiere ausgestaltet sind, in einer Urkunde zu verbriefen. Die Papierurkunde ist dabei Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr die sachenrechtlichen \u00dcbertragungstatbest\u00e4nde und den Verkehrsschutz potenzieller Erwerber.<\/p>\n<p>Den elektronischen Wertpapieren soll zuk\u00fcnftig der gleiche Eigentums- und Verkehrsschutz zukommen, wie den klassischen papierhaften Wertpapieren. Dies verwirklicht der Gesetzentwurf, indem elektronische Wertpapiere als Sache eingestuft werden, an der Eigentumsrechte begr\u00fcndet werden k\u00f6nnen und deren \u00dcbertragung durch Umschreibungen der Eigentumsverh\u00e4ltnisse in den Registern erm\u00f6glicht wird. Der gutgl\u00e4ubige Erwerb soll von der Person, die im Wertpapierregister eingetragen ist, m\u00f6glich sein.<\/p>\n<h3>Register und registerf\u00fchrende Stellen<\/h3>\n<p>Elektronische Wertpapiere werden unter Abbildung im Effektengiro \u00fcber ein <strong>zentrales Register<\/strong> begeben und verwaltet. Das zentrale Register \u00fcbernimmt die Dokumentationsfunktion der klassischen Sammelurkunde. Eine dar\u00fcberhinausgehende Dokumentationsfunktion kommt dem zentralen Register nicht zu, insbesondere werden weder Verf\u00fcgungen noch Transaktionen \u00fcber Wertpapiere auf dem zentralen Register abgebildet. Die hierdurch bedingten Umschreibungen erfolgen wie bisher auch im darauf aufsetzenden Effektengiroverkehr, der weiterhin von Depotbanken und Zentralverwahrern betrieben wird. Das zentrale Register kann nur von zugelassenen Zentralverwahrern gef\u00fchrt werden. Dies ist in Deutschland derzeit lediglich die Clearstream Banking AG.<\/p>\n<p>Entsprechend der Zielsetzung der Neuregelungen f\u00fcr Kryptowertpapiere, m\u00f6glichst die Einschaltung von Intermedi\u00e4ren zu vermeiden, sollen nach dem Entwurf Krytowertpapiere ohne Abbildung im Effektengiro im Rahmen eines Kryptowertpapierregisters begeben und verwaltet werden. Zwar soll ihre Eintragung in das elektronische Register genauso wie beim zentralen Register als Sammeleintragung, d.h. im Namen einer Wertpapiersammelbank oder auf den Namen des Verwahrers m\u00f6glich sein. Dar\u00fcber hinaus sollen Kryptowertpapiere aber auch mittels der Einzeleintragung direkt auf den Namen der jeweiligen Berechtigten eingetragen werden k\u00f6nnen. Bei der Einzeleintragung soll damit sowohl die erstmalige Eintragung im Kryptowertpapierregister als auch jede Umtragung erfasst und dokumentiert werden.<\/p>\n<h3>Kryptowertpapierregisterf\u00fchrung \u2013 ein neuer Erlaubnistatbestand im Kreditwesengesetz (KWG)<\/h3>\n<p>Der Gesetzentwurf sieht die Einf\u00fchrung des neuen Erlaubnistatbestands der Kryptowertpapierregisterf\u00fchrung in das KWG vor. Danach wird k\u00fcnftig f\u00fcr das \u201eF\u00fchren\u201c eines Kryptowertpapierregisters die vorherige schriftliche <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/aufsichtsrecht-bafin-lizenz.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Erlaubnis der BaFin<\/strong><\/a> ben\u00f6tigt.<\/p>\n<p>Ein Kryptowertpapierregister \u201ef\u00fchrt\u201c nur derjenige, der von dem Emittenten gegen\u00fcber dem Inhaber als sog. registerf\u00fchrende Stelle benannt wird. Wird keine Partei benannt, gilt der Emittent als registerf\u00fchrende Stelle. Von dem \u201eF\u00fchren\u201c eines Kryptowertpapierregisters ist der erlaubnisfreie \u201eBetrieb\u201c des Registers abzugrenzen. Der Betrieb soll grunds\u00e4tzlich jedem, der die technischen Voraussetzungen dazu hat, m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p>Die <strong>Anforderungen<\/strong> an die Zulassung als Kryptowertpapierregisterf\u00fchrer sind <strong>hoch<\/strong>, so wird ein Anfangskapital von mindestens 730.000 Euro gefordert. Ferner m\u00fcssen Kryptowertpapierregister in einem System gef\u00fchrt werden, das bestimmten funktionalen und technischen Mindestanforderungen gen\u00fcgt. Im Einzelnen muss das System eine<\/p>\n<ol>\n<li>dezentrale und<\/li>\n<li>f\u00e4lschungssichere Aufzeichnung gew\u00e4hrleisten und<\/li>\n<li>Daten in der Zeitfolge protokollieren und<\/li>\n<li>gegen unbefugte L\u00f6schung und nachtr\u00e4gliche Ver\u00e4nderung gesch\u00fctzt speichern.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Soweit der Kryptowertpapierregisterf\u00fchrer keine andere Finanzdienstleistung erbringt, gelten f\u00fcr ihn wie auch f\u00fcr den Kryptoverwahrer jedoch gewisse Erleichterungen, u.a. bezogen auf die Eigenmittelausstattung, die Kapitalpuffer, die Liquidit\u00e4t, die Gro\u00df-, Millionen- und Organkredite und die Nichtanwendbarkeit einzelner Regelungen der CRR.<\/p>\n<h3>Neuregelungen f\u00fcr den Erlaubnistatbestand des Kryptoverwahrgesch\u00e4fts<\/h3>\n<p>Der erst im Januar 2020 neu in das KWG eingef\u00fchrte Erlaubnistatbestand des <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading\/kryptoverwahrung-kryptowerte.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Kryptoverwahrgesch\u00e4fts<\/strong><\/a> soll durch den Gesetzentwurf bereits wieder abge\u00e4ndert werden. Hierzu wird dieser zum einen erweitert und zum anderen in zwei, f\u00fcr die Praxis wesentlichen Punkten eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Der T\u00e4tigkeitsbereich wird erweitert, da k\u00fcnftig auch \u201edie Sicherung von privaten kryptografischen Schl\u00fcsseln, die dazu dienen, Kryptowertpapiere f\u00fcr andere zu halten, zu speichern oder dar\u00fcber zu verf\u00fcgen\u201c eine Kryptoverwahrt\u00e4tigkeit sein soll.<\/p>\n<p>Ein Kryptowertpapier kann nicht zugleich ein Kryptowert sein, da die Regelungen zu Kryptowerten nur als Auffangtatbestand ausgestaltet sind und die Regelungen zu Wertpapieren vorrangig anzuwenden sind. Dies hat zur Konsequenz, dass der T\u00e4tigkeitsbereich des Kryptoverwahrers durch den Entwurf insoweit eingeschr\u00e4nkt werden soll, als die Verwahrung von Kryptowerten, die als Kryptowertpapiere einzustufen sind, k\u00fcnftig dem Depotgesetz unterliegt und damit ein <strong>erlaubnispflichtiges Bankgesch\u00e4ft<\/strong> in der Form des Depotgesch\u00e4fts darstellt.<\/p>\n<h3>Verwahrung von Kryptowertpapieren ist erlaubnispflichtiges Bankgesch\u00e4ft<\/h3>\n<p>Der Entwurf weicht damit deutlich von der Auffassung der BaFin ab, die dies bei der Verwahrung tokenisierter Wertpapiere noch anders beurteilt. Wird der Entwurf in der vorliegenden Fassung zum Gesetz, dann ist die Verwahrung von Kryptowertpapieren nicht l\u00e4nger von der Finanzdienstleistungslizenz f\u00fcr das Kryptoverwahrgesch\u00e4ft erfasst. Dem Kryptoverwahrer ist dann neben der Sicherung von kryptografischen Schl\u00fcsseln, die den Zugriff auf Kryptowerte und\/oder Kryptowertpapiere erm\u00f6glichen, nur noch<\/p>\n<ul>\n<li>die Verwahrung,<\/li>\n<li>die Verwaltung und<\/li>\n<li>die Sicherung<\/li>\n<\/ul>\n<p>von Kryptowerten erlaubt, soweit diese nicht die Anforderungen eines elektronischen Wertpapiers erf\u00fcllen. Sind aber die Voraussetzungen eines elektronischen Wertpapiers erf\u00fcllt, so sollen diese ausschlie\u00dflich durch Depotbanken verwahrt werden.<\/p>\n<h3>Erstemission von Kryptowertpapieren eine erlaubnispflichtige Kryptowertpapierregisterf\u00fchrung<\/h3>\n<p>Die Verwahrung sowohl des privaten als auch des \u00f6ffentlichen Schl\u00fcssels dergestalt, dass \u00f6ffentlicher und privater Schl\u00fcssel vom Verwahrer generiert und gespeichert werden, ist dem Kryptoverwahrer grunds\u00e4tzlich erlaubt. Nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs soll dies k\u00fcnftig jedoch bei Kryptowertpapieren nicht mehr m\u00f6glich sein. Da dies zur Konsequenz h\u00e4tte, dass bereits der Emittent, der nur eigene Kryptowertpapiere begibt, immer eine Erlaubnis nach \u00a7 32 KWG ben\u00f6tigt, w\u00fcrde dies zu einer weiteren wesentlichen Einschr\u00e4nkung des Kryptoverwahrgesch\u00e4fts f\u00fchren.<\/p>\n<h3>WINHELLER ber\u00e4t zu elektronischen Wertpapieren und Kryptowerten<\/h3>\n<p>Sie m\u00f6chten Ihr Unternehmen zuk\u00fcnftig \u00fcber elektronische Wertpapiere oder ein <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading\/ico-initial-coin-offering.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>ICO<\/strong><\/a> finanzieren? Kryptowerte stehen im Zentrum Ihres Gesch\u00e4ftsmodells? WINHELLER ber\u00e4t Unternehmen zu den Neuerungen rund um die Einf\u00fchrung von elektronischen Wertpapieren. Z\u00f6gern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zuzukommen.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Rechtsfragen zu Bitcoin und dezentralen Zahlungssystemen<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Umfassende Beratung im Finanzrecht<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unternehmensfinanzierung durch das Begeben von blockchainbasierten Wertpapieren in vollst\u00e4ndig digitaler Form wird m\u00f6glich Am 11.08.2020 haben das Bundesjustiz- und das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Einf\u00fchrung von elektronischen Wertpapieren ver\u00f6ffentlicht. Das Papier ist ein zentraler Baustein der Blockchainstrategie der Bundesregierung. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":23,"featured_media":7224,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"categories":[118],"tags":[],"class_list":["post-11587","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-kapitalanlagerecht"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/11587","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/23"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=11587"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/11587\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":12747,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/11587\/revisions\/12747"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/7224"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=11587"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=11587"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=11587"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}