{"id":11582,"date":"2020-04-03T09:50:24","date_gmt":"2020-04-03T07:50:24","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=11582"},"modified":"2023-05-30T16:12:11","modified_gmt":"2023-05-30T14:12:11","slug":"onlineplattformen-agb-aendern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/onlineplattformen-agb-aendern\/","title":{"rendered":"Onlineplattformen m\u00fcssen AGB \u00e4ndern!"},"content":{"rendered":"<h3><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/onlineplattform-agb-p2b.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-11584\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/onlineplattform-agb-p2b.jpg\" alt=\"Onlineplattformen m\u00fcssen AGB \u00e4ndern!\" width=\"400\" height=\"263\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/onlineplattform-agb-p2b.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/onlineplattform-agb-p2b-300x197.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a>P2B-Verordnung zwingt Plattformbetreiber zu AGB-\u00c4nderungen<\/h3>\n<p>Das EU-Parlament hat im Juni 2019 eine Verordnung zur F\u00f6rderung der Fairness und Transparenz von Onlineplattformbetreibern beschlossen. Ab Juli dieses Jahres tritt sie in allen Mitgliedstaaten in Kraft und k\u00f6nnte mit einigem Aufwand f\u00fcr die entsprechenden Betreiber verbunden sein.<\/p>\n<h3>Onlinemarktpl\u00e4tze sowie Buchungs- und Vergleichsportale betroffen<\/h3>\n<p>Die neuen Vorschriften sollen das sogenannte Plattform-to-Business-Gesch\u00e4ft <strong>transparenter und fairer<\/strong> gestalten. Typische Plattformen sind Onlinemarktpl\u00e4tze, App Stores, Soziale Netzwerke oder auch Buchungs- und Vergleichsportale mit Verlinkungen zu Internetseiten der gelisteten Unternehmen. Ausgenommen sind lediglich reine Werbeanbieter oder Zahlungsdienstleister.<\/p>\n<p>Es geht nicht mehr nur um den <strong>Schutz der Endverbraucher<\/strong>, sondern nunmehr auch um die Stellung der auf diesen Plattformen handelnden Unternehmer gegen\u00fcber den Plattformbetreibern. Mittlerweile nutzen mehr als eine Million europ\u00e4ischer Unternehmen Plattformen, um ihre Waren und Dienstleistungen Verbrauchern anzubieten, sodass der Gesetzgeber erkannt hat, dass auch diese Unternehmen gegen\u00fcber der Vormachtstellung der Plattformbetreiber gesch\u00fctzt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<h3>Marktmacht der Anbieter soll einged\u00e4mmt werden<\/h3>\n<p>Plattformbasierte Gesch\u00e4ftsmodelle sind aus der digitalen Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Dabei genie\u00dfen die Plattformen als Schnittstelle zwischen Anbieter und Verbraucher eine herausragende Machtposition. Indem sie f\u00fcr viele Unternehmen den einzigen lukrativen Zugang zu einem riesigen Markt organisieren, k\u00f6nnen sie auch die Zugangsvoraussetzungen daf\u00fcr bestimmen. Zu h\u00e4ufig haben Plattformanbieter bisher diese Voraussetzungen intransparent gestaltet.<\/p>\n<p>Besonders gegen kleinere Unternehmer nutzen einige Anbieter ihre Machtposition aus, indem sie beispielsweise immense Summen f\u00fcr hohe Rankingpositionen fordern oder Produkte weniger oder teils gar nicht mehr dem Verbraucher anzeigen.<\/p>\n<h3>Plattformbetreiber m\u00fcssen nun handeln<\/h3>\n<p>Um dieses Machtmissverh\u00e4ltnis zu beseitigen, hat die EU die <strong>Platform-to-Business-Verordnung<\/strong> (P2B-Verordnung) verabschiedet. Durch sie sollen grunds\u00e4tzliche \u201eReibungspunkte\u201c der Onlineplattformwirtschaft mit den auf den Plattformen repr\u00e4sentierten Unternehmen reduziert werden.<br \/>\nZiel der P2B-Verordnung ist es, die Betreiber von Onlineplattformen zu mehr Fairness und Transparenz im Umgang mit Unternehmen zu verpflichten, die ihre Produkte auf den Plattformen anbieten. Dadurch k\u00f6nnten Plattformbetreiber zu einigen Anpassungen gezwungen sein.<\/p>\n<h3>AGB, Ranking-Parameter und Beschwerdemanagement m\u00fcssen angepasst werden<\/h3>\n<p>Zur Steigerung der Transparenz m\u00fcssen zuk\u00fcnftig die von den Plattformen den Unternehmen gestellten AGB <strong>eindeutig verfasst und leicht abrufbar<\/strong> sein. Sollten die AGB den Anforderungen der Verordnung nicht gen\u00fcgen, gelten diese als nichtig. Undurchsichtige Formulierungen sowie unverst\u00e4ndliche Beschr\u00e4nkungen oder gar der v\u00f6llige Entzug des Plattformzugangs werden somit keine Bestandskraft mehr haben.<\/p>\n<p>Auch trifft die Plattformanbieter zuk\u00fcnftig die Pflicht zur Angabe und Begr\u00fcndung von sogenannten Bestpreisklauseln. Ferner muss das Verfahren zum plattforminternen Ranking der Unternehmer und der damit verbunden Pr\u00e4senz f\u00fcr die Verbraucher von den Anbietern erl\u00e4utert werden. Offengelegt werden m\u00fcssen auch Zahlungen, die einzelne Unternehmen f\u00fcr ein besseres Ranking an die Plattformen geleistet haben \u2013 rein technische Algorithmen sind hingegen nicht offenlegungspflichtig.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus sollen neue, umfassende Informationspflichten bez\u00fcglich Mediationsstellen und Beschwerdemanagement die Nutzung erleichtern sowie die Zahl der au\u00dfergerichtlichen Streitbeilegungen f\u00f6rdern. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise auch interne kostenfreie Beschwerdesysteme f\u00fcr gewerbliche Nutzer der Plattform.<\/p>\n<h3>WINHELLER passt Ihre Plattform-AGB an<\/h3>\n<p>F\u00fcr Plattformbetreiber bedeutet die P2B-Verordnung einiges an <strong>\u00dcberarbeitungsaufwand<\/strong>. Besonders die \u00dcberarbeitung der AGB sollte professionell erfolgen, um nicht das Risiko einzugehen, dass AGB-Klauseln in allen Vertr\u00e4gen mit gewerblichen Nutzern der Plattform nicht wirksam werden.<\/p>\n<p>Zudem muss festgestellt werden, ob eine Ausnahmesituation vorliegt, die das Abweichen von den Vorgaben der Verordnung erm\u00f6glicht. Daher empfiehlt sich eine gr\u00fcndliche Pr\u00fcfung, ob und welche Vorgaben der P2B-Verordnung auf den einzelnen Plattformbetreiber anzuwenden sind, damit sie noch vor Inkrafttreten der P2B-Verordnung umgesetzt werden k\u00f6nnen. Gern stehen Ihnen unsere erfahrenen Anw\u00e4lte f\u00fcr AGB zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/onlinehaendler-muessen-ueber-herstellergarantien-informieren\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Onlineh\u00e4ndler m\u00fcssen \u00fcber Herstellergarantien informieren<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/handelsrecht\/erstellung-und-ueberpruefung-der-agb.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Erstellung und Pr\u00fcfung Ihrer AGB durch erfahrene Anw\u00e4lte<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>P2B-Verordnung zwingt Plattformbetreiber zu AGB-\u00c4nderungen Das EU-Parlament hat im Juni 2019 eine Verordnung zur F\u00f6rderung der Fairness und Transparenz von Onlineplattformbetreibern beschlossen. 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