{"id":11340,"date":"2020-03-20T18:00:55","date_gmt":"2020-03-20T16:00:55","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=11340"},"modified":"2021-07-09T10:39:52","modified_gmt":"2021-07-09T08:39:52","slug":"corona-steuerliche-entlastungen-unternehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/corona-steuerliche-entlastungen-unternehmen\/","title":{"rendered":"Coronavirus: Mit diesen steuerlichen Entlastungen k\u00f6nnen Unternehmen rechnen"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/corona-steuerliche-entlastung-unternehmen.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-11343\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/corona-steuerliche-entlastung-unternehmen.jpg\" alt=\"Steuerliche Entlastung f\u00fcr Unternehmen\" width=\"400\" height=\"266\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/corona-steuerliche-entlastung-unternehmen.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/corona-steuerliche-entlastung-unternehmen-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a>Das Coronavirus sorgt weiterhin f\u00fcr finanzielle Notlagen in der deutschen Wirtschaft. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Vorst\u00e4nde sind dazu verpflichtet, alle sinnvollen M\u00f6glichkeiten zur Reduzierung von laufenden Kosten zu nutzen sowie sich \u00fcber Finanzierungsm\u00f6glichkeiten zu informieren.<\/p>\n<p>Als Steuerkanzlei m\u00f6chten wir an dieser Stelle \u00fcber alle aktuell geplanten steuerlichen Entlastungen f\u00fcr Unternehmen informieren.<\/p>\n<h2>Stundungen werden\u00a0erleichtert<\/h2>\n<p>Die Bundesregierung hat entschieden, dass die Gew\u00e4hrung von Stundungen erleichtert wird. F\u00e4llige Steuerzahlungen sollen dabei\u00a0<strong>zinsfrei gestundet<\/strong> werden.\u00a0Die Finanzbeh\u00f6rden k\u00f6nnen ab sofort Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche H\u00e4rte darstellen w\u00fcrde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei <strong>keine strengen Anforderungen<\/strong> zu stellen. Damit wird die Liquidit\u00e4t von Unternehmen unterst\u00fctzt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.<\/p>\n<h2>Vollstreckungsma\u00dfnahmen und S\u00e4umniszuschl\u00e4ge werden ausgesetzt<\/h2>\n<p>Auf Vollstreckungsma\u00dfnahmen und S\u00e4umniszuschl\u00e4ge wird <strong>bis zum 31.12.2020 verzichtet<\/strong>. Dies gilt allerdings nur, solange der Steuerschuldner unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist.<\/p>\n<h2>Vorauszahlungen werden leichter angepasst<\/h2>\n<p>Vorauszahlungen k\u00f6nnen ab sofort leichter angepasst werden. Dies gilt zun\u00e4chst f\u00fcr die Einkommen- und K\u00f6rperschaftsteuer. Sobald klar ist, dass die Eink\u00fcnfte eines Unternehmens im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die <strong>Steuervorauszahlungen<\/strong> unkompliziert und schnell <strong>herabgesetzt<\/strong>.\u00a0Auch Gewerbesteuer-Vorauszahlungsanpassungen k\u00f6nnen auf Antrag des Steuerpflichtigen reduziert werden.<\/p>\n<p>Die hessische Landesregierung plant zur konkreten Soforthilfe f\u00fcr Unternehmen, die <strong>Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen<\/strong> f\u00fcr 2020 auf Antrag <strong>auf \u201eNull\u201c herabzusetzen<\/strong>. Unternehmen sollen im Anschluss bereits gezahlte Steuervorauszahlungen erstattet bekommen, sofern sie nicht mit anderen Zahllasten zu verrechnen ist.<\/p>\n<h2>Erleichterung bei Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung in Planung<\/h2>\n<p>Das Bundesministerium der Finanzen und die Finanzverwaltungen planen aktuell zudem weitere Ma\u00dfnahmen. So sind schnelle L\u00f6sungen f\u00fcr die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Abgabe der Lohnsteueranmeldungen vorgesehen.\u00a0Die Finanz\u00e4mter wurden aufgerufen, ihren Ermessens- und Entscheidungsspielraum zugunsten betroffener Unternehmen zu nutzen.<\/p>\n<h2>Fristverl\u00e4ngerung f\u00fcr Jahressteuererkl\u00e4rungen in Hessen<\/h2>\n<p>Das Hessische Ministerium der Finanzen hat f\u00fcr die Jahressteuererkl\u00e4rungen (inkl. Gewinnermittlung) in allen steuerlich beratenen Steuerf\u00e4llen f\u00fcr den Veranlagungszeitraum 2018 eine <strong>Fristverl\u00e4ngerung bis zum 31.05.2020<\/strong> einger\u00e4umt.<\/p>\n<h2>Stundung von Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen<\/h2>\n<p>Es besteht dar\u00fcber hinaus die M\u00f6glichkeit, auch Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge zu stunden. Geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch (\u00a7 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB IV). Im Kern d\u00fcrfen Anspr\u00fcche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag dann gestundet werden, wenn die sofortige Einziehung mit <strong>erheblichen H\u00e4rten f\u00fcr das Unternehmen<\/strong> verbunden w\u00e4re und der Anspruch durch die Stundung nicht gef\u00e4hrdet wird.<\/p>\n<p>Erhebliche H\u00e4rte ist f\u00fcr ein Unternehmen dann gegeben, wenn es sich aufgrund ung\u00fcnstiger wirtschaftlicher Verh\u00e4ltnisse vor\u00fcbergehend in <strong>ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten<\/strong> befindet oder im Fall der sofortigen Einziehung der f\u00e4lligen Sozialversicherungsabgaben in diese geraten w\u00fcrde. Die aktuelle Coronakrise sorgt vielerorts f\u00fcr so eine \u201eerhebliche H\u00e4rte\u201c.<\/p>\n<h2>Keine Stundung bei langfristigen Schwierigkeiten<\/h2>\n<p>Eine Stundung darf allerdings nicht gew\u00e4hrt werden, wenn eine Gef\u00e4hrdung des Anspruchs eintreten w\u00fcrde. Das ist der Fall, wenn die <strong>Zahlungsschwierigkeiten nicht nur vor\u00fcbergehend<\/strong> sind oder eine \u00dcberschuldung in absehbarer Zeit offensichtlich nicht abgebaut werden kann.<\/p>\n<p>Die Stundung setzt einen entsprechenden Antrag des Unternehmens voraus, wobei das Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen zu belegen ist. \u00dcber den <strong>Stundungsantrag<\/strong> entscheidet die Krankenkasse als zust\u00e4ndige Einzugsstelle nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen.<\/p>\n<h3>WINHELLER unterst\u00fctzt Unternehmen bei allen Antr\u00e4gen zu Stundungen und Vorauszahlungen<\/h3>\n<p>Unsere <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/ueber-uns\/steuerberater.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>erfahrenen Steuerberater<\/strong><\/a> stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Als Steuerkanzlei unterst\u00fctzen wir Sie beim<\/p>\n<ul>\n<li>rechtssicheren <strong>Ausf\u00fcllen der Antr\u00e4ge auf Stundung<\/strong>,<\/li>\n<li><strong>Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung<\/strong> von Einkommen- und K\u00f6rperschaftsteuer,<\/li>\n<li><strong>Kommunikationsprozess<\/strong> mit den zust\u00e4ndigen Finanz\u00e4mtern.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Sie haben Interesse, eine Steuerstundung oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen zu beantragen? Sie m\u00f6chten pr\u00fcfen, ob Sie alle Voraussetzungen erf\u00fcllen? Unser Steuerteam steht Ihnen gern zur Verf\u00fcgung. <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/kontaktanfahrt.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Kontaktieren Sie uns!<\/strong><\/a><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/coronavirus-finanzierungshilfen-unternehmen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Coronavirus: Kurzfristige Finanzierungshilfen f\u00fcr Unternehmen<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/coronavirus-entschaedigung-unterstuetzung-arbeitgeber-lohnfortzahlung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Coronavirus: Welche Unterst\u00fctzung erhalten Arbeitgeber f\u00fcr die Lohnfortzahlung vom Staat?<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Coronavirus sorgt weiterhin f\u00fcr finanzielle Notlagen in der deutschen Wirtschaft. 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