{"id":11186,"date":"2020-03-09T15:37:04","date_gmt":"2020-03-09T13:37:04","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=11186"},"modified":"2022-02-18T14:23:11","modified_gmt":"2022-02-18T12:23:11","slug":"was-gemeinnuetzige-organisationen-aus-awo-skandal-lernen-koennen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/was-gemeinnuetzige-organisationen-aus-awo-skandal-lernen-koennen\/","title":{"rendered":"AWO-Skandal: Was k\u00f6nnen gemeinn\u00fctzige Organisationen daraus lernen?"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/awo-skandal-folgen-fuer-gemeinnuetzige-organisationen.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-11209\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/awo-skandal-folgen-fuer-gemeinnuetzige-organisationen.jpg\" alt=\"AWO-Skandal: Welche Lehren k\u00f6nnen gemeinn\u00fctzige Organisationen daraus ziehen?\" width=\"400\" height=\"267\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/awo-skandal-folgen-fuer-gemeinnuetzige-organisationen.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/awo-skandal-folgen-fuer-gemeinnuetzige-organisationen-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a>Nach dem derzeitigen Sachstand wird es f\u00fcr die <strong>AWO Frankfurt<\/strong> und die <strong>AWO Wiesbaden<\/strong> eng. Die Gemeinn\u00fctzigkeit ist hoch gef\u00e4hrdet, steuerstrafrechtliche Folgen sind f\u00fcr die Verantwortlichen nicht auszuschlie\u00dfen, und der Reputationsverlust ist schon jetzt immens. Welche Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\">Vereine und Verb\u00e4nde<\/a><\/strong> ergreifen, um solchen Themen vorzubeugen?<\/p>\n<h2>1. Vereinsrechtsform und Satzung regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcfen<\/h2>\n<p>H\u00e4ufig zeigt sich bei gemeinn\u00fctzigen Vereinen, dass die <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht\/gruendung-verein.html\">Vereinsrechtsform<\/a><\/strong> bei umfassenden wirtschaftlichen \u2013 wenn auch gemeinn\u00fctzigen \u2013 T\u00e4tigkeiten nicht mehr die richtige ist. Mit dem Wachstum der gemeinn\u00fctzigen Organisation und den gestiegenen Anforderungen an die Verantwortlichen wird meist auch eine Anpassung der Rechtsform, mindestens aber der <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/satzungsgestaltung.html\">Satzung<\/a><\/strong>, an die tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse notwendig. Als alternative Modelle zum Verein bieten sich die <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/gemeinnuetzige-gmbh.html\">gGmbH<\/a><\/strong>, die <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/gemeinnuetzige-ug.html\">gUG<\/a><\/strong> oder die <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/genossenschaftsrecht.html\">Genossenschaft<\/a><\/strong> an. Mitunter kann auch die <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/stiftungsrecht.html\">Stiftung<\/a><\/strong> die bessere <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/npo-gesellschaftsformen.html\">Rechtsformwahl<\/a><\/strong> sein. Aus diesem Grund entscheiden sich h\u00e4ufig unsere Mandanten f\u00fcr eine Umwandlung des Vereins in andere Rechtsformen oder die Ausgliederung von Teilbereichen auf haftungsbegrenzte Kapitalgesellschaften.<\/p>\n<p>Bei Organisationen wie der <strong>AWO<\/strong>, die mehrschichtig gegliedert sind, wird die Vereinsrechtsform oft grunds\u00e4tzlich die beste Rechtsform sein, allerdings ist dann die <strong>Satzung<\/strong> insoweit zu <strong>\u00e4ndern<\/strong>, dass eine professionelle Struktur eingezogen wird.<\/p>\n<h2>2. Vorstand mit rechtlicher und kaufm\u00e4nnischer Expertise<\/h2>\n<p>Je nach Organisation sind die Anforderungen an den <strong>Vorstand<\/strong> immens, das <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/haftungsfragen.html\">Haftungsrisiko<\/a><\/strong> hoch. Die Rekrutierung von <strong>ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern<\/strong> gestaltet sich daher zunehmend als Herausforderung f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Organisationen. Aus diesem Grund gilt es zu \u00fcberlegen, ob es sinnvoll ist, ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern, die meistens vom t\u00e4glichen Gesch\u00e4ft aufgrund <strong>mangelnder Expertise<\/strong> \u00fcberfordert sind und daher ihre kraft Gesetzes zugewiesenen Aufgaben nicht erf\u00fcllen k\u00f6nnen, die Verantwortung zuzumuten.<\/p>\n<p>Eine Alternative ist die Installation eines <strong>hauptamtlichen Vorstands<\/strong> ohne zus\u00e4tzlichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in. Die bisherigen beratenden oder repr\u00e4sentativen Aufgaben k\u00f6nnten dann von einem <strong>Beirat<\/strong> \u00fcbernommen werden, dessen <strong>Mitglieder ehrenamtlich<\/strong> t\u00e4tig sind, daf\u00fcr aber grunds\u00e4tzlich keiner <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/haftungsfragen.html\">Haftung<\/a><\/strong> mehr ausgesetzt sind. Dies kann eine sachgerechtere Ausgestaltung der schon faktischen Verh\u00e4ltnisse darstellen, denn die Vorstandsmitglieder wechseln schlicht ihre Organstellung. Dem Beirat k\u00f6nnen zwingende <strong>Mitspracherechte<\/strong> oder in gewissem Ma\u00dfe auch Vetorechte einger\u00e4umt werden. Soll der Vorstand nicht unkontrolliert agieren k\u00f6nnen, k\u00f6nnen dem Beirat oder einem gesonderten Aufsichtsrat auch Aufsichtsrechte einger\u00e4umt werden.<\/p>\n<p>Es sollte vermieden werden, dass Personen ohne rechtliche oder kaufm\u00e4nnische Expertise eine <strong>Aufsichtsfunktion<\/strong> aus\u00fcben. Um entsprechende Personen zu finden, sollten diese Positionen <strong>nicht<\/strong> als ehrenamtliche \u00c4mter ausgestaltet sein.<\/p>\n<h2>3. Unabh\u00e4ngiger und sachkundiger Kassenpr\u00fcfer<\/h2>\n<p>Ein oft in der Praxis verkanntes Problem ist eine <strong>funktionierende Kassenpr\u00fcfung<\/strong>. Aus <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/npo-compliance.html\">Compliancegr\u00fcnden<\/a><\/strong> ist es sinnvoll, dass der Kassenpr\u00fcfer unabh\u00e4ngig und sachkundig ist. Oft macht es daher Sinn, dass als <strong>Kassenpr\u00fcfer<\/strong> Rechtsanw\u00e4lte, Steuerberater oder Wirtschaftspr\u00fcfer eingesetzt werden. Die Unabh\u00e4ngigkeit wird dadurch gesichert, dass die <strong>T\u00e4tigkeit entgeltlich<\/strong> erfolgt. Idealerweise ist der Kassenpr\u00fcfer nicht zugleich der eigene Steuerberater. In der Praxis beobachten wir mitunter, dass die Steuerberater manchmal zu unkritisch bei ihrer eigenen T\u00e4tigkeit sind. Ein <strong>Vieraugenprinzip<\/strong>, dem durch den Einsatz eines unabh\u00e4ngigen externen Pr\u00fcfers Rechnung getragen wird, minimiert das Risiko erheblich.<\/p>\n<h2>4. Gehaltsgutachten sind Pflicht!<\/h2>\n<p>Immer h\u00e4ufiger fallen dem Finanzamt <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/npo-gesellschaftsformen.html\">gemeinn\u00fctzige Organisationen<\/a><\/strong> auf, bei denen die Verantwortlichen oder Mitarbeiter <strong>zu viel Gehalt<\/strong> bekommen. Dabei stellen wir h\u00e4ufig fest, dass die Verantwortlichen die Geh\u00e4lter vollkommen frei bestimmen und eine Grundlage fehlt, auf der das Gehalt basiert. Dass dann \u00c4rger vorprogrammiert ist, verwundert nicht. Ein von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater angefertigtes <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/gemeinnuetzige-gmbh\/gehaltsgutachten.html\">Gehaltsgutachten<\/a><\/strong>, in dem anhand von Vergleichszahlen und unter Ber\u00fccksichtigung der individuellen Verh\u00e4ltnisse der Organisation der nach dem <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht.html\">Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht<\/a><\/strong> zul\u00e4ssige Rahmen f\u00fcr das Gehalt bestimmt wird, beugt Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt vor. Wenn das Gehalt aufgrund eines solchen Gehaltgutachtens bestimmt wurde, ist den Entscheidungstr\u00e4gern zudem <strong>keine Pflichtverletzung<\/strong> vorzuwerfen. Dass ein solches Gehaltsgutachten kein Gef\u00e4lligkeitsgutachten sein darf, versteht sich aber von selbst.<\/p>\n<h2>5. Externer Compliancebeauftragter und Compliancema\u00dfnahmen<\/h2>\n<p>\u00c4u\u00dferst hilfreich, um Missst\u00e4nde aufzudecken oder noch besser, erst gar nicht entstehen zu lassen, ist die Installation von <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/npo-compliance.html\">Compliancema\u00dfnahmen<\/a><\/strong>. Hierunter sind diverse Ma\u00dfnahmen zu verstehen, die rechtswidriges Verhalten bestm\u00f6glich reduzieren oder im Idealfall sogar g\u00e4nzlich vermeiden sollen. Durch die Minimierung von Interessenkonflikten (Zust\u00e4ndigkeitszuweisung, Aufsicht, etc.) wird zudem oft schon der Anschein von beispielsweise fragw\u00fcrdigem Verhalten zumindest deutlich verringert.<\/p>\n<p>Ein <strong>externer Compliancebeauftragter<\/strong> (\u00e4hnlich wie ein externer Datenschutzbeauftragter) kann dabei als unabh\u00e4ngige Person von au\u00dfen mit objektivem Blick die internen Vorg\u00e4nge pr\u00fcfen und bewerten. Er ber\u00e4t die Verantwortlichen bei der Ergreifung der notwendigen Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Organisation. Als externe Compliancebeauftragte f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Organisationen eignen sich unseres Erachtens Rechtsanw\u00e4lte, die sowohl <strong>vereinsrechtliche<\/strong> als auch <strong>strafrechtliche<\/strong> Erfahrung haben. In steuerrechtlichen F\u00e4llen ist eine umfassende <strong>gemeinn\u00fctzigkeitsrechtliche Expertise<\/strong> Pflicht!<\/p>\n<p><strong>Compliancema\u00dfnahmen<\/strong> wirken sich \u2013 sofern sie die Verst\u00f6\u00dfe nicht verhindern \u2013 zumindest <strong>strafmildernd<\/strong> aus und helfen auch, wenn Beh\u00f6rden eine Ermessensentscheidung zu treffen haben, dass diese zugunsten der gemeinn\u00fctzigen Organisation ausfallen. Hingegen wirkt es sich oft nachteilig aus, wenn keine Compliancema\u00dfnahmen ergriffen wurden, auch wenn diese nicht per se gesetzlich vorgeschrieben sind. Das Fehlen angemessener Compliancema\u00dfnahmen wird teilweise bereits als <strong>fahrl\u00e4ssiges Verhalten<\/strong> angesehen. Sp\u00e4testens nach Inkrafttreten des Verbandssanktionengesetzes werden Compliancema\u00dfnahmen aber faktisch zur Pflicht.<\/p>\n<h2>6. Interne Vorg\u00e4nge \u00fcberpr\u00fcfen bzw. Internal Investigations<\/h2>\n<p>Organisationen, die sich unsicher sind, ob es ihnen wie der <strong>AWO<\/strong> ergehen k\u00f6nnte, sollten die Gelegenheit nun nutzen, um die internen Vorg\u00e4nge zu \u00fcberpr\u00fcfen. Wenn bereits Anhaltspunkte f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe vorliegen, sind Verantwortliche verpflichtet, dem Verdacht nachzugehen. Wer trotz des medienwirksamen <strong>AWO-Skandals<\/strong> noch immer nicht reagiert, wird sp\u00e4ter kaum glaubhaft gegen\u00fcber dem <strong>Finanzamt<\/strong> argumentieren k\u00f6nnen, warum z.B. zu hohe Geh\u00e4lter nicht angepasst oder zumindest \u00fcberpr\u00fcft wurden.<\/p>\n<p>Sollte die Organisation umfassende <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/npo-compliance.html\">Compliancema\u00dfnahmen<\/a><\/strong> updaten wollen oder einem bestimmten <strong>Verdacht<\/strong>, der schon existiert, nachgehen, so bieten sich sogenannte <strong>Internal Investigations<\/strong> (interne Untersuchungen durch externe Personen) an, um sich zun\u00e4chst selbst ein fundiertes Bild \u00fcber die Lage zu verschaffen. Solche Ma\u00dfnahmen kennt man von Wirtschaftsunternehmen, sie halten aber immer h\u00e4ufiger auch bei gemeinn\u00fctzigen Organisationen Einzug, weil sie sinnvolle <strong>Ma\u00dfnahmen der Risikominimierung<\/strong> und <strong>Haftungsreduzierung<\/strong> darstellen.<\/p>\n<h2>Wir helfen Ihnen gerne<\/h2>\n<p>Sollten Sie Unterst\u00fctzung bei der <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/npo-gesellschaftsformen.html\">Rechtsformwahl<\/a><\/strong>, der <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/satzungsgestaltung.html\">Satzungsanpassung<\/a><\/strong>, der Einf\u00fchrung oder \u00dcberpr\u00fcfung von <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/npo-compliance.html\">Compliancema\u00dfnahmen<\/a><\/strong>, der Erstellung von Gehaltsgutachten oder der Durchf\u00fchrung von<strong> Internal Investigations<\/strong> ben\u00f6tigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verf\u00fcgung. Aber auch wenn Sie einen <strong>externen Compliancebeauftragten<\/strong> in Ihrer NPO einsetzen m\u00f6chten, sprechen Sie uns gerne an. Um Ihnen als Nonprofitorganisation eine Kostenkontrolle zu erm\u00f6glichen, bieten wir auch Pauschalpreise f\u00fcr unsere Leistungen an.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/mittelfehlverwendung-aberkennung-gemeinnuetzigkeit\/\">Mittelfehlverwendung: Neben Imageschaden droht Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/npo-compliance.html\">Compliance in NPOs zur Vermeidung von Haftung und Imagesch\u00e4den<\/a><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach dem derzeitigen Sachstand wird es f\u00fcr die AWO Frankfurt und die AWO Wiesbaden eng. 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