{"id":10938,"date":"2020-01-15T11:31:55","date_gmt":"2020-01-15T09:31:55","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=10938"},"modified":"2022-02-18T14:25:35","modified_gmt":"2022-02-18T12:25:35","slug":"telekommunikationsueberwachung-private-gespraeche-vor-gericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/telekommunikationsueberwachung-private-gespraeche-vor-gericht\/","title":{"rendered":"Telekommunikations\u00fcberwachung: Wann landen meine privaten Gespr\u00e4che vor Gericht?"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_10940\" style=\"width: 410px\" class=\"wp-caption alignright\"><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/ueberwachung-telekommunikation-verwertung-beweise.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-10940\" class=\"wp-image-10940 size-full\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/ueberwachung-telekommunikation-verwertung-beweise.jpg\" alt=\"Telekommunikations\u00fcberwachung: Wann landen meine privaten Gespr\u00e4che vor Gericht?\" width=\"400\" height=\"267\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/ueberwachung-telekommunikation-verwertung-beweise.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/ueberwachung-telekommunikation-verwertung-beweise-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-10940\" class=\"wp-caption-text\">Wann landen meine privaten Gespr\u00e4che vor Gericht?<\/p><\/div>\n<p>Die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde darf ohne Wissen der Betroffenen deren Telekommunikation \u00fcberwachen und aufzeichnen. Durch diese Telekommunikations\u00fcberwachung (TK\u00dc) kann die Staatsanwaltschaft Beweise erlangen.<\/p>\n<p>Da die TK\u00dc in den privaten Lebensbereich des Betroffenen und Dritter eingreift, sind an ihren Einsatz strenge Anforderungen gestellt. Daher darf nur das zust\u00e4ndige Gericht eine TK\u00dc anordnen. Au\u00dferdem ist diese nur beim Verdacht schwerer Straftaten zul\u00e4ssig.<\/p>\n<h3>Steuerhinterziehung ist schwere Straftat<\/h3>\n<p>Unter diesen schweren Straftaten lassen sich neben terroristischen Aktivit\u00e4ten aber auch Taten aus dem wirtschaftlichen Bereich finden, wie beispielsweise die bandenm\u00e4\u00dfige <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/steuerstrafrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Steuerhinterziehung<\/strong><\/a> oder die Urkundenf\u00e4lschung. An den Begriff der Bande stellen die Staatsanwaltschaften dabei keine allzu hohen Anforderungen.<\/p>\n<p>So stellten wir in einem Verfahren fest, dass auf Grundlage eines gef\u00fchrten Telefongespr\u00e4ches im Strafverfahren auch Kunden eines vermeintlichen Steuerberaters als Beteiligte der Steuerhinterziehung beschuldigt wurden, obwohl im konkreten Fall der Verdacht der bandenm\u00e4\u00dfigen Steuerhinterziehung fernlag.<\/p>\n<h3>Intimsph\u00e4re bleibt geheim<\/h3>\n<p>Von der TK\u00dc ist nicht nur der Verd\u00e4chtigte selbst betroffen. Auch Angeh\u00f6rige und im selben Haushalt wohnende Personen k\u00f6nnen davon erfasst sein. Diese Erkenntnisse aus dem \u201eKernbereich der privaten Lebensgestaltung\u201c sind allerdings vor einer Verwertung durch die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden sicher. Aufzeichnungen \u00fcber solche Kenntnisse m\u00fcssen sofort gel\u00f6scht werden. Auch eine gerichtliche Verwertung von Aussagen durch Personen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Bei Personen, denen aufgrund ihres Berufes ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, ist eine Verwertung durch das Bundesverfassungsgericht erschwert worden. Dazu z\u00e4hlen neben Rechtsanw\u00e4lten auch Notare, Geistliche und Mitglieder anerkannter Beratungsstellen. Mit diesen Personen kann ungehindert und abh\u00f6rsicher gesprochen werden, z.B. um die Verteidigungsstrategie zu besprechen.<\/p>\n<h3>Zuf\u00e4llige Aufdeckung von Straftaten: Werden Zufallserkenntnisse verwertet?<\/h3>\n<p>Von einer TK\u00dc sind zwangsl\u00e4ufig aber auch Dritte auf der anderen Seite der Telefonleitung erfasst. Wie sieht es also aus, wenn ich mit einer Person telefoniere, bei der gerade eine \u00dcberwachung stattfindet? Habe ich demn\u00e4chst mit einer Strafanzeige zu rechnen, wenn ich meinem Bekannten am Telefon erz\u00e4hle, dass ich wieder einmal mit 100 km\/h durch die Innenstadt gefahren bin?<\/p>\n<p>Wenn die Beh\u00f6rden im Rahmen einer TK\u00dc auf solche \u201eZufallsfunde\u201c sto\u00dfen, stellt sich die Frage, ob diese auch verwertet werden d\u00fcrfen. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein solcher Zufallsfund gerichtlich nur verwertbar, wenn eine TK\u00dc auch bez\u00fcglich der Straftat h\u00e4tte vorgenommen werden d\u00fcrfen, die mit dem Zufallsfund aufgedeckt wird.<\/p>\n<p>Die \u00dcbertretung des Geschwindigkeitsgebots innerorts in unserem Beispiel befindet sich nicht im Katalog schwerer Straftaten in \u00a7 100a Abs. 2 StPO. Eine Ahndung dieses Versto\u00dfes, der mit einem solchem Zufallsfund bewiesen werden soll, w\u00e4re also in aller Regel nicht haltbar. Andere Straftaten k\u00f6nnten aber unter Umst\u00e4nden verfolgt werden.<\/p>\n<h3>Schwierige Abgrenzung zwischen Zufallsfund und Zusammenhangstat<\/h3>\n<p>Von einem Zufallsfund abzugrenzen ist eine sogenannte Zusammenhangstat. Auch wenn es sich nicht um eine schwere Straftat handelt, ist eine Beweisverwertung trotzdem dann zul\u00e4ssig, wenn ein enger Bezug zu der in der Anordnung aufgef\u00fchrten Tat besteht. Das bedeutet beispielsweise, dass man f\u00fcr eine Beg\u00fcnstigung belangt werden k\u00f6nnte, wenn man dem T\u00e4ter bei der Verwertung seiner Beute hilft. Eine Abgrenzung zwischen Zufallsfunden und Zusammenhangstaten kann sich in der Praxis als durchaus schwierig darstellen.<\/p>\n<h3>Kein Schutz mehr durch Verschl\u00fcsselung<\/h3>\n<p>Einige Telekommunikationsanbieter haben ihr Gesch\u00e4ftsmodell auf einen diskreten Umgang mit den Kommunikationsinhalten und Daten ihrer Kunden ausgelegt. Durch diverse Verschl\u00fcsselungssoftwares waren diese Gespr\u00e4che bisher vor dem Zugriff Dritter und somit auch vor der \u00dcberwachung durch die Strafverfolger gesch\u00fctzt. Durch eine umstrittene Gesetzesanpassung haben die Strafverfolger nun auch Zugriff auf diese verschl\u00fcsselten Inhalte.<\/p>\n<p>Bei der sogenannten Quellen-TK\u00dc kann die Beh\u00f6rde direkt auf die Kommunikationsquelle zugreifen, bevor diese verschl\u00fcsselt wird. Telekommunikationsanbieter sind danach in Zukunft verpflichtet, Gespr\u00e4chsdaten aufzuzeichnen und im Falle einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen TK\u00dc-Anordnung an die Staatsanwaltschaft herauszugeben. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 20.12.2018 als zul\u00e4ssig befunden (Aktenzeichen: 2 BvR 2377\/16 &#8211; NJW 2019, 584).<\/p>\n<h2>Beratung durch erfahrene Strafverteidiger<\/h2>\n<p>Sollten Betroffene mit Beweisen konfrontiert sein, die aus einer TK\u00dc stammen, ist im Einzelfall zu pr\u00fcfen, ob diese Beweise \u00fcberhaupt im Verfahren verwertbar sind oder einem Beweisverwertungsverbot unterliegen.<\/p>\n<p>Diese Pr\u00fcfung wie auch die \u00dcbernahme Ihrer Strafverteidigung und die Ausarbeitung einer Verteidigungsstrategie \u00fcbernehmen unsere erfahrenen Strafverteidiger gerne.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/rechtswidrige-hausdurchsuchung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Rechtswidrige Hausdurchsuchung \u2013 was nun?<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/wirtschaftsstrafrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Fr\u00fchzeitig Beratung im Wirtschaftsstrafrecht in Anspruch nehmen<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde darf ohne Wissen der Betroffenen deren Telekommunikation \u00fcberwachen und aufzeichnen. 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