{"id":10573,"date":"2019-09-26T08:41:10","date_gmt":"2019-09-26T06:41:10","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=10573"},"modified":"2023-05-30T16:20:30","modified_gmt":"2023-05-30T14:20:30","slug":"markenrechtsverletzung-nespresso-fahrrad","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/markenrechtsverletzung-nespresso-fahrrad\/","title":{"rendered":"Markenrechtsverletzung beim Nespresso-Fahrrad? Wohlt\u00e4tigkeitsorganisation vs. Nahrungsmittelkonzern"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_10588\" style=\"width: 410px\" class=\"wp-caption alignright\"><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/nespresso-fahrrad-markenrecht-1.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-10588\" class=\"size-full wp-image-10588\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/nespresso-fahrrad-markenrecht-1.jpg\" alt=\"Markenrechtsverletzung beim Nespresso-Fahrrad? Wohlt\u00e4tigkeitsorganisation vs. Nahrungsmittelkonzern\" width=\"400\" height=\"267\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/nespresso-fahrrad-markenrecht-1.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/nespresso-fahrrad-markenrecht-1-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-10588\" class=\"wp-caption-text\">Schnell kann aus der Verwendung griffiger Slogans oder Zeichen eine Markenrechtsstreitigkeit werden.<\/p><\/div>\n<p>Der armenische S\u00e4nger Charles Aznavour sagte einmal, eine gute Schw\u00e4che sei besser als eine schlechte St\u00e4rke. Das dachte sich wohl auch der gr\u00f6\u00dfte Lebensmittelkonzern der Welt mit einer simplen Idee: Warum nicht die in der Kritik stehenden, gebrauchten Nespressokapseln als Klimaretter anpreisen? So entstehen nun in Zusammenarbeit mit dem schwedischen Start-up \u201eV\u00e9losophy\u201c aus Aluminiumkapseln Aluminiumfahrr\u00e4der.<\/p>\n<p>Dabei wird garantiert, dass bei jedem Erwerb eines der knapp 1.300 Euro teuren Fahrr\u00e4der ein weiteres Fahrrad an ein Schulkind in Afrika gespendet wird. Abschlie\u00dfend soll das wohlt\u00e4tige Projekt mit dem klangvollen Namen \u201eRe:Cycle\u201c vermarktet werden. Eine runde Sache also?<\/p>\n<h3>\u201eRe:Cycle\u201c vs. \u201eRe-Cycle\u201d<\/h3>\n<p>Fast, denn es gibt einige Beulen im Charity-Fahrrad von Nestl\u00e9: Von dem horrenden Preis f\u00fcr ein 5-Gang-Fahrrad mit Holzkorb und zwei integrierten Becherhalterungen einmal abgesehen (und nein, es handelt sich nicht um ein E-Bike), erinnert der Projektname sehr stark an die britische Wohlt\u00e4tigkeitsorganisation \u201eRe-Cycle\u201c, die sich den Namen bereits vor gut 20 Jahren hat sichern lassen. Unl\u00e4ngst lieferte der Verein, der gebrauchte Fahrr\u00e4der einsammelt und an Bed\u00fcrftige in Afrika verschenkt, sein 100.000stes Fahrrad aus. Markenrechtlich also nicht ganz unproblematisch.<\/p>\n<h3>Droht jetzt ein Markenrechtsstreit?<\/h3>\n<p>Trotz des m\u00f6glichen juristischen Konflikts ist es bis jetzt noch nicht zu einem Rechtsstreit gekommen; im Wohlt\u00e4tigkeitsbereich arbeitet man letzten Endes ja doch f\u00fcr dieselbe Sache. So hat Nestl\u00e9 als vers\u00f6hnendes Angebot die M\u00f6glichkeit in den Raum gestellt, K\u00e4ufer des neuen Nespresso-Bikes k\u00f6nnten ja ihr altes Fahrrad dem englischen Verein \u201eRe-Cycle\u201c zur Verf\u00fcgung stellen. Es bleibt abzuwarten, ob sich der etablierte <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\">Verein<\/a><\/strong> damit zufriedengibt. Vor Gericht d\u00fcrfte Nestl\u00e9 den K\u00fcrzeren ziehen, weshalb der Konzern diesen Weg kaum einschlagen wird. Schlie\u00dflich will man aus einer guten Schw\u00e4che ja auch keine schlechte Publicity ziehen.<\/p>\n<h3>Folgerung f\u00fcr deutsche Unternehmen<\/h3>\n<p>Dieses prominente Beispiel zeigt, dass unbedachtes Vorgehen im Bereich des <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/gewerblicher-rechtsschutz\/markenrecht.html\">Markenrechts<\/a> <\/strong>Konsequenzen f\u00fcr Unternehmen \u2013 wie hier Nestl\u00e9 \u2013 haben kann. Dieses Risiko besteht auch f\u00fcr Unternehmen in Deutschland. Gem\u00e4\u00df \u00a7 14 Abs. 1 des Markengesetzes (MarkenG) gew\u00e4hrt der Markenschutz dem Inhaber ein ausschlie\u00dfliches Recht. Ohne Zustimmung ist es Dritten dadurch untersagt, die Marke zu verwenden. Aus diesem Grund sollten sich Unternehmen wie Nestl\u00e9 einige Fragen stellen, bevor sie Projektnamen wie \u201eRe:Cycle\u201c \u00f6ffentlich verwenden.<\/p>\n<h3>Problemstellung am Beispiel Nestl\u00e9<\/h3>\n<p>Zun\u00e4chst m\u00fcssen sich Unternehmen der Gesamtsituation bewusst werden. In unserem Beispiel scheint Nestl\u00e9 von einer Parallelnutzung, dem Namen \u201eRe-Cycle\u201c, keine Kenntnis gehabt zu haben. Durch diese Unachtsamkeit steht das Unternehmen nun aber vor dem Problem, ein Projekt \u00f6ffentlichkeitswirksam angesto\u00dfen zu haben und unter Umst\u00e4nden den Namen wechseln bzw. Schadensersatz leisten zu m\u00fcssen. Besonders unter Ber\u00fccksichtigung des Wertes der Wiedererkennung und der Griffigkeit des gew\u00e4hlten Slogans stellt sich dieser Umstand f\u00fcr Nestl\u00e9 als \u201eungl\u00fccklich\u201c heraus.<\/p>\n<h3>Markenrecherche vor Markenanmeldung unerl\u00e4sslich<\/h3>\n<p>Unternehmen k\u00f6nnen sich jedoch schon vor der Markteinf\u00fchrung absichern, indem sie \u00fcberpr\u00fcfen, ob die von ihnen gew\u00e4hlte Zeichenfolge schon als Marke auf dem Markt besteht und gesch\u00fctzt wird. Ohne gro\u00dfen Aufwand kann dies an externe \u00dcberpr\u00fcfungsdienstleiter ausgelagert werden. Dieser Schritt ist schon deswegen unerl\u00e4sslich, da auch eine fahrl\u00e4ssige Markenrechtsverletzung gem\u00e4\u00df \u00a7 14 Abs. 6 MarkenG zu einem Schadensersatzanspruch f\u00fchren kann. Denn werden nicht alle m\u00f6glichen und zumutbaren Nachforschungen angestellt, um eine \u00dcberschneidung mit schon bestehenden Marken zu vermeiden, wird die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht eingehalten. Somit f\u00fchrt der Einwand, die verletzte Marke nicht gekannt zu haben, selten zum Erfolg.<\/p>\n<h3>Verwechslungsgefahren bei Markennamen vermeiden<\/h3>\n<p>Ziel der \u00dcberpr\u00fcfung muss es sein, Verwechslungsgefahren zu vermeiden, da sie einen Schadensersatzanspruch begr\u00fcnden k\u00f6nnen. Eine Verwechselungsgefahr liegt vor, wenn das Publikum glauben k\u00f6nnte, dass die Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder ggf. aus wirtschaftlicher Sicht miteinander verbundenen Unternehmen stammen k\u00f6nnten. Daf\u00fcr entscheidend ist, ob eine Identit\u00e4t oder \u00c4hnlichkeit der Zeichen oder der Waren bzw. Dienstleistungen besteht und welche Kennzeichnungskraft das \u00e4ltere Zeichen ausstrahlt.<\/p>\n<p>In dem vorliegenden Beispiel liegt schon aus der fast identischen Semantik der Zeichen eine Verwechselung nahe. Zudem beziehen sich beide Zeichen auf eine, vereinfacht gesagt, Transferierung von Fahrr\u00e4dern. Letztlich ist das Zeichen \u201eRe-Cycle\u201c deutlich \u00e4lter und genie\u00dft bereits seit Jahren einen wahrnehmbaren Stellen- und Wiedererkennungswert in der \u00d6ffentlichkeit. Dies zeigt sich nicht zuletzt an der hohen Anzahl bereitgestellter Fahrr\u00e4der. Somit kann abschlie\u00dfend festgestellt werden, dass eine Verwechslung der beiden Zeichen nicht vollst\u00e4ndig ausgeschlossen werden kann. Es ist durchaus anzunehmen, dass eine Vielzahl von Personen, die schon \u201eRe-Cycle\u201c kennen, davon ausgehen, dass Nestl\u00e9s Zeichen \u201eRe:Cycle\u201c mit ersterem in Verbindung steht.<\/p>\n<h3>Unterst\u00fctzung bei Markenanmeldung und Markenrechtsverletzung<\/h3>\n<p>Auch wenn dies nur ein beispielhafter Fall ist, da weder Nestl\u00e9 noch Re-Cycle aus Deutschland stammen, zeigt sich die Gefahr f\u00fcr hiesige Unternehmen. Schnell kann aus der Verwendung griffiger Slogans oder Zeichen eine Markenrechtsstreitigkeit werden. Wird diese nicht schnell genug erkannt, kann sie mitunter zu erheblichen Schadensersatzanspr\u00fcchen des \u00e4lteren Markeninhabers f\u00fchren. Hier bietet sich eine rechtzeitige Unterst\u00fctzung durch eine Rechtsberatung an. Unsere <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/gewerblicher-rechtsschutz\/markenrecht.html\">Anw\u00e4lte f\u00fcr Marken- und Wettbewerbsrecht<\/a><\/strong> unterst\u00fctzen Sie gern bei der Markenanmeldung und in Markenstreitigkeiten.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/markenverletzung-konkurrenzprodukte\/\">Keine Markenrechtsverletzung bei Auflistung von Konkurrenzprodukten<\/a><\/strong><br \/>\n<strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/gewerblicher-rechtsschutz\/markenrecht.html\">Au\u00dfergerichtlicher und gerichtlicher Markenschutz<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der armenische S\u00e4nger Charles Aznavour sagte einmal, eine gute Schw\u00e4che sei besser als eine schlechte St\u00e4rke. 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