{"id":10417,"date":"2019-08-01T09:19:54","date_gmt":"2019-08-01T07:19:54","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=10417"},"modified":"2022-10-13T17:37:12","modified_gmt":"2022-10-13T15:37:12","slug":"verkauf-kryptowaehrungen-dritter-strafbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/verkauf-kryptowaehrungen-dritter-strafbar\/","title":{"rendered":"Verkauf von Kryptow\u00e4hrungen Dritter ist strafbar"},"content":{"rendered":"<p>Im Ausland ist der Handel mit Kryptow\u00e4hrung st\u00e4rker reguliert, vollst\u00e4ndig verboten (wie in der Volksrepublik China) oder es wird zumindest \u00fcber ein Verbot nachgedacht (z.B. in Indien). Aus diesen politischen Unsicherheiten m\u00f6chten sich europ\u00e4ische Handelsplattformen f\u00fcr <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Kryptow\u00e4hrungen<\/strong><\/a> weitestgehend heraushalten. Daher verlangen hierzulande einige Handelsplattformen von ihren Benutzern einen Wohnsitz im EU-Inland und die Staatsangeh\u00f6rigkeit eines Staates des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraumes, wenn sie Kryptow\u00e4hrungen an- oder verkaufen.<\/p>\n<p>Um ihre Coins trotz fehlenden Wohnsitzes oder fehlender Staatsb\u00fcrgerschaft zu ver\u00e4u\u00dfern, lassen viele Betroffene den Verkauf \u00fcber das Benutzerkonto eines Bekannten laufen. Dieser hilfsbereite Dritte wei\u00df meist gar nicht, dass er damit ein nicht absehbares strafrechtliches Risiko eingeht.<\/p>\n<div id=\"attachment_10418\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption alignright\"><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/verkauf-kryptowaehrung-dritter-strafbar.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-10418\" class=\"wp-image-10418 size-full\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/verkauf-kryptowaehrung-dritter-strafbar.jpg\" alt=\"Verkauf von Kryptow\u00e4hrungen Dritter ist strafbar\" width=\"300\" height=\"200\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-10418\" class=\"wp-caption-text\">Die \u00dcberlassung des eigenen Benutzerkontos an Dritte zum Verkauf von Kryptow\u00e4hrungen ist strafbar.<\/p><\/div>\n<h3>Hohe Strafen f\u00fcr Geldw\u00e4sche<\/h3>\n<p>Geldgesch\u00e4fte \u00fcber das Konto eines Mittelsmannes laufen zu lassen, erinnert stark an das, was im organisierten Verbrechen schon seit Jahrzehnten gang und g\u00e4be ist: Um aus illegalen Gesch\u00e4ften erlangtes Geld wieder \u201ereinzuwaschen\u201c, wird besagtes Geld auf das Bankkonto eines eingeweihten Dritten (sogenannter \u201eFinanzagent\u201c) \u00fcberwiesen. Der Finanzagent l\u00e4sst sich daraufhin das Geld in bar auszahlen und verschickt es mithilfe eines Anbieters f\u00fcr Bargeldtransfer zur\u00fcck an den unrechtm\u00e4\u00dfigen Vorbesitzer. Im Gegenzug erh\u00e4lt der Finanzagent dann eine gro\u00dfz\u00fcgige Provision.<\/p>\n<p>Strafbar macht sich der Finanzagent dabei einer Geldw\u00e4sche nach \u00a7 261 StGB. Wer sich darauf beruft, von der illegalen Herkunft des Geldes nichts gewusst zu haben, muss sich zumindest Leichtfertigkeit vorwerfen lassen, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bewehrt ist.<\/p>\n<h3>\u00dcberlassen des Wallets genauso strafbar?<\/h3>\n<p>Macht sich der hilfsbereite Dritte auch strafbar, wenn er sein Wallet unentgeltlich zur Verf\u00fcgung stellt?<\/p>\n<p>Geldw\u00e4sche setzt zun\u00e4chst eine rechtswidrige Vortat voraus. Der Handel mit Kryptow\u00e4hrung stellt zwar in L\u00e4ndern wie der Volksrepublik China eine strafbare Handlung dar. Als Vortat scheidet eine im Ausland begangene Tat aber aus, wenn sie in Deutschland nicht strafbar ist.<br \/>\nAu\u00dferdem besteht immer die M\u00f6glichkeit, dass die Coins aus Trades stammen, die steuerpflichtig sind. <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/steuerstrafrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Steuerhinterziehung<\/strong><\/a> als Vortat der Geldw\u00e4sche greift aber nur, wenn der Vort\u00e4ter die Steuerhinterziehung banden- oder gewerbsm\u00e4\u00dfig begangen hat, was bei privaten Kryptospekulanten selten der Fall sein d\u00fcrfte. Die Gefahr einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung nach \u00a7 370 AO bleibt jedoch.<\/p>\n<h3>Risiko minimieren durch richtige Beratung<\/h3>\n<p>Wer Kryptow\u00e4hrungen f\u00fcr eine andere Person ver\u00e4u\u00dfert, macht sich in aller Regel nicht nach dem StGB strafbar. Steuerstrafrechtlich bleibt jedoch immer ein ernst zu nehmendes Restrisiko. Zivilrechtlich gesehen kann ein solcher Verkauf gegen die AGB der Handelsplattform versto\u00dfen und zur Sperrung des betroffenen Kontos f\u00fchren. Empfehlenswert ist der Handel bzw. Umtausch f\u00fcr andere Personen also aus mehreren Gr\u00fcnden nicht.<\/p>\n<p>Da jedoch jeder Einzelfall individuell zu beurteilen ist, die Rechtslage sich gerade in diesem Bereich stetig \u00e4ndert und kleine \u00c4nderungen des Sachverhalts zu einer anderen Einsch\u00e4tzung f\u00fchren k\u00f6nnen, ist eine vorherige Beratung sinnvoll, um strafrechtliche Risiken zu minimieren. Gerne stehen Ihnen unsere erfahrenen Anw\u00e4lte daf\u00fcr zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/kundenidentifizierung-walletanbieter\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>EU-Kommission fordert Kundenidentifizierung von Walletanbietern<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/steuerstrafrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Steuerhinterziehung:\u00a0Schnelles Handeln ist notwendig<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Ausland ist der Handel mit Kryptow\u00e4hrung st\u00e4rker reguliert, vollst\u00e4ndig verboten (wie in der Volksrepublik China) oder es wird zumindest \u00fcber ein Verbot nachgedacht (z.B. in Indien). Aus diesen politischen Unsicherheiten m\u00f6chten sich europ\u00e4ische Handelsplattformen f\u00fcr Kryptow\u00e4hrungen weitestgehend heraushalten. 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