{"id":10331,"date":"2019-07-10T09:47:23","date_gmt":"2019-07-10T07:47:23","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=10331"},"modified":"2022-02-17T10:59:43","modified_gmt":"2022-02-17T08:59:43","slug":"uebungsleiter-steuerliche-verbesserung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/uebungsleiter-steuerliche-verbesserung\/","title":{"rendered":"\u00dcbungsleiter: Steuerliche Situation verbessert sich"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_10333\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption alignright\"><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/uebungsleiter-freibetrag.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-10333\" class=\"wp-image-10333 size-full\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/uebungsleiter-freibetrag.jpg\" alt=\"\u00dcbungsleiter: Steuerliche Situation verbessert sich\" width=\"300\" height=\"200\"><\/a><p id=\"caption-attachment-10333\" class=\"wp-caption-text\">Ist der Verlust eines \u00dcbungsleiters von der Steuer absetzbar?<\/p><\/div>\n<p>Viele B\u00fcrger arbeiten bei einem als gemeinn\u00fctzig anerkannten Sportverein in ihrem Ort als Trainer und erhalten daf\u00fcr eine Verg\u00fctung. Diese Verg\u00fctung bleibt steuerfrei, solange sie den Betrag von 2.400 Euro im Jahr nicht \u00fcberschreitet. Man nennt diese Regelung im <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/vereine.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Steuerrecht<\/strong><\/a> den \u00dcbungsleiterfreibetrag.<\/p>\n<p>Der Bundefinanzhof (BFH) hatte in einem aktuellen Fall zu diesem Thema entschieden. In einer Vielzahl von F\u00e4llen reicht die gezahlte \u00dcbungsleiterverg\u00fctung nicht aus, um die durch die T\u00e4tigkeit entstehenden Kosten zu decken. Dadurch entsteht ein Verlust aus der T\u00e4tigkeit als \u00dcbungsleiter. Doch ist dieser Verlust im Rahmen der pers\u00f6nlichen Steuerkl\u00e4rung mit anderen Eink\u00fcnften verrechenbar und damit von der Steuer absetzbar?<\/p>\n<p>Im zu entscheidenden Fall hatte der \u00dcbungsleiter einen Verlust aus seiner \u00dcbungsleitert\u00e4tigkeit in H\u00f6he ca. 500 Euro gegen\u00fcber dem Finanzamt geltend gemacht. Dabei \u00fcberstiegen weder die Einnahmen noch die Ausgaben den \u00dcbungsleiterfreibetrag von derzeit 2.400 Euro (\u00a7 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz).<\/p>\n<h3>Alte Mindesth\u00f6he f\u00fcr ber\u00fccksichtigungsf\u00e4hige Ausgaben f\u00e4llt weg<\/h3>\n<p>Laut Finanzverwaltung, k\u00f6nnen Ausgaben bis zur H\u00f6he des \u00dcbungsleiterfreibetrages nicht ber\u00fccksichtigt werden, da sie im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Da die Einnahmen aus einer \u00dcbungsleitert\u00e4tigkeit bis zur H\u00f6he von 2.400 Euro steuerfrei sind, sind Ausgaben entsprechend auch nur ab diesem Betrag ber\u00fccksichtigungsf\u00e4hig.<\/p>\n<p>In einem \u00e4hnlich gelagerten Fall hat bereits das Finanzgericht (FG) Th\u00fcringen zugunsten des Steuerpflichtigen entschieden und sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt. Auch in dem Fall des BFH hat die Vorinstanz, das FG Mecklenburg-Vorpommern, zugunsten des Steuerpflichtigen entschieden und die Kosten aus der T\u00e4tigkeit als \u00dcbungsleiter unabh\u00e4ngig davon ber\u00fccksichtigt, ob der \u00dcbungsleiterfreibetrag ausgesch\u00f6pft war.<\/p>\n<h3>Gewinnerzielungsabsicht ist entscheidend<\/h3>\n<p>Der BFH hat sich in seinem Urteil dem Grunde nach der Auffassung des Finanzgerichts angeschlossen. Danach darf aus der Privilegierung der Steuerbefreiung kein Nachteil dadurch entstehen, dass tats\u00e4chlich entstandene Ausgaben unber\u00fccksichtigt bleiben.<\/p>\n<p>Der BFH macht aber deutlich, dass die entstandenen Verluste nur dann in der Einkommensteuererkl\u00e4rung ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass er die T\u00e4tigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aus\u00fcbt. Die Gewinnerzielungsabsicht liegt vor, wenn der Steuerpflichtige das Ziel verfolgt, im Hinblick auf seine gesamte \u00dcbungsleitert\u00e4tigkeit letztlich am Ende mehr Einnahmen als Ausgaben, kurz gesagt einen Gewinn, zu erzielen (sog. Totalgewinn). Dem Steuerpflichtigen muss es demnach gelingen, in absehbarer Zeit mehr Einnahmen als Ausgaben zu erwirtschaften und damit einen Gewinn aus der T\u00e4tigkeit zu erzielen.<\/p>\n<p>Sofern ihm das nicht gelingt, sind die Aufwendungen der steuerlich nicht relevanten Sph\u00e4re der Liebhaberei zuzuordnen. Das h\u00e4tte zur Folge, dass sowohl s\u00e4mtliche Einnahmen als auch Ausgaben steuerlich nicht ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<h3>Ber\u00fccksichtigung von Verlusten aus T\u00e4tigkeit als \u00dcbungsleiter<\/h3>\n<p>Insbesondere f\u00fcr \u00dcbungsleiter, die regelm\u00e4\u00dfig \u00dcbersch\u00fcsse aus ihrer \u00dcbungsleitert\u00e4tigkeit erzielen, ist diese Entscheidung von Bedeutung. Auf Grundlage des Urteils k\u00f6nnen nun auch Verluste in einzelnen Jahren geltend gemacht werden, wenn die Ausgaben isoliert betrachtet unterhalb der Grenze des \u00dcbungsleiterfreibetrages liegen.<\/p>\n<p>Jedoch sollten auch \u00dcbungsleiter, die bisher ausschlie\u00dflich Verluste gemacht haben diesem Urteil ihre Aufmerksamkeit widmen. Wenn n\u00e4mlich langfristig Gewinne erwartet werden, dann sind die Verluste bei der Einkommensteuer zu ber\u00fccksichtigen. In diesem Fall sollten Sie keine Angst vor der Diskussion mit dem Finanzamt haben.<\/p>\n<p>Gerne unterst\u00fctzen wir <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>gemeinn\u00fctzige Organisationen<\/strong><\/a> bei allen Fragen rund um das Thema \u00dcberleiterfreibetrag oder der Geltendmachung Ihrer Verluste gegen\u00fcber dem Finanzamt.<\/p>\n<p>BFH, Urteil vom 20.11.2018, VIII R 17\/16<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/uebungsleiterpauschale-sozialleistungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Keine Anrechnung von \u00dcbungsleiterpauschale auf Sozialleistungen<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/vereine.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Umfassende Steuerberatung f\u00fcr Ihren Verein<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele B\u00fcrger arbeiten bei einem als gemeinn\u00fctzig anerkannten Sportverein in ihrem Ort als Trainer und erhalten daf\u00fcr eine Verg\u00fctung. 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