{"id":10105,"date":"2019-04-24T09:33:56","date_gmt":"2019-04-24T07:33:56","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=10105"},"modified":"2019-04-24T09:33:56","modified_gmt":"2019-04-24T07:33:56","slug":"datenschutz-herausgabe-mitgliederliste","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/datenschutz-herausgabe-mitgliederliste\/","title":{"rendered":"Datenschutz vs. Mitgliederrechte: Herausgabe der Mitgliederliste unzul\u00e4ssig?"},"content":{"rendered":"<p>Der Streit bei Hannover 96 um die sog. \u201e50+1 Regel\u201c der ausgegliederten Profimannschaft besch\u00e4ftigt die Sportrechtswelt schon l\u00e4nger. Zur Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung ben\u00f6tigte die Interessengemeinschaft \u201ePro Verein 1896\u201c nun die aktuelle Mitgliederliste. Zun\u00e4chst verweigerte der Verein die Herausgabe jedoch unter Berufung auf den <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/datenschutzrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Datenschutz<\/strong><\/a>.<\/p>\n<h3><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/datenschutz-mitglieder-verein.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-10107\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/datenschutz-mitglieder-verein.jpg\" alt=\"Datenschutz vs. Mitgliederrechte: Herausgabe der Mitgliederliste unzul\u00e4ssig?\" width=\"300\" height=\"162\" \/><\/a>Mitgliedschaftliches Recht auf Einsicht in Vereinsakten<\/h3>\n<p>Vereinsmitglieder k\u00f6nnen bei Erreichen einer bestimmten Anzahl von Unterst\u00fctzern die Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung verlangen. Zu Zwecken der Vorbereitung einer entsprechenden Petition k\u00f6nnen die Initiatoren hierbei auch auf das mitgliedschaftliche Akteneinsichtsrecht zur\u00fcckgreifen, um die Kontaktdaten der \u00fcbrigen Mitglieder in Erfahrung zu bringen und diese \u00fcber die Hintergr\u00fcnde der Versammlung zu informieren. Im Fall von Hannover 96 hatte das Amtsgericht Hannover Medienberichten zufolge sogar ein Zwangsgeld in H\u00f6he von 25.000 Euro festgesetzt, um die Rechte der Mitglieder auf Herausgabe der Mitgliederliste durchzusetzen.<\/p>\n<h3>Steht der Datenschutz dem Vereinsrecht im Wege?<\/h3>\n<p>Der Vorstand um den Unternehmer Martin Kind widersetzte sich dem aber zun\u00e4chst. Die Herausgabe der Daten sei aus Datenschutzgr\u00fcnden nicht zul\u00e4ssig. Eine Herausgabe der Mitgliederliste sei nicht n\u00f6tig, weil der <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Verein<\/strong><\/a> stattdessen die Informationen selbst an die Mitglieder weiterleiten k\u00f6nne. Da \u201ePro Verein\u201c allerdings zwischenzeitlich eine rechtskr\u00e4ftige Gerichtsentscheidung gegen Hannover 96 erwirkt hat, wird der Verein nach eigenen Angaben die Liste nun dennoch herausgeben.<\/p>\n<p>Ob das aus Datenschutzsicht tats\u00e4chlich zul\u00e4ssig ist, ist damit allerdings noch nicht gekl\u00e4rt. Die zust\u00e4ndige Datenschutzbeh\u00f6rde h\u00e4lt die Herausgabe jedenfalls f\u00fcr nicht zul\u00e4ssig. Und tats\u00e4chlich ist die Weitergabe von Mitgliederinformationen nicht unproblematisch. Denn grunds\u00e4tzlich ist die Verarbeitung von Daten nur insoweit zul\u00e4ssig, wie es zur Durchf\u00fchrung des Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnisses erforderlich ist. Angesichts der m\u00f6glichen \u201eTreuhandstellung\u201c des Vorstands zur Weiterleitung an die Mitglieder erscheint die Herausgabe aber nicht unbedingt erforderlich.<\/p>\n<h3>Abweichung von der \u201e50+1 Regel\u201c<\/h3>\n<p>Hintergrund des andauernden Konflikts zwischen Hannover 96 und \u201ePro Verein\u201c ist die Frage, ob bei der Deutschen Fu\u00dfball-Liga (DFL) eine Ausnahmegenehmigung f\u00fcr die Abweichung von der \u201e50+1 Regel\u201c zugunsten des langj\u00e4hrigen Vorstands und F\u00f6rderers Martin Kind beantragt werden soll. Diese Regel besagt, dass ein Verein, der seine Profimannschaft auf eine Tochter-Kapitalgesellschaft ausgliedert, an dieser stets die Mehrheit (50% + 1) der Stimmanteile haben muss. So soll der Einfluss der Vereinsmitglieder auf \u201eihre\u201c Mannschaft gesichert werden. Hiervon kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn ein einzelner Investor den Mutterverein seit mehr als 20 Jahren ununterbrochen und erheblich gef\u00f6rdert hat. Diese Ausnahmeregelung wird derzeit auf einzelne Mannschaften wie etwa Bayer 04 Leverkusen angewandt.<\/p>\n<p>Die 50+1 Regel ist unter dem Gesichtspunkt des freien Wettbewerbs und Kapitalverkehrs durchaus kritisch zu sehen, beschr\u00e4nkt sie doch die M\u00f6glichkeit von Investments mit entsprechendem Mitspracherecht in Fu\u00dfballclubs. Bei aller Fanverbundenheit hat sich der Profifu\u00dfball (wie der Profisport insgesamt) jedoch l\u00e4ngst zu einem gro\u00dfen Wirtschaftssektor entwickelt, in dem einzelne Vereine ohne finanzstarke Investoren nicht mehr bestehen k\u00f6nnen. Ob vor diesem Hintergrund die 50+1 Regel noch zeitgem\u00e4\u00df ist oder angesichts der fehlenden Einflussnahme von Vereinen bei bestehenden Ausgliederungen ohnehin gegenstandslos ist, kann nicht Gegenstand juristischer Auseinandersetzung sein, sondern bedarf einer politischen Diskussion auf Ebene der DFL. Aus gemeinn\u00fctzigkeitsrechtlicher Sicht ist es jedenfalls nicht unproblematisch, wenn <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht\/gemeinnuetziger-verein.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>gemeinn\u00fctzige Sportvereine<\/strong><\/a> die Mehrheit an profitorientierten Wirtschaftsunternehmen halten (m\u00fcssen).<div class=\"tmnf-sc-box normal   \">\n<p>Welche datenschutzrechtlichen Inhalte m\u00fcssen in die Satzung? Wir pr\u00fcfen Ihre bestehenden Regelungen und machen konkrete \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge zum Fixpreis. Gerne teilen wir Ihnen auch mit, wann und auf welche Weise Mitgliederinformationen an Dritte herausgegeben werden d\u00fcrfen. Melden Sie sich einfach unter <a href=\"mailto:info@winheller.com\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>info@winheller.com<\/strong><\/a> und \u00fcbersenden Sie uns Ihre aktuelle Satzung sowie etwaige Gesch\u00e4fts- und Vereinsordnungen.<\/div><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/schiedsvereinbarung-mitgliederliste\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Schiedsvereinbarung und Einsichtsrecht in Mitgliederliste<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/datenschutzrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Erstellung eines Datenschutzkonzepts f\u00fcr Ihre Organisation<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Streit bei Hannover 96 um die sog. \u201e50+1 Regel\u201c der ausgegliederten Profimannschaft besch\u00e4ftigt die Sportrechtswelt schon l\u00e4nger. 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