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Wie viel Kapital braucht eine Familienstiftung?

Startkapital einer Famlienstiftung

Diese Frage wird uns immer wieder gestellt: Wie viel Startkapital benötigt man eigentlich für eine Familienstiftung?

Stiftungserrichtung ab Kapitalausstattung von ca. 1 Mio. Euro sinnvoll

Nach unserer Erfahrung ist die Errichtung einer auf Dauer angelegten selbstständigen Familienstiftung erst ab einer anfänglichen Vermögensausstattung von rund 1 Mio. Euro wirklich sinnvoll. Mit weniger Kapital sollten Familienstiftungen nur gegründet werden, wenn entsprechend hohe Erträge aus dem Vermögen der Stiftung sicher (!) erwirtschaftet werden können. Wie kommt diese 1-Million-Grenze zustande?

Mindestkapital einer Familienstiftung: vereinfachtes Beispiel

Ein Stifter hat vier Kinder, die er ab sofort monatlich mit je 500 Euro brutto (375 Euro netto) unterstützen möchte. Die Stiftung muss somit monatlich Erträge von 2.000 Euro netto erwirtschaften, also 24.000 Euro pro Jahr. Wenn das Stiftungsvermögen aus einer unbelasteten (!) vermieteten Immobilie besteht, dann sollte diese Immobilie eine Jahresnettokaltmiete von 40.000 Euro erwirtschaften.

Unterstellt man, dass die Rohrendite der Immobilie ca. 5 % beträgt, dann müsste die Immobilie aktuell einen Verkehrswert von 800.000 Euro haben, um 40.000 Euro Jahresnettokaltmiete erwirtschaften zu können.

Warum 40.000 Euro Jahresnettokaltmiete, um 24.000 € an die Kinder auszuschütten? Ganz einfach: Von der Jahresnettokaltmiete sind ca. 25 % an Betriebskosten abzuziehen sowie weitere Kosten der Immobilie, z.B.

  • Hausverwaltung,
  • Instandhaltungskosten,
  • Rücklagenbildung
  • usw.

Übrig bleiben 30.000 Euro, die mit 15 % Körperschaftsteuer zu versteuern sind. Der Stiftung verbleiben dann noch ca. 26.000 – 27.000 Euro. Hiervon müssen dann u.a. noch die Kosten für den Steuerberater abgezogen werden, womit der Stiftung in unserem Beispiel am Ende ca. 24.000 Euro verbleiben.

Zudem ist zu bedenken, dass die Stiftung von dieser Zuwendung noch Abgeltungssteuer einbehalten muss, auch wenn sie diese im Folgejahr von der Steuerlast abziehen kann, so wird ein Betrag von 6.000 Euro erst einmal benötigt.

Die Stiftung müsste in unserem Beispiel folglich anfänglich mindestens mit einem Kapital von gut 900.000 Euro ausgestattet werden. Dabei sind noch nicht weitere Kosten für die Verwaltung der Stiftung, wie z.B. mögliche Aufwandsentschädigungen für die Tätigkeit des Stiftungsvorstands, erfasst.

Vorsicht bei unseriösen Versprechungen

Dennoch wird in der Beratungsbranche immer noch zu häufig propagiert, dass man mit der Errichtung einer Familienstiftung mit wenig Startkapital Vermögen aufbauen kann. Wie unser oben geschildertes Beispiel zeigt, ist jedoch bei monatlichen Erträgen von 2.000 Euro schon ein Startkapital von mind. 900.000 Euro erforderlich.

Wer Familienstiftungen zum Vermögensaufbau mit einem Startkapital von wenigen Tausend Euro verspricht, lässt bestimmte Kosten, Steuern und Aufwände außen vor. Im Vordergrund sollte daher weniger der rasche Vermögensaufbau stehen, sondern zu allererst die Sicherung des eigenen Vermögens. Dieses ist nämlich zahlreichen Risiken ausgesetzt, die wir hier einmal exemplarisch dargestellt haben.

Gefahren für das Vermögen

Gefahren für das Vermögen. Abbildung aus der Broschüre Vermögensgestaltung mit Weitsicht

 

Vermögensausstattung muss nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks sicherstellen

Um überhaupt als Stiftung anerkannt zu werden, ist die elementarste Voraussetzung, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks durch eine ausreichende Kapitalausstattung gesichert ist. Dabei sind insbesondere

  • die Stiftungsart,
  • der mit der Stiftung verbundene finanzielle Aufwand sowie
  • Bestand und Ertragskraft des Stiftungsvermögens

zu berücksichtigen. Eine gesetzlich vorgesehene „Mindestkapitalausstattung“ wie bei anderen Rechtsformen gibt es nicht. Unser Beispiel zeigt jedoch, dass die eigenen Ziele ohne ein bestimmtes Mindestkapital nicht erfüllt werden können.

Stiftung mit wenig Kapital gründen?

Vom Grundsatz her kann eine Stiftung anfänglich (!) auch  mit nur geringem Kapital ausgestattet werden. An dieser Stelle kommt es oft zu Missverständnissen, denn die Betonung liegt auf „anfänglich“. Weitere Vermögenszugänge müssen also mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgen. Zudem muss die Kapitalausstattung dennoch so umfangreich sein, dass die Stiftung ab dem Zeitpunkt ihrer Errichtung in der Lage ist, die vorgesehenen Zwecke in einem adäquaten und nicht nur marginalen Umfang zu erfüllen.

Sie haben Interesse an der Gründung einer Familienstiftung? Gern sind wir Ihnen bei der Ausarbeitung einer Stiftungslösung behilflich.

Weiterlesen:
Steueroptimierung für Vermögensbildung: Ohne Sparen geht es nicht!
Familienstiftungen und Immobilien – Das müssen Sie wissen

 

Der Autor, Rechtsanwalt Boris Piekarek, über die Vorteile einer Stiftungslösung:

 

Boris Piekarek

Rechtsanwalt Boris Piekarek ist darauf spezialisiert, rechtliche und steuerliche Vermögenskonzepte und Rechtformgestaltungen für Unternehmer, Immobilieneigentümer und vermögende Privatpersonen zu entwerfen.

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