DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot in einem nicht von den Parteien ausgehandelten Handelsvertretervertrag wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 BGB) unwirksam sei.

Ein Unternehmen machte gegenüber seinem ehemaligen Handelsvertreter Ansprüche wegen Verletzung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots geltend. Nachdem das erstinstanzlich zuständige LG Mosbach und das OLG Karlsruhe im Rahmen der Berufung die Klage abgewiesen hatten, wurde der Rechtsstreit dem BGH zur Revision vorgelegt. Auch diese hatte keinen Erfolg.

Bestimmungen sind Teil der AGBs

Zunächst stellte der BGH fest, dass es sich bei den Bestimmungen des zwischen dem Unternehmen und dem Handelsvertreter geschlossenen Vertrags um Allgemeine Geschäftsbedingungen handele, da für ein Aushandeln durch die Parteien nichts vorgetragen worden sei.

Das Gericht erkannte zudem die Unwirksamkeit des von den Streitparteien geregelten nachvertraglichen Wettbewerbsverbots. Die konkrete Regelung lasse die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen nicht genau genug erkennen. So sei weder klar, wie weit das Abwerbeverbot reiche, noch wie der Kundenschutzes konkret ausgestaltet sei.

Salvatorische Klausel reicht nicht aus

Der BGH sah sich auch außerstande, das nachvertragliche Wettbewerbsverbot durch eine ergänzende Vertragsauslegung oder über die im Vertrag enthaltene salvatorische Klausel zu retten. Für Ersteres sei nicht hinreichend erkennbar, welche der unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten die Vertragsparteien gewählt hätten. Die salvatorische Klausel verstoße ihrerseits gegen Regelugen des BGB zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das Gericht hat nicht entschieden, dass es grundsätzlich unzulässig sei, in formularmäßig verwendeten Handelsvertreterverträgen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot zu vereinbaren. Allerdings sollte besondere Sorgfalt auf die konkrete Ausgestaltung gelegt werden. Gerne sind Ihnen unsere erfahrenen Anwälte dabei behilflich.

BGH, Urteil vom 3.12.2015, VII ZR 100/15

Weiterlesen:
Umstrukturierung: Handelsvertreter haben Anspruch auf Ausgleich
Handelsverträge gestalten: So geht’s richtig

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab ist für WINHELLER überwiegend im Bereich des allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts, des Gesellschaftsrechts, des Handelsrechts, des Erbrechts und des internationalen Wirtschaftsrechts tätig.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
VSN Insider – Vermögen | Stiftung | Nachfolge (6x jährlich)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *