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Weiterentwicklung der Selbstanzeige

Der „Passauer Neuen Presse“  gab Bayerns Finanzminister Markus Söder vergangene Woche bekannt, härtere Strafen gegen Steuerhinterzieher zu planen. Danach soll zwar auch zukünftig die Möglichkeit zur Selbstanzeige bestehen bleiben , allerdings soll die bis jetzt damit einhergehende  Straffreiheit an klare Bedingungen geknüpft werden. Ganz entfallen soll die Straffreiheit laut Söders Vorschlag, wenn ein besonders schwerer Fall von Steuerhinterziehung vorliegt, also ein klares System erkennbar ist, zum Beispiel durch den Wechsel des Wohnortes in eine Steueroase oder im Fall des Amtsmissbrauchs eines Amtsträgers. Söder zufolge  müsse man „die Schrauben klar anziehen“ beim Kampf gegen Steuerhinterziehung.

Der  Politiker fordert zusätzlich, bei schweren Fällen der Steuerhinterziehung ab 50.000 Euro die Selbstanzeige nur bei einer Erhöhung des Strafzuschlags von bisher 5 % auf mindestens 7,5%  bis 10 % zu ermöglichen. Des Weiteren soll seiner Meinung nach die Verjährungsfrist ebenfalls um 5 Jahre auf 15 Jahre erhöht werden.

Das Instrument der Selbstanzeige geriet in den letzten Wochen besonders durch das Bekanntwerden der Steuerhinterziehung von Uli Hoeneß, dem Präsidenten des FC Bayern München, ins Rampenlicht.

Derzeit prüft eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern den Vorschlag von Markus Söder. Dann wird sich herausstellen, ob es sich bei den Forderungen des CSU-Politikers lediglich um individuelle Aussagen im Wahlkampf handelt oder ob die Vorschläge tatsächlich eine breitere Mehrheit finden.

Angesichts zunehmender Kritik am Instrument der Selbstanzeige und offenbar schwindender Akzeptanz in der Bevölkerung und nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zunehmenden internationalen Zusammenarbeit zwischen den Finanzbehörden zahlreicher Staaten, sollten sich Steuerpflichtige, die ihr Vermögen zum Zwecke der Steuerhinterziehung im Ausland angelegt haben, in jedem Fall ernsthafte Gedanken über eine Legalisierung ihrer Taten machen. Es ist zu vermuten, dass die künftigen rechtlichen Rahmenbedingungen – wie auch immer sie im Detail aussehen werden – den Weg zurück in die Legalität eher erschweren werden.

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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