Nahezu jeder hat sicherlich schon einmal den Begriff „Stiftung“ gehört. Doch was genau ist eigentlich eine Stiftung?
Keine gesetzliche Definition für Stiftung
Das deutsche Recht enthält keine Definition dafür, was eine Stiftung genau ist. In Anbetracht der Ursprünge stiftungsartiger Organisationen in der vorchristlichen Antike (ja, sogar die alten Ägypter kannten bereits ähnliche Konstrukte) ist dies auch nur folgerichtig, denn der Begriff der Stiftung unterliegt dem Wandel der Zeit.
Die Stiftung ist das Ergebnis des Stiftens
Das Konstrukt Stiftung ist das Ergebnis eines konkreten Vorgangs, nämlich des Stiftens. Demnach versteht man allgemein eine Stiftung als eine von einem Stifter geschaffene Institution, die die Aufgabe hat, mit Hilfe des der Stiftung gewidmeten Vermögens einen bestimmten Zweck dauerhaft zu verfolgen.
Zentrale Bedeutung: der Stifterwille
Von zentraler Bedeutung ist der sogenannte Stifterwille, also der Wille, der dem Vorgang des Stiftens zugrunde liegt. Mit dem Vorgang des Stiftens verselbstständigt sich dieser quasi und wird „in Stein gemeißelt“.
Dies unterscheidet die Stiftung von anderen körperschaftlichen Strukturen, wie z.B. die GmbH, die vom wandelbaren Willen der jeweiligen Mitglieder getragen wird und von diesem abhängig ist. Ohne Mitglieder würde keine GmbH bestehen.
Die Stiftung hat erst gar keine Mitglieder und ist so quasi auf ewig angelegt. Die Stiftung hat nur sogenannte Destinatäre, sprich Nutznießer bzw. Begünstigte des Stiftungsvermögens. Diese können allerdings nicht den ursprünglichen Stifterwillen beeinflussen.
Stiftungszweck ist die Seele der Stiftung
Der mit dem Stiften verfolgte Zweck ist nahezu unabänderlich und kann durchaus als Seele der Stiftung bezeichnet werden. Er bildet die Leitlinie für die künftige Tätigkeit der Stiftung.
Inhaltlich kann mit einer Stiftung im Grunde jeder erdenkliche Zweck erfüllt werden. Dieser Zweck muss allerdings dennoch irgendwie erreichbar sein und darf das Gemeinwohl nicht gefährden. Nicht mit dem Wesen einer Stiftung vereinbar ist allerdings der alleinige Zweck, den Stifter oder sich selbst zu fördern. Eine gewisse Eigennützigkeit ist hingegen völlig unproblematisch.
Stiftungen haben zahlreiche Erscheinungsformen
In Deutschland können Stiftungen zum einen hinsichtlich ihrer Rechtsfähigkeit in selbstständige und unselbstständige Stiftungen unterteilt werden und zum anderen hinsichtlich ihres Zwecks z.B.:
- Gemeinnützige Stiftungen,
- Familienstiftungen,
- Kommunale Stiftungen,
- Bürgerstiftungen,
- Kirchliche Stiftungen,
- Unternehmensverbundene Stiftungen,
- Verbrauchsstiftungen u.v.m.
Da der Begriff der Stiftung nicht geschützt ist, haben sich auch zahlreiche sog. Stiftungsersatzformen entwickelt, wie z.B. die Stiftung & Co. KG, Stiftungs-GmbH oder der Stiftungsverein.
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Tags: Familienstiftung