DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Was droht dem DFB bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit?

Das Sommermärchen ist längst vorbei, aber trotzdem wieder in aller Munde. Diesmal jedoch wegen einer ominösen Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro des DFB an die FIFA. Weil der DFB dieses Geld in den Steuererklärungen des Jahres 2006 offenbar falsch deklariert hat, hat unter anderem die DFB-Zentrale Besuch von der Steuerfahndung bekommen. Was droht dem DFB steuerrechtlich?

Verdacht der Steuerverkürzung

Nach dem derzeitigen Sachstand, der in den Medien verbreitet wird, gab es offenbar eine schwarze Kasse beim DFB. Die Steuererklärungen des Jahres 2006 wiesen dieses Vermögen nicht bzw. falsch aus, sodass der Verdacht der Steuerverkürzung vorliegt. Damit droht eine Steuernachzahlung wegen der falsch deklarierten Ausgabe. Weit größeres Ungemach droht aber, wenn das Finanzamt dem DFB, der ein eingetragener gemeinnütziger Verein ist, die Gemeinnützigkeit aberkennen würde. Möglich ist eine Aberkennung, wenn der DFB steuerrechtliche Vorschriften nicht eingehalten hat. Die Aberkennung wäre naheliegend, wenn sich der Verdacht der Steuerverkürzung erhärten würde. Was aber dann?

Sollte dem DFB tatsächlich die Gemeinnützigkeit aberkannt werden, wäre vor allem zu klären, ob hiervon nur der Veranlagungszeitraum 2006 betroffen wäre. Denkbar ist in der Tat, dass es sich bei der falschen Deklarierung um ein einmaliges Ereignis handelt, das ausschließlich das Jahr 2006 betrifft. Denkbar ist hingegen auch, dass der Fehler auch in Veranlagungsjahren nach 2006 „nachwirkt“ bzw. sich die Verantwortlichen auch in den Folgejahren in strafrechtlich relevanter Weise verhalten haben, was eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit für mehrere Jahre nach sich ziehen könnte.

Bei Verlust der Gemeinnützigkeit entfallen Steuervergünstigungen

Im Falle der Aberkennung entfielen jedenfalls sämtliche Steuervergünstigungen, die an die Gemeinnützigkeit anknüpfen. Die Folge wäre eine hohe Nachversteuerung der Gewinne, denn einer der größten Vorteile der Gemeinnützigkeit für Körperschaften besteht darin, dass die Körperschafts- und Gewerbesteuer nur für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zu zahlen ist und Einkünfte in anderen gemeinnützigen Sphären unversteuert bleiben.

Rückforderung der Zuschüsse von Bund und Ländern

Zu den unversteuerten Sphären zählt insbesondere auch die Vermögensverwaltung, in deren Rahmen der DFB wohl jedes Jahr Millionenbeträge aus Lizenzgeschäften vereinnahmt – bisher steuerfrei. Nach Aberkennung der Gemeinnützigkeit wäre dem nicht mehr so: Auf die Lizenzgewinne müsste der DFB dann 15,825 % Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag zahlen. Hinzu käme die Gewerbesteuer, deren Hebesatz in Frankfurt im Jahr 2006 490 v.H. betrug und ab 2007 460 v.H. beträgt – was umgerechnet einem Steuersatz von 17,15% (2006) bzw. 16,1% (ab 2007) entspricht. Auch die Differenz zwischen dem vom DFB vermutlich angesetzten reduzierten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7% zum normalen Steuersatz in Höhe von 19% wäre nachzuentrichten. Insgesamt dürften mit einem Entzug der Gemeinnützigkeit daher Nachzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe verbunden sein.

Soweit der Deutsche Fußball-Bund e.V. Zuschüsse der öffentlichen Hand erhalten hat, die aufgrund der Gemeinnützigkeit gewährt wurden, droht ferner deren Rückforderung. Es bleibt also spannend.

Weiterlesen:
Verein kann Verbandsstrafe auf Fan abwälzen
Aberkennung der Gemeinnützigkeit – Mit diesen Folgen ist zu rechnen

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

2 Antworten zu "Was droht dem DFB bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit?"

  1. Werner Zimmermann sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Wodurch begründet sich die Gemeinnützigkeit des DFB im Detail? Sind die Gehälter seiner letenden Angestellten noch mit den Gehältern anderer gemeinnütziger Organisationen noch vergleichbar – ich glaube nicht? Mit dem Verkauf der Übertragungsrechte an Sky ist dem Durchschnittsbürger und Steuerzahler die Teilnahme an den Spielen der Bundesliga und an internationnalen Spielen von Vereinen der Bundesliga praktisch unmöglich geworden und genau dies war die Intension der Förderung des DFB durch den Bund. Der Bundesbürger ist praktisch an der Teilnahme der Spiele ausgeschlossen worden.
    Mit freundlichem Gruß
    Werner Zimmermann

    • Sehr geehrter Herr Zimmermann,

      ich hoffe, ich kann ein paar Dinge aufklären. Die Gemeinnützigkeit des DFB begründet sich in dessen ideellem Zeck, der Förderung des Sports. Gemeint ist nicht der Profifußball, sondern im Fall des DFB der Amateur- und Jugendfußball, der in den fast 26.000 Fußballvereinen ausgeübt wird, deren Dachverband der DFB ist.

      Der Profifußball, insbesondere die 1. und 2. Bundesliga wird von der DFL (Deutsche Fußball Liga GmbH) betrieben, die nicht gemeinnützig ist. Der DFB verpachtet in dem sogenannten Grundlagenvertrag das Recht den Wettbewerb der 1. und 2. Fußball-Bundesliga durchzuführen und erhält hierfür Pachteinnahmen, die steuerlich der Vermögensverwaltung des DFB zugeordnet werden. Durch diese (grundsätzlich legitime) Gestaltung gefährdet der nicht-gemeinnützige Profifußball nicht die Gemeinnützigkeit des DFB. Die konkrete Ausgestaltung des Grundlagenvertrags zwischen DFB und DFL war aber zuletzt häufig Gegenstand von kritischer Berichterstattung in der Presse.

      Die Vermarktung der Spiele der 1. und 2. Bundesliga (insbesondere Verkauf der Übertragungsrechte) erfolgt durch die DFL und nicht durch den DFB. Da der Profifußball zudem ohnehin nicht gemeinnützig ist, kann leider meines Erachtens nicht argumentiert werden, dass die Spiele im Free-TV übertragen werden müssen, damit die Allgemeinheit zusehen kann.

      Hinsichtlich der Gehälter bei gemeinnützigen Organisationen ist es so, dass die Finanzämter deren Angemessenheit überprüfen. Dies ist eine Prüfung im Einzelfall und es ist von gemeinnütziger Organisation zu gemeinnütziger Organisation unterschiedlich, was noch als angemessen anzusehen ist.

      Beste Grüße
      RA Johannes Fein

Schreibe einen Kommentar zu Rechtsanwalt Johannes Fein Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *