DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Kein Vorsteuerabzug bei sportlichen Veranstaltungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gibt in einem aktuellen Schreiben verbindliche Hinweise, wie Sportveranstaltungen durch gemeinnützige Organisationen umsatzsteuerlich zu behandeln sind.

Kein Vorsteuerabzug bei sportlichen VeranstaltungenMitgliedsbeiträge unterliegen nicht der Umsatzsteuer

Nach Ansicht der Finanzverwaltung sind Mitgliedsbeiträge nicht steuerbares Entgelt und unterliegen damit nicht der Umsatzsteuer. In der Folge kann bei damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Einige Sportvereine beriefen sich in der Vergangenheit jedoch auf Entscheidungen des EuGH und des BFH, wonach durch die direkte Anwendung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwSt-SysRL) solche Mitgliedsbeiträge durchaus steuerbar sein und damit zum Vorsteuerabzug berechtigen können.

Kein umsatzsteuerlicher Vorteil für Sportvereine

Das BMF stellt nun aber klar: Bei Berufung auf die MwSt-SysRL werden Beiträge zwar steuerbar, das übrige Umsatzsteuerrecht findet aber weiterhin Anwendung. Nach § 4 Nr. 22 b) UStG sind Umsätze im Zusammenhang mit sportlichen Veranstaltungen umsatzsteuerfrei. Aufgrund des Zusammenhangs mit steuerfreien Umsätzen wird der Vorsteuerabzug durch § 15 Abs. 2 UStG ausgeschlossen. Im Ergebnis führt die Berufung auf EU-Recht somit nicht zu einem umsatzsteuerlichen Vorteil für Sportvereine.

Das BMF-Schreiben gibt lediglich die Ansicht der Finanzverwaltung wieder und gilt als verbindliche Rechtsauslegung für sämtliche Finanzämter. Das heißt jedoch nicht, dass diese Rechtsauffassung auch richtig ist und vor Gericht Bestand haben würde. Ob eine Berufung auf EU-Recht überhaupt sinnvoll ist, ist stets eine Frage des Einzelfalls und sollte mit Blick auf die Vor- und Nachteile genau abgewogen werden.

BMF-Schreiben v. 04.02.2019 – BMF-Dok 2019/0091394

WINHELLER-Umsatzsteuer-Check zum Fixpreis: Sie sind sich unsicher, ob sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen oder ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf die von Ihnen erbrachten Leistungen Anwendung findet? Lassen Sie sich von unseren Steuerexperten einen Überblick geben! Melden Sie sich einfach bei uns unter info@winheller.com und schicken Sie uns Ihren letzten Jahresabschluss samt Tätigkeitsbericht sowie eine Aufstellung Ihrer aktuellen Einnahmen und Ausgaben. Zudem benötigen wir etwa 30 Minuten Ihrer Zeit für ein telefonisches Kurzinterview.

Weiterlesen:
Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen sind umsatzsteuerpflichtig und berechtigen zum Vorsteuerabzug
Welche Vorteile ergeben sich aus der Gemeinnützigkeit?

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *