DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Was ist die Verwaltungskostenquote?

Verwaltungskostenquote?

Was ist die Verwaltungskostenquote?

Gemeinnützige Organisationen unterliegen den Geboten der Unmittelbarkeit, Selbstlosigkeit und Ausschließlichkeit der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke. Insbesondere das Selbstlosigkeitsgebot verlangt dabei, dass steuerbegünstigt eingeworbene Mittel überwiegend für die als gemeinnützig anerkannten Zwecke verwendet werden – und nicht etwa den eigenen Verwaltungskosten zum Opfer fallen. Nonprofit-Organisationen sind damit zum effizienten Einsatz ihrer Mittel gezwungen, denn bei einem Verstoß gegen das Selbstlosigkeitsgebot droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

Verwaltungskostenquote als Maßstab

Als Maßstab für die Effizienz des Mitteleinsatzes gilt die sog. Verwaltungskostenquote – das Verhältnis der Verwaltungsausgaben (z.B. für die laufende Buchführung, Angestellte, Büromaterial) einschließlich Spendenwerbung zu den gesamten vereinnahmten Mitteln (Spenden, Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse, Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben usw.). Im Detail ist hierbei freilich vieles vom Einzelfall abhängig: Wann etwa erfolgt die Entlohnung von Angestellten aufgrund eines Projekts und nicht im Rahmen der allgemeinen Verwaltung?

Keine feste Quote

Eine feste Quote zulässiger Verwaltungsausgaben existiert übrigens nicht. Aufgrund des Selbstlosigkeitsgebotes hat die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke jedoch klar im Vordergrund zu stehen – eine Verwaltungskostenquote von über 50% ist daher in der Regel problematisch. Allerdings gilt auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme. In den Anfangsjahren einer Organisation kann z.B. anderes gelten. Letztlich kommt es immer auf den Einzelfall an, bei dem auch eine Quote von unter 50% schädlich sein kann. Übrigens muss auch jede einzelne Aufwendung für sich gesehen angemessen sein, insbesondere die Höhe von Gehältern sorgt hier regelmäßig für Streit mit der Finanzverwaltung.

Weiterlesen:
Wird der Katalog steuerbegünstigter Zwecke erweitert?
Welche Rechtsformen können gemeinnützig sein?

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *