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Verschmelzung von Vereinen und Verbänden: Gründe, Risiken, Ablauf

Verschmelzung von Vereinen und Verbänden: Diese Möglichkeiten gibt es

Beratung bei der Zusammenlegung von zwei Vereinen

Verschmelzungen sind nicht nur für große Konzerne in der freien Wirtschaft von Relevanz, sondern können auch für gemeinnützige Vereine eine interessante Möglichkeit der Umstrukturierung darstellen.

Welche Gründe gibt es für eine Verschmelzung?

Die Gründe, die eine Verschmelzung mit einem anderen Verein oder Verband nahelegen, können vielfältig sein:

  • Sinkende Mitgliederzahlen und sinkender Wirkungsgrad: Leidet z.B. ein Berufs- oder Wirtschaftsverband unter einem starken Mitgliederschwund, könnte er sich mit einem anderen Verband durch eine Verschmelzung zusammenschließen, um weiterhin eine schlagkräftige Interessensvertretung für seine Mitglieder sicherzustellen.
  • Ausbleibende öffentliche Förderung wegen fehlender Relevanz und Größe
  • Hohe laufende Kosten im Verhältnis zur Zahl der Mitglieder und Beitragseinnahmen
  • Bessere Einsicht: Nachdem sich aus einem Berufsverband oder Wirtschaftsverband bestimmte Zweige abgespalten haben, um einen Konkurrenzverband zu gründen, realisieren die Verantwortlichen, dass ihnen als kleiner und neuer Verband die nötige Schlagkraft fehlt.

Welche Möglichkeiten der Verschmelzung gibt es?

Die Verschmelzung bzw. Fusion von Vereinen und Verbänden ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Umwandlungsgesetz (UmwG) g

  • Die vereinsrechtliche Verschmelzung (durch Aufnahme der Mitglieder des anderen Vereins oder durch eine gemeinsame Neugründung)
  • Die Verschmelzung nach Umwandlungsrecht (durch Aufnahme der Mitglieder des anderen Vereins oder durch Neugründung)
  • Der Mitgliederübergang ohne vermögensrechtliche Regelung der Vereine

Vorab: Risiken vermeiden!

Bei jeder Verschmelzung bzw. Zusammenführung von Vereinen sollte unbedingt im Vorfeld eine sog. „Due Diligence“ durchgeführt werden. Wörtlich übersetzt bedeutet dieser Begriff „sorgfältige Prüfung“. Dabei prüft der Verein den anderen Verein, mit dem er verschmelzen möchte, auf Herz und Nieren. Gegenstand einer solchen Due Diligence sind in der Regel mindestens eine:

  • Legal Due Diligence: Prüfung auf rechtliche Risiken, wie z.B. Zahlungsansprüche gegen den anderen Verein aus laufenden oder drohenden Rechtstreitigkeiten, fehlender Versicherungsschutz, Risiken aus mit Dienstleistern geschlossenen Verträgen (Kündigungen, Gewährleistung etc.), Ansprüche der Mitarbeiter aus Pensionszusagen oder sonstige Risiken in Bezug auf betriebliche Altersversorgungsregelungen im Verein, risikobehaftete Altersstruktur des Personals, Risiken aus den geschlossenen Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern, fehlende Datenschutzcompliance etc.

sowie eine

  • Tax Due Diligence: Steuerliche Risiken, wie Steuernachzahlungen aufgrund von Betriebsprüfungen (speziell auch mit Blick auf die Umsatzsteuer) oder gar der drohende Verlust der Steuerbefreiung als Berufsverband oder der Gemeinnützigkeit als gemeinnütziger Verein.

Gut beraten ist, wer als Vereinsvorstand bereits im Vorfeld der Verschmelzung die Risiken des anderen Vereins erkennt. Je nach Schwere der entdeckten Risiken kann der Verein die Verschmelzung an diesem Punkt abbrechen oder sich gegen diese Risiken durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen, z.B. Freistellungsklauseln, absichern. Das ist günstig für den aufnehmenden Verein und reduziert gleichzeitig auch das Haftungsrisiko des Vorstands selbst.

So läuft eine Vereinsverschmelzung ab

Bevor eine Verschmelzung erfolgreich abgeschlossen werden kann, müssen die beteiligten Vereine mindestens folgende Schritte absolvieren:

  • Prüfung und Anpassung der Vereinssatzungen
  • Erstellung von Unterlagen für die Verschmelzung, z.B. der Verschmelzungsvertrag und Vermögensaufstellungen
  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Mitgliederversammlungen
  • Beschluss über die Verschmelzung und Satzungsänderungen durch die Mitgliederversammlungen
  • Anmeldung der Verschmelzung und Satzungsänderungen beim Vereinsregister bzw. Finanzamt

Die Verschmelzung von zwei Vereinen ist in jedem Fall mit einigem Aufwand verbunden und sollte daher von den beteiligten Vereinen nicht ohne anwaltliche und steuerliche Begleitung durchgeführt werden.

Fallen Steuern durch eine Verschmelzung an?

Steuerlich kann eine Verschmelzung zu Buchwerten durchgeführt werden, sodass keine Steuer durch die Verschmelzung anfällt. Sofern im Zuge der Verschmelzung Grundstücke übertragen werden, kann allerdings Grunderwerbsteuer anfallen. Auch wenn der Verein gemeinnützig ist, ist er in diesem Fall nicht von der Grunderwerbsteuer befreit. Liegen im Vereinsvermögen Grundstücke, ist daher stets besondere Sorgfalt angebracht. Die Wahl des konkreten Durchführungsweges kann in diesen Fällen entscheidend dafür sein, ob die Grunderwerbsteuer vermieden werden kann oder nicht.

Was passiert mit den Mitarbeitern?

Sofern die Vereine Mitarbeiter beschäftigen, müssen die Vereine miteinander klären, welche Arbeitsplätze durch die Verschmelzung erhalten bleiben. Die arbeitsrechtlichen Folgen für die Mitarbeiter müssen sodann im Verschmelzungsvertrag dargestellt und von den Verantwortlichen beachtet werden. Oft führt eine Verschmelzung von Vereinen zu einem Betriebsübergang im arbeitsrechtlichen Sinn, der entsprechend arbeitsrechtlich begleitet werden muss.

WINHELLER begleitet Vereine, die sich zusammenschließen

Die Durchführung einer Verschmelzung mag zunächst komplex erscheinen. Man muss die Satzungen ändern, einen Verschmelzungsvertrag erstellen und Mitgliederversammlungen einberufen. Dazu kommen noch steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen, die geklärt werden müssen. Mit dem richtigen Berater an Ihrer Seite können Sie jedoch die Verschmelzung rechtssicher und risikolos durchführen. Von der Due Diligence über die nötige Kommunikation gegenüber Mitgliedern und Mitarbeitern bis zur Anmeldung der Verschmelzung: Unsere Experten begleiten und unterstützen Sie kompetent bei jedem Schritt und bei allen Fragen der Verschmelzung.

Ihr Anwalt für Verschmelzungen von Vereinen

Ihre Ansprechpartner bei WINHELLER sind Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Johannes Fein und Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Thomas Dehesselles. Melden Sie sich einfach per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch bei uns (069 / 76 75 77 80).

 

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Umwandlung eines Vereins in eine Stiftung – So geht’s
Umfassende Beratung im Vereins- und Verbandsrecht

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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