Das Steuerabkommen mit der Schweiz ist gescheitert: Vertreter von SPD und Grünen lehnten im Vermittlungsausschuss das Abkommen in seiner jetzigen Fassung ab, weil sie es insgesamt für ungerecht halten. Die Bundesregierung wurde nun aufgefordert, neue Gespräche mit der Schweiz aufzunehmen. Ziel dieser Verhandlungen müsse dann ein „gerechtes Abkommen“ sein. Die Bundespräsidentin der Schweiz, Eveline Widmer-Schlumpf, hatte allerdings bereits Anfang Dezember erklärt, dass eine Nachverhandlung des Abkommens nicht in Frage komme.
Im Kern sollten durch das Steuerabkommen in der Schweiz liegende Schwarzgelder mit einem Pauschalsteuersatz zwischen 21 und 41 wieder legalisiert werden. Diese Legalisierung sollte anonym und rückwirkend für die letzten zehn Jahre geschehen. Für künftige Erträge war dann eine Besteuerung in Höhe der deutschen Abgeltungsteuer vorgesehen.
Nach dem Scheitern: Ankauf von Steuer-CDs weiterhin möglich
Mit dem Abkommen sollte auch die – rechtlich sehr fragwürdige – Praxis des Ankaufs von Steuer-CDs beendet werden: Deutschland verpflichtete sich, aktiv keine weiteren entwendeten Bankdaten zu erwerben. Nach Scheitern des Abkommens dürfte die Hemmschwelle für den Ankauf weiterer Steuer-CDs nun noch deutlicher gesunken sein. Im Juli dieses Jahres hatte die NRW-Finanzverwaltung (NRW kauft neue Steuer-CD aus der Schweiz (UBS)) sogar eine neue Steuer-CD erworben, obwohl Vertreter der Schweiz und Deutschlands das Abkommen zu diesem Zeitpunkt bereits unterzeichnet hatten. Die Schweiz sah diesen Ankauf als Affront gegen das Abkommen an.
Ausweg: Selbstanzeige
Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, in der Schweiz liegende Schwarzgelder im Wege der Selbstanzeige zu legalisieren, und über diesen Weg zu einer Straffreiheit zu gelangen. Gerne können sich Betroffenen vertrauensvoll an unsere Fachanwälte für Steuerrecht wenden.