Insbesondere Sportvereine haben häufig mehrere Abteilungen, die sich jeweils speziellen Sportarten oder Altersgruppen widmen. Nicht selten wählen diese Untergliederungen eigene Abteilungsleiter, die den Kontakt zum Vorstand des Hauptvereins halten und die Abteilungsmitglieder verwalten sollen. Spätestens wenn die Abteilung eine eigene Kasse führt und eigene Beiträge der Mitglieder oder Teile der Mitgliedsbeiträge vom Hauptverein erhält, stellt sich die Frage, inwieweit die Vereinsabteilung eigentlich noch vom Hauptverein abhängig ist.
Vereinsabteilungen sind Organisationseinheiten
Grundsätzlich sind Vereinsabteilungen reine Organisationseinheiten innerhalb des eigentlichen Vereins. Allein dieser ist (zumindest meist) im Vereinsregister eingetragen und ggf. als gemeinnützig anerkannt. Die Abteilung selbst kann folglich keine eigenen Verträge schließen, sondern ist vom Hauptverein und deren Vorstand abhängig. Welche Rechte und Pflichten die Abteilungsleiter haben, muss sich aus der Satzung ergeben. Andernfalls handelt es sich bei ihnen nur um Personen, die für die Organisation der Abteilung zuständig sind. Als solche haben sie grundsätzlich auch keine Vertretungsmacht für den Hauptverein, können also nicht im Namen des Vereins Verträge für die Vereinsabteilung schließen.
Eigene Satzung für Vereinsabteilung möglich
Eine Abteilung kann im Einzelfall allerdings auch selbst rechtsfähig sein und sich vom Hauptverein trennen und selbständig weiterbestehen. Hierfür Voraussetzung ist das Bestehen einer eigenen Satzung, die die Organisation der Vereinsabteilung betrifft. Handelt die Abteilung danach weitgehend autonom und mit einem eigenen, durch die Abteilungsmitglieder gewählten „Vorstand“, so wird sie meist als eigener Verein einzustufen sein und kann als solcher auch in der Regel in das Vereinsregister eingetragen werden und sich um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bemühen. In der Folge wäre die vermeintliche Abteilung gänzlich vom Hauptverein unabhängig. Gern sind wir Ihrem Verein/Verband bei der Ausgestaltung der Satzung behilflich.
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Tags: Satzung, Vereinsabteilung
Hallo Herr Fein,
wie sind unselbständigen Untergliederungen definiert? In meinem Fall geht es um einen Golfverein, der diverse Spielgruppen (Herrenrunde, Damenrunde, Winterrunde, Sonntagsrunde…) hat. Die Gruppen sollen jetzt genötigt werden Kassenbuch zu führen um dem Verein die entsprechenden Umsätze für die Steuer zu melden. Wo ist da die Abgrenzung zu rein privaten Gruppen? Zum Beispiel: 10 Spieler spielen Sonntags mit je 5€ Startgeld eine Runde – und am Saisonende wird vom eingenommen Geld gemeinsam Essen gegangen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Pommerening
Hallo Herr Pommerening,
es gibt keine feste Definition einer Untergliederung, sondern es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an. In Bezug auf den von Ihnen angedeuteten Fall wird man hierbei insbesondere berücksichtigen müssen, ob die Spielgruppen auf eine Initiative des Vereins zurückzuführen sind oder sie sich vielmehr aus eigenem Antrieb der jeweiligen Mitglieder gebildet haben. Hiervon wird letztlich abhängen, ob die vereinnahmten Gelder überhaupt dem Verein zuzurechnen und entsprechend dort zu verbuchen sind. Wenn Sie konkret Hilfe benötigen, melden Sie sich gerne unter info@winheller.com.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Vielwerth