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USA und Deutschland: Gemeinsames Vorgehen gegen Steuerhinterziehung

Deutschland und die USA wollen stärker gegen Steuerhinterziehung vorgehen. Das Bundeskabinett billigte am vergangenen Mittwoch in Berlin den Abschluss eines Abkommens, das unter anderem den länderübergreifenden Austausch von Daten von Finanzinstituten vorsieht, um so in beiden Ländern die Steuerehrlichkeit zu unterstützen. Die beiden Länder haben das Abkommen am 31.05.2013 unterzeichnet.

Die Vereinbarung zwischen den USA und Deutschland sieht vor, für die Besteuerung im jeweils anderen Staat relevante Daten zu erheben und dem jeweils anderen Land zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, der Steuerhinterziehung durch das Einschalten von ausländischen Banken und Finanzdienstleistern vorzubeugen. In Deutschland ansässige Institute werden also künftig Informationen zu deutschen Konten von US-Bürgern an die US-Behörden liefern, im Gegenzug werden diese den deutschen Finanzbehörden entsprechende Informationen bereitstellen. Der Austausch zwischen den USA und Deutschland wird erstmals ab 2014 erfolgen.

Das Abkommen ist ein weiterer Schritt in die Richtung eines automatischen Informationsaustausches zwischen allen G20-Staaten. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis ein solcher Austausch Standard ist.

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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