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Erste Untersagung eines Unternehmenskaufs durch ausländische Investoren?

Verbot auf Grundlage der neuen Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu erwarten

Im Juli 2017 wurde die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) geändert. Ziel war es, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erweiterte Möglichkeiten zu geben, wenn „unionsfremde“ Investoren, also Investoren aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), mindestens 25 Prozent der Stimmrechte bei einem deutschen Unternehmen erwerben wollen und dadurch die öffentliche Ordnung oder Sicherheit Deutschlands gefährdet wird.

Neu wurde außerdem geregelt, dass insbesondere eine Beteiligung an Unternehmen, die sog. kritische Infrastruktur betreiben, zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung führen kann. Für solche Fälle wurde daher auch eine Meldepflicht beim BMWi eingeführt, um dem Ministerium die Möglichkeit der Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens zu geben.

Die Bundesregierung bereitet offenbar nun die erste Untersagung auf Grundlage der neuen AWV vor. Der Erwerb des Werkzeugmaschinenherstellers Leifeld Metal Spinning AG aus dem westfälischen Ahlen durch chinesische Investoren soll so untersagt werden.

Wie die WirtschaftsWoche berichtet, ist Leifeld Technologieführer bei hochfesten Materialien, die in der Luft- und Raumfahrt zum Einsatz kommen, aber auch im Nuklearbereich verwendbar sind.

Einstieg in deutsches Stromnetz verhindert

Am 27.07.2018 wurde zudem ein weiteres Einschreiten der Bundesregierung bekannt. Die staatseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll im Auftrag der Bundesregierung „aus sicherheitspolitischen Erwägungen“ den aktuell zum Kauf stehenden Minderheitsanteil von 20 Prozent am deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz vorübergehend erwerben.

50Hertz ist einer der vier großen Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland und versorgt mit seinen Stromnetzen in Nord- und Ostdeutschland etwa 18 Millionen Einwohner mit Strom.

25-Prozent-Schwelle bei Untersagungen nach der Außenwirtschaftsverordnung

Hintergrund ist, dass zuvor der staatliche chinesische Netzbetreiber State Grid Corporation of China (SGCC) beabsichtigt hatte, den 20-Prozent-Minderheitsanteil an 50Hertz von dem australischen Investmentfonds IFM zu erwerben.

Mit einem 20-Prozent-Minderheitsanteil bliebe der chinesische Investor unter der 25-Prozent-Schwelle der AWV. Somit wäre die Untersagung des Erwerbs nicht möglich gewesen, obwohl 50Hertz mit seinem Stromnetz zur sog. kritischen Infrastruktur gehört.

Die Bundesregierung fand dennoch einen Weg, um den Erwerb zu verhindern und machte sich die besonderen Umstände des Falles zunutze. Nach Pressemeldungen hat der belgische Versorger Elia, der mit 80 Prozent Anteilsbesitz der Mehrheitsgesellschafter von 50Hertz ist, eine Kaufoption zum Erwerb des 20-Prozent-Minderheitsanteils. Diese hat Elia nun ausgeübt, um den Minderheitsanteil zu erwerben und sodann an die KfW weiter zu veräußern.

Da die Bundesregierung nicht immer mit solchen Umständen rechnen kann, stellt sich nun die Frage, ob bald mit einer Herabsetzung der 25-Prozent-Schwelle in der AWV durch die Bundesregierung zu rechnen ist. Sollte dies eintreffen, werden wir in unserem Blog die Details erläutern.

Gern beraten wir Sie, wenn Sie sich als Verkäufer oder ausländischer Investor fragen, welche Auswirkungen die jüngsten Entwicklungen auf Ihren Beteiligungsverkauf bzw. Beteiligungskauf haben können.

Weiterlesen:
Beteiligung an „kritischer Infrastruktur“ durch Nicht-EU-Ausländer
Durchführung von Unternehmenskäufen (M&A) – Beratung und Prüfung im Vorfeld entscheidend

Phillipp von Raven

Rechtsanwalt Phillipp von Raven ist auf die Bereiche Gesellschaftsrecht und M&A/Unternehmenskauf sowie internationales Wirtschaftsrecht und allgemeines, insbesondere auch grenzüberschreitendes Handelsrecht spezialisiert.

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