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Unternehmen müssen einen EU-Vertreter bestellen

EU-Vertreter für UnternehmenDie EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt seit dem 25.05.2018 unter anderem die Benennung eines EU-Vertreters für Geschäfte mit Kunden innerhalb der Europäischen Union. Der EU-Vertreter soll für die Pflichten einstehen, die aus der DSGVO für die Unternehmen resultieren. Bei Nichtbestellung eines erforderlichen EU-Vertreters ist mit hohen Bußgeldern zu rechnen.

EU-Vertreter bei Unternehmenssitz außerhalb der EU notwendig

Nach Art. 27 DSGVO ist die Bestellung eines oder mehrerer EU-Vertreter, je nach Größe des Unternehmens, bei einem Unternehmenssitz außerhalb der EU auch dann erforderlich, wenn das Unternehmen

  • Waren oder Dienstleistungen für Personen in der EU anbietet oder
  • das Verhalten von Personen in der EU beobachtet

und damit der DSGVO unterliegt.

Aufgaben des EU-Vertreters im Unternehmen

Ein EU-Vertreter garantiert die Berücksichtigung von Rechten und Freiheiten von betroffenen Personen bei der Datenverarbeitung. Weiterhin dient er neben den oder auch statt der Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter als Ansprechpartner für betroffene Personen oder Aufsichtsbehörden bei Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die Bestellung eines EU-Vertreters ist entbehrlich, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten sporadisch vorkommt. Dies ist jedoch eher die Ausnahme als die Regel.

Wahl und Benennung des EU-Vertreters

Bei der Auswahl des EU-Vertreters ist zu beachten, dass dieser seine Niederlassung in dem EU-Mitgliedstaat hat, in dem die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgen soll. Die Bestellung des EU-Vertreters erfolgt schriftlich. Zudem sind auch seine Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens schriftlich festzuhalten. Weiterhin ist die Angabe des Vertreters als Bevollmächtigten und insbesondere in der Datenschutzerklärung erforderlich.

Empfehlenswert ist, dass der zu bestellende EU-Vertreter mit den Regelungen der DSGVO vertraut ist, um die Fragen der betroffenen Personen oder Aufsichtsbehörden sachkundig zu beantworten.

WINHELLER stellt EU-Vertreter für Ihr Unternehmen

Für die Vermeidung von Bußgeldern und einen rechtmäßigen Umgang mit den der DSGVO unterliegenden personenbezogenen Daten ist die Bestellung eines EU-Vertreters unerlässlich. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Datenschutzrecht übernehmen gerne die Rolle des EU-Vertreters für Ihr Unternehmen! WINHELLER ist damit Ihre Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen bei Anfragen im Zusammenhang mit der DSGVO. Gern bieten wir unseren Service für Sie zum individuellen Fixpreis an. Kommen Sie gern unter info@winheller.com auf uns zu, und wir unterbreiten Ihnen ein Angebot.

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Unsere Beratungsleistungen im Datenschutzrecht

Michael Rudolf Kissler

Rechtsanwalt Michael Rudolf Kissler berät als Of Counsel in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, Compliance, IT-Recht und Datenschutz. Zu seinen Mandanten gehören insbesondere FinTechs, Start-ups, mittelständische Unternehmen und Unternehmer.

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