Der Unterschied zwischen selbständigen und unselbständigen Stiftungen betrifft die Frage, ob eine Stiftung rechtsfähig ist oder nicht. Rechtsfähigkeit bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können, also vor allem auch Verträge schließen zu können. Selbständige Stiftungen erlangen diese Rechtsfähigkeit durch staatliche Anerkennung der zuständigen Stiftungsbehörde und können anschließend „selbständig“ am Rechtsverkehr teilnehmen.
Unselbständige Stiftungen hingegen sind nur eine Nachbildung einer Stiftung, indem der Stifter das Vermögen auf einen Treuhänder überträgt, der es zu verwalten hat. Selbst handeln können diese Stiftungen im Rechtsverkehr nicht. Jeden Vertrag, den sie schließen wollen, muss der Treuhänder unterschreiben. Nur er wird dann auch Vertragspartner. Die Stiftung selbst ist also „unselbständig“. Man spricht synonym übrigens auch von nicht-rechtsfähigen Stiftungen oder Treuhandstiftungen.
Steuerliche Rechtsfähigkeit in beiden Fällen
Obwohl die unselbständige Stiftung eigentlich nicht rechtsfähig ist, wird sie von den Finanzbehörden als sog. Steuersubjekt anerkannt. Sie unterliegt damit, getrennt vom Treuhänder, einer eigenen Steuerpflicht. Sie muss also selbst Steuererklärungen abgeben. Daraus folgt aber auch, dass sie bei entsprechender Zwecksetzung als gemeinnützig anerkannt werden und Spenden bescheinigen kann.
Viele problematische Fragen bei unselbständiger Stiftung
Zwar muss die unselbständige Stiftung mangels staatlicher Anerkennung keine gesetzlichen Mindestanforderungen wie etwa eine bestimmte Höhe des Stiftungsvermögens erfüllen. Das wird vielfach als Vorteil empfunden. Ihre Konstruktion weist allerdings auch erhebliche Schwierigkeiten auf: So besteht die Möglichkeit, sie entweder im Wege einer Schenkung unter Auflage oder durch Abschluss eines Treuhandvertrages zu schließen.
Die genaue Abgrenzung fällt meist nicht leicht, ist aber für die Frage der Beendigung der Stiftung und in Fällen der Insolvenz (entweder des Treuhänders oder des Stifters) von entscheidender Bedeutung. Auch in steuerlicher Hinsicht stellen sich immer wieder Fragen rund um die unselbständige Stiftung, die noch nicht geklärt sind. Wer auf der Suche nach Rechtssicherheit ist, ist daher meist mit der selbständigen Stiftung besser bedient.
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Tags: Steuerpflicht