DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Was sind (un)echte Mitgliedsbeiträge?

Was sind (un)echte Mitgliedsbeiträge?

Unechte Mitgliedsbeiträge sind steuerpflichtig.

Mitgliedsbeiträge, die Vereine erhalten, sind grundsätzlich nicht steuerbar – sie unterfallen mangels konkreter Gegenleistung weder der Körperschaftsteuer noch der Umsatzsteuer, da der Beitrag nur im Rahmen der allgemeinen Mitgliedschaft geleistet wird. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Verein dem Mitglied, das den Mitgliedsbeitrag bezahlt, individuelle Leistungen „kostenfrei“ oder vergünstigt erbringt. In diesen Fällen stellt der Mitgliedsbeitrag ein verdecktes Entgelt dar, da die Leistungen nicht anderweitig abgerechnet werden.

Möchten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.

Ein solcher „unechter“ Teil des Mitgliedsbeitrags ist aufgrund des Austauschverhältnisses zwischen Mitglied und Verein steuerpflichtig, und zwar nicht nur als Einnahme des Vereins, sondern auch im Rahmen der Umsatzsteuer. Es ist immer eine Frage des Einzelfalls, in welchem Verhältnis ein Mitgliedsbeitrag echt oder unecht ist. Vereine sollten daher stets im Vorfeld prüfen, inwieweit ihre Beiträge als echt oder unecht zu beurteilen sind, denn andernfalls drohen Steuernachzahlungen.

Insbesondere für Berufsverbände kann die Umsatzsteuerpflicht jedoch auch Vorteile bringen, nämlich die Berechtigung zum Vorsteuerabzug.

Weiterlesen:
Umsatzbesteuerung von Vereinen und Verbänden: Droht die Besteuerung der Mitgliedsbeiträge?
Umfassende rechtliche und steuerrechtliche Beratung für Ihren Verein

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *