Die Grenze zu einer gewerblichen Tätigkeit ist bei der Nutzung von Auktionsplattformen oft schneller überschritten als man denkt.
eBay-Verkauf unterliegt der Umsatzsteuer?
Eine Privatperson, die über einen längeren Zeitraum eine Vielzahl von Gegenständen mit erheblichem Umsatz über die Internetauktionsplattform eBay veräußert, handelt gewerbsmäßig, so dass die Veräußerungen der Umsatzsteuer unterliegen. Einen derartigen Fall nahm das Finanzgericht Köln bei einem eBay-Verkäufer an, der aus der von seinem Vater geerbten Bierdeckelsammlung mit etwa 320.000 Einzelteilen durch Zu- und Verkäufe über Jahre jährliche Umsätze zwischen 18.000 und 66.000 Euro erzielte. Das Finanzamt schätzte den erzielten Gewinn auf 20 Prozent des Umsatzes und setzte gleichzeitig Umsatzsteuer gegen ihn fest.
Grenze zur gewerblichen Tätigkeit abklären lassen!
Die Entscheidung des Finanzgerichts zeigt wieder einmal, dass Verkäufer auf einer Auktionsplattform trotz Verkaufs einer Privatsammlung als Unternehmer angesehen werden können. Im entschiedenen Fall verwundert das jedoch nicht, da der Kläger die von seinem Vater geerbte Sammlung nicht „en bloc“ verkauft hat, sondern durch intensive Zu- und Verkäufe einzelner Bierdeckel über Jahre hinweg einen regen Handel betrieben hat. Allein der Umstand, dass es sich bei dem Verkaufsgut um eine Privatsammlung handelte, bedeutet nicht, dass es rein private Verkäufe waren. Wer also nicht einfach eine Privatsammlung auflöst und verkauft, sondern mehrfach Verkäufe tätigt, sollte sich früh beraten lassen, ob die Grenze zu einer gewerblichen Tätigkeit bereits überschritten wurde.
Urteil des FG Köln vom 04.03.2015 – 14 K 188/13