DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Umsatzsteuerfreiheit ehrenamtlicher Bezüge – Die Dritte…

Mit BMF-Schreiben vom 02.01.2012 hatte die Finanzverwaltung erstmals verbindlich unbedenkliche Einnahmeschwellen für die Umsatzsteuerfreiheit von Tätigkeitsvergütungen für Ehrenamtliche in gemeinnützigen Einrichtungen vorgegeben (max. 50 Euro/Std. bei max. 17.500 Euro/Jahr). Die Verwaltung legte dabei besonderen Wert auf die Dokumentation der erbrachten Leistungen und hielt die Zahlung von Tätigkeitspauschalen für steuerschädlich. Auf Druck des Deutschen Fußball-Bundes war die Anwendung der neuen Regeln später auf 2013 verschoben worden. Nun sah sich das BMF erneut zu einer Klarstellung veranlasst.

Zunächst informiert das BMF-Schreiben darüber, dass Entschädigungszahlungen für nachgewiesene Aufwendungen (Büromaterial, Spritkosten, Ausstattungsbedarf) nicht in die Einnahmeschwelle einzuberechnen sind. Außerdem soll die Zahlung von Pauschalen für Zeitversäumnis dann unschädlich sein, solange der Übungsleiterfreibetrag (2.100 Euro/Jahr) bzw. der Ehrenamtsfreibetrag (500 Euro/Jahr) nicht überschritten wird.

Hinweis: Während sich in Bezug auf den Auslagenersatz nichts ändert, sollten größere Pauschalen ab 2013 nicht mehr gezahlt werden. Es dürfte ratsam sein, bis dahin die nötigen Verträge anzupassen und den Ehrenamtlichen gewisse Dokumentationspflichten für ihre Tätigkeit aufzuerlegen. Vergütungen für Vorstände von Vereinen und Stiftungen sind zudem in der Satzung zu verankern.

BMF, Schreiben v. 11.04.2012, Az. IV D 3 – S 7185/09/10001-02.

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *