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Tabaksteuerhinterziehung: Update zur aggressiven Verfolgungspraxis

Tabaksteuerhinterziehung: Update zur aggressiven VerfolgungspraxisBereits seit Längerem beobachten wir verstärkte Kontrollen von Tabaklieferungen durch den deutschen Zoll. Unternehmen, die regelmäßig Tabak nach oder durch Deutschland transportieren, müssen weiterhin befürchten, dass der Zoll die Ware beschlagnahmt, gegen alle an der Lieferung Beteiligten Steuerstrafverfahren einleitet und hohe Steuerbescheide erlässt, die sofort zu bezahlen sind.

Steuerfreier Rohtabak oder steuerbarer Rauchtabak?

Grund dafür ist die rechtlich unscharfe Abgrenzung zwischen Rauchtabak und Rohtabak. Rauchtabak und andere Tabakerzeugnisse sind nach dem Tabaksteuergesetz (TabStG) steuerpflichtig. Frei von Tabaksteuer ist dagegen Rohtabak, also ungeschnittener und unzerkleinerter Tabak, aus dem erst durch eine weitere industrielle Verarbeitung Rauchtabak gewonnen wird.

Trotz einheitlicher europäischer Rechtsgrundlage (Tabaksteuerrichtlinie – 2011/64/EU) handhaben die nationalen Zollbehörden die Abgrenzung zwischen Roh- und Rauchtabak höchst unterschiedlich. Besonders strenge Maßstäbe legen dabei die deutschen Zollbehörden an den Tag, die als Rohtabak nur ganze, unbehandelte und nicht entrippte Tabakblätter durchgehen lassen.

Steuerstrafverfahren und Steuernachzahlungen drohen

Sollte der Tabaktransport in eine Zollkontrolle geraten, wird die Ware in der Regel beschlagnahmt, ein Steuerstrafverfahren gegen Fahrer und Geschäftsführer eingeleitet und ein (hoher) Steuerbescheid erlassen. Gegen das betroffene Unternehmen kann daneben eine Geldbuße nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz erlassen werden. In extremen Fällen haben wir schon erlebt, dass der Zoll zusätzlich zur Ware auch gleich das Transportfahrzeug einzieht.

Vor dem Transport: Absprache mit dem Zoll treffen

Viele Verkäufer lassen sich bereits vor dem Transport von ihrer heimischen Zollbehörde schriftlich bestätigen, dass es sich bei den zu versendenden Waren tatsächlich um Rohtabak handelt. Die deutschen Zollbehörden lassen sich davon jedoch in aller Regel nicht beeindrucken und bleiben bei ihrer Auslegung.

Um wirklich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, vorab mit dem zuständigen Hauptzollamt eine individuelle Regelung zu finden oder den Transport vorsorglich wie Rauchtabak durchzuführen. Gern sind unsere Anwälte für Zollrecht Ihnen dabei behilflich, alle Tätigkeiten rund um Roh- und Rauchtabak rechtssicher zu gestalten.

Weiterlesen:
Tabaksteuer: Abgrenzung von Rauchtabak und Rohtabak oft unklar
Umfassende Beratung im Steuerstrafrecht für Ihr Unternehmen

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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