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Zollrechtliche Probleme bei Zwischenstopps

Die Fluglinien wollen Urlauber mit speziellen Stopover-Angeboten locken.

Bei einem Zwischenstopp auf dem Weg zum Urlaubsziel soll es künftig möglich sein, für einen geringen Aufpreis bei touristisch attraktiven Zwischenstopps eine Hotelübernachtung oder Städtetouren direkt bei der Fluglinie zu buchen.

Doch Vorsicht: Wer den Transitbereich auf internationalen Flügen verlässt, um sich Stadt und Landschaft anzusehen, reist in das jeweilige Land des Zwischenstopps ein und bei Weiterflug auch wieder aus.

Reisenden ist daher dringend zu empfehlen, vor Beginn der Reise zu bedenken, dass auch bei Zwischenstopps ggf. Zollformalitäten einzuhalten sind. Die Zollbehörden differenzieren nicht nach Dauer oder Art des Aufenthalts in einem Drittland. So führt auch ein „versehentliches Verlassen“ des Transitbereiches zur Pflicht, die regionalen Zollformalitäten zu berücksichtigen.

Weiterlesen:
Zollbestimmungen bei Flugreisen aus den USA nach Deutschland
Beratung zum Thema Zollrecht

 

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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