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Steueroasen übermitteln Informationen zu Kapitaleinkünften ab September 2017

Datenübertragung im Rahmen des automatischen Informationsaustausches (AIA)

Der im Oktober 2014 beschlossene automatische Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und diversen Drittländern rückt immer näher. Länder wie u.a. die Schweiz, Liechtenstein, British Virgin Islands, Cayman Islands, Guernsey, Jersey und Isle of Man werden über das sogenannte AIA-Verfahren (Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten) alle Arten von Kapitalerträgen an den jeweiligen Wohnsitzstaat übermitteln.

Was wird über AIA übermittelt?

Ab September 2017 werden erstmals Informationen über Kontoinhaber an die Steuerbehörden des Ansässigkeitsstaats weitergeleitet. Dabei werden neben dem Namen auch Informationen über

  • Kontostände,
  • Dividenden,
  • Zinsen und
  • Einnahmen aus Versicherungsverträgen

gemeldet. Obwohl der Datenaustausch EU-weit bereits ab September 2017 erfolgen wird, werden die Schweiz und Österreich erst ab September 2018 Daten für das Besteuerungsjahr 2017 übermitteln.

Ist eine Selbstanzeige trotzdem möglich?

Immer wieder Fragen Mandanten, wie lange eine Selbstanzeige möglich ist. Grundsätzlich steht fest, dass eine Selbstanzeige nach Tatentdeckung ausgeschlossen ist. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall also erfüllt werden, muss daher individuell geprüft werden.

Warum sind diese Daten wichtig?

Dass mit dem Beginn des automatischen Informationsaustauschs erneut eine Vielzahl an Taten aufgedeckt werden wird, kann jedoch mit gutem Gewissen vorhergesagt werden. Die genannten Termine werden also für diejenigen, die bislang noch Einnahmen vor dem Fiskus versteckt haben, die letzte Möglichkeit darstellen, eine strafbefreiende  Selbstanzeige einzureichen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zum Thema jederzeit zur Verfügung.

Weiterlesen:
Panama Papers: Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung wird angehoben
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung – So geht’s

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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2 Antworten zu "Steueroasen übermitteln Informationen zu Kapitaleinkünften ab September 2017"

  1. oskar hasel sagt:

    hallo,ich lebe und arbeite noch bis nächstes frühjahr in der schweiz.2016 liess ich mir ein in deutschland zuteilungsreifer bausparvertrag auszahlen.da ich las,dass deutschland schon ab 2016 daten zur datenübermittlung an die schweiz sammelte,meine frage;wird dieser bis ende 2016 nicht mehr existierender vertrag mit dem jahresendsaldo 0 trotzdem übermittelt.und:ich las,was unter 250 000 Euro ist.was hat es damit auf sich? ich würde mich auf eine antwort freuen.gruss oskar

    • Hallo Herr Hasel,

      vielen Dank für Ihre Frage. Eine Grenze von 250.000 Euro können wir pauschal so nicht bestätigen. Gern können wir in einer Beratung klären, inwiefern Sie betroffen sind und ob Handlungsbedarf besteht. Sollte das für Sie infrage kommen, können Sie sich gern unter info@winheller.com melden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Bartosz Dzionsko

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