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Steuerfalle Abgeltungssteuer – Gesetz zur Stärkung oder eher zur Schwächung des bürgerschaftlichen Engagements?

Die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer wird für vermögende Spender und Stifter nachteilige steuerliche Folgen haben. Sie wird für bestimmte Personengruppen das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements konterkarieren. Spenden und Stiftungen sollten daher möglichst noch in 2007 oder 2008 erfolgen.

Ab 2009 werden Kapitaleinkünfte pauschal mit 25 % Einkommensteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) versteuert. Mit dem Einbehalt der 25 % direkt an der Einkunftsquelle ist die Einkommensteuer abgegolten.

Kapitaleinkünfte werden zukünftig allerdings nicht mehr in den so genannten „Gesamtbetrag der Einkünfte“ mit einbezogen, der weiterhin mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zur Steuer herangezogen wird. Für vermögende Steuerpflichtige, deren Einkünfte ganz überwiegend aus Kapitaleinkünften bestehen, hat dies zur Folge, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte minimal oder gleich Null ist und der Sonderausgabenabzug für Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen in Höhe von 20 % dieses Gesamtbetrags der Einkünfte gar nicht mehr oder nur noch in sehr geringer Höhe möglich sein wird.

Hinzu kommt, dass im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen ein Bedarf für den Spendenabzug nicht mehr besteht. Da das Thema Einkommensteuer mit Zahlung der Abgeltungssteuer für den Steuerpflichtigen erledigt ist, kommt Sonderausgaben keine steuerliche Relevanz mehr zu. Es bleibt bei der Definitivbelastung von 25 % Abgeltungssteuer. Sonderausgaben können diesen Betrag nicht mindern. Damit schwindet für vermögende Spender und Stifter jeder steuerliche Anreiz, Zuwendungen zu leisten. Spenden und Zustiftungen müssen also aus voll versteuertem Einkommen aufgebracht werden.

Hinweis: Im Einzelfall ist die steuerliche Situation des Spenders/Stifters sehr genau zu untersuchen. Der Steuerpflichtige hat ggf. Möglichkeiten, die oben beschriebenen nachteiligen Folgen durch entsprechende Anträge zu vermeiden. Ob dies steuerlich sinnvoll ist, muss durch individuelle Berechnungen ermittelt werden.

Um die bisherigen Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten noch voll auszunutzen, ist es in jedem Fall angebracht, noch in 2007 oder 2008 Zuwendungen zu leisten und nicht bis 2009 zu warten.

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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