DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Regierung lehnt Ankauf von Steuer-CDs ab

Meldung aus dem Bundestag: „Seit Abschluss des Steuerabkommens mit der Schweiz steht die Bundesregierung einem Ankauf sogenannter Steuer-CDs ablehnend gegenüber. Vor Unterzeichnung des Abkommens vom 21. September 2011 habe das Bundesfinanzministerium den Ankauf von solchen Daten-CDs als zur Durchsetzung deutscher Steueransprüche erforderlich angesehen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/10657) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10438). Kriterium für die Entscheidung über einen Datenerwerb sei immer die Frage, ob es andere Möglichkeiten zur Durchsetzung deutscher Besteuerungsansprüche gebe. ‚Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass dies im Hinblick auf den Anlagestandort Schweiz mit dem Inkrafttreten des Deutsch-Schweizerischen Steuerabkommens der Fall ist‘, heißt es in der Antwort. Für die Zeit bis zum Inkrafttreten des Abkommens seien die Vertragsstaaten nach Artikel 18 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge ‚verpflichtet, sich aller Handlungen zu enthalten, die Ziel und Zweck des Vertrages vereiteln würden‘.

Auf die Frage nach einer möglichen Strafbarkeit handelnder Personen schreibt die Regierung, diese Frage könne nicht abstrakt beantwortet werden. Es komme auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.

Seit 2008 wurden nach Angaben der Regierung insgesamt fünf Daten-CDs in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium erworben.“

Quelle: heute im bundestag (hib), Nr. 402 vom 19.09.2012

Erfreulich: Klare Position der Bundesregierung

WINHELLER berät und vertritt zahlreiche Mandanten im Steuerstrafrecht. Wir begrüßen diese Erklärung der Bundesregierung. Durch den Ankauf von Steuer-CDs bewegt sich der Staat nach wie vor im juristischen Graubereich. Datenankäufe werden daher zu Recht – nicht nur von Steuerstrafverteidigern – kritisiert. Dass die Bundesregierung nun eindeutig Position bezieht, ist begrüßenswert. Inwieweit sich die einzelnen Bundesländer  daran halten, steht auf einem anderen Blatt.

 

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *