Meldung aus dem Bundestag: „Seit Abschluss des Steuerabkommens mit der Schweiz steht die Bundesregierung einem Ankauf sogenannter Steuer-CDs ablehnend gegenüber. Vor Unterzeichnung des Abkommens vom 21. September 2011 habe das Bundesfinanzministerium den Ankauf von solchen Daten-CDs als zur Durchsetzung deutscher Steueransprüche erforderlich angesehen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/10657) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10438). Kriterium für die Entscheidung über einen Datenerwerb sei immer die Frage, ob es andere Möglichkeiten zur Durchsetzung deutscher Besteuerungsansprüche gebe. ‚Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass dies im Hinblick auf den Anlagestandort Schweiz mit dem Inkrafttreten des Deutsch-Schweizerischen Steuerabkommens der Fall ist‘, heißt es in der Antwort. Für die Zeit bis zum Inkrafttreten des Abkommens seien die Vertragsstaaten nach Artikel 18 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge ‚verpflichtet, sich aller Handlungen zu enthalten, die Ziel und Zweck des Vertrages vereiteln würden‘.
Auf die Frage nach einer möglichen Strafbarkeit handelnder Personen schreibt die Regierung, diese Frage könne nicht abstrakt beantwortet werden. Es komme auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.
Seit 2008 wurden nach Angaben der Regierung insgesamt fünf Daten-CDs in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium erworben.“
Quelle: heute im bundestag (hib), Nr. 402 vom 19.09.2012
Erfreulich: Klare Position der Bundesregierung
WINHELLER berät und vertritt zahlreiche Mandanten im Steuerstrafrecht. Wir begrüßen diese Erklärung der Bundesregierung. Durch den Ankauf von Steuer-CDs bewegt sich der Staat nach wie vor im juristischen Graubereich. Datenankäufe werden daher zu Recht – nicht nur von Steuerstrafverteidigern – kritisiert. Dass die Bundesregierung nun eindeutig Position bezieht, ist begrüßenswert. Inwieweit sich die einzelnen Bundesländer daran halten, steht auf einem anderen Blatt.